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   LAG Köln, 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05   

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https://dejure.org/2006,10034
LAG Köln, 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05 (https://dejure.org/2006,10034)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05 (https://dejure.org/2006,10034)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. März 2006 - 4 Sa 1216/05 (https://dejure.org/2006,10034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rückforderung von Zahlungen für Umsatzsteuer/Aufrechnung/Vergütung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 196, 204 BGB, § 253 Abs. 2 ZPO
    Rückforderung von Zahlungen für Umsatzsteuer/Aufrechnung/Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuer als Teil des Entgelts im Falle der Qualifizierung des Vertragsverhältnisses als Arbeitsverhältnis; Bestimmung der auf Provisionsforderungen gezahlten Umsatzsteuern für den Zufluss zum freien Mitarbeiter oder für den Zufluss zum Finanzamt; Rückforderung nicht ...

  • Judicialis

    BGB § 196; ; BGB § 204; ; ZPO § 253 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 196 § 204; ZPO § 253 Abs. 2
    Rückforderung nicht abgeführte Umsatzsteuer bei Irrtum über Arbeitnehmereigenschaft - Bestimmtheitsanforderungen bei Hilfsaufrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72

    Bereicherungsanspruch - Lohnüberzahlung - Verjährung

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05
    Für Ansprüche des Arbeitgebers galt diese Verjährungsfrist nur für "auf solche Ansprüche gewährte Vorschüsse", nicht z. B. für Gehaltsüberzahlungen, die kein Vorschuss waren (BAG AP § 195 BGB Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17

    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger

    Andernfalls verstößt die Aufrechnung gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, der wegen der Rechtskraftwirkung des § 322 Abs. 2 ZPO auch für die Aufrechnung gilt (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2007 - 5 Sa 386/06 - unter Hinweis auf LAG Köln, Urteil vom 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05 -).
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