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   LAG Köln, 22.06.2005 - 10 (5) Ta 144/04   

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https://dejure.org/2005,7599
LAG Köln, 22.06.2005 - 10 (5) Ta 144/04 (https://dejure.org/2005,7599)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.06.2005 - 10 (5) Ta 144/04 (https://dejure.org/2005,7599)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 10 (5) Ta 144/04 (https://dejure.org/2005,7599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert, Bildung/Zusammensetzung eines Konzernbetriebsrats

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 8 II 2 BRAGO alt, § 23 III 2 RVG neu
    Streitwert, Bildung/Zusammensetzung eines Konzernbetriebsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertbemessung des Streits über die Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung eines Konzernbetriebsrats; Bemessung des Gegenstandswertes

  • Judicialis

    BRAGO § 8 II 2; ; RVG § 23 III 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 2 S. 2; RVG § 23 Abs. 3 S. 2
    Wertbemessung bei Streit über rechtmäßige Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Streitwert, Bildung/Zusammensetzung eines Konzernbetriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 269
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 19.05.2004 - 10 Ta 79/04

    Streitwert, Beschlussverfahren, Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Köln, 22.06.2005 - 10 (5) Ta 144/04
    Ebenso wie im Fall der Wahl eines Betriebsrats erscheint es gerechtfertigt, den weiten Streitwertrahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO im Interesse gleichförmiger Rechtsanwendung nach Fallgruppen zu typisieren und sich bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Wahlen an der Zahl der Mitglieder des Gremiums zu orientieren (LAG Köln, Beschluss vom 19.05.2005 - 10 Ta 79/04 - mit Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    Der Beschwerdeführer hält zur Klärung der Wirksamkeit der Errichtung des Konzernbetriebsrats in Anlehnung an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 22.06.2005 - 10(5) Ta 144/04 - NZA-RR 2006, 269) einen Gegenstandswert in Höhe von EUR 44.000,00, jedenfalls in Anlehnung an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01 - NZA-RR 2002, 104) einen Gegenstandswert nicht unter EUR 30.000,00 für gerechtfertigt.

    Nach inzwischen weit verbreiteter Auffassung in der Rechtsprechung, der das Beschwerdegericht ebenfalls folgt, wird hinsichtlich der Wertfestsetzung für die Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats eine Vergleichbarkeit mit der Konstellation bei einer Anfechtung einer Betriebsratswahl angenommen, so dass insoweit eine Orientierung an der Staffel des § 9 BetrVG geboten ist (vergl. etwa LAG Köln 22.06.2005 - 10 (5) Ta 144/04 - NZA-RR 2006, 269).

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