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   LAG Köln, 23.01.2018 - 9 Ta 270/17   

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https://dejure.org/2018,3090
LAG Köln, 23.01.2018 - 9 Ta 270/17 (https://dejure.org/2018,3090)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.01.2018 - 9 Ta 270/17 (https://dejure.org/2018,3090)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 9 Ta 270/17 (https://dejure.org/2018,3090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe wegen rückständiger Ratenzahlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 24 Nr. 4 a.F.
    Verfahren des Gerichts nach Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 14.09.2006 - 14 WF 155/06

    Kein erneuter Antrag statthaft bei verwirkter Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2018 - 9 Ta 270/17
    Eine solche Abänderung ist nach einer formell rechtskräftigen Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung jedoch gar nicht mehr möglich und unterläuft zudem die  Sanktionsnorm des § 124 Nr. 2 ZPO a.F. (dazu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. September 2006 - 14 WF 155/06 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 26.06.2017 - 9 Ta 116/17

    Auslegung der Nachzahlung von Raten als Beschwerde gegen die Aufhebung der

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2018 - 9 Ta 270/17
    Ist jedoch der Anfechtungswille auch bei großzügiger Auslegung nicht erkennbar, kann eine Eingabe an das Gericht nicht nachträglich dadurch zu einer Beschwerde gemacht werden, dass die Partei erklärt, ihre Eingabe möge als Beschwerde gewertet werden (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003- IX ZB 369/02 -, Rn. 6, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 9 Ta 116/17 -, Rn. 3, juris zur rein tatsächlichen Wiederaufnahme von Ratenzahlungen).
  • LAG Köln, 07.03.2017 - 1 Ta 12/17

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe; Rückstand mit der Ratenzahlung;

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2018 - 9 Ta 270/17
    Der Ratenrückstand war auch verschuldet (zu diesem ungeschriebenen Tatbestandmerkmal des § 124 Nr. 4 ZPO a.F. vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 Ta 12/17 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2018 - 9 Ta 270/17
    Ist jedoch der Anfechtungswille auch bei großzügiger Auslegung nicht erkennbar, kann eine Eingabe an das Gericht nicht nachträglich dadurch zu einer Beschwerde gemacht werden, dass die Partei erklärt, ihre Eingabe möge als Beschwerde gewertet werden (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003- IX ZB 369/02 -, Rn. 6, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 9 Ta 116/17 -, Rn. 3, juris zur rein tatsächlichen Wiederaufnahme von Ratenzahlungen).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.2003 - 2 WF 94/03

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Formelle Rechtskraft eines

    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2018 - 9 Ta 270/17
    Prozesskostenhilfebeschlüsse erwachsen zwar nicht in materielle Rechtskraft, so dass bis zum Abschluss des Verfahrens ein neuer Antrag gestellt werden kann (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03. Juni 2003 - 2 WF 94/03 -, Rn. 12, juris; Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 117 ZPO, Rn. 6).
  • LAG Köln, 28.06.2018 - 9 Ta 64/18

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen

    Allein die zeitliche Nähe der Eingabe zu einer vorangegangenen beschwerdefähigen Entscheidung ist dafür nicht ausreichend (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 9 Ta 270/17 -,Rn. 6, juris).
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