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   LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14   

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https://dejure.org/2014,8294
LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14 (https://dejure.org/2014,8294)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.03.2014 - 1 Ta 12/14 (https://dejure.org/2014,8294)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. März 2014 - 1 Ta 12/14 (https://dejure.org/2014,8294)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer; Haftungsausschluss aus SGB VII; Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauunternehmen haftet bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten gegenüber Mitarbeitern des Subunternehmens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.06.2010 - VI ZR 147/09

    Arbeitsunfall: Haftungausschluss beim Glatteisunfall eines bei einem

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    Dies setzt indes voraus, dass die Schädigung durch ein auf der Betriebsstätte tätiges "Organ" des Unternehmers erfolgt (BGH v. 08.06.2010 NJW 2011, 449 (Rn. 10)).

    Danach entfällt eine Haftung des nicht auf der Baustelle anwesenden Zweitschädigers aus § 831 BGB, wenn dem vor Ort tätigen Arbeitnehmer die Haftungssperre des § 106 Abs. 3, 3. Alt SGB VII zugutekommt (BGH 08.06.2010 a. a. O. Rn. 12; ErfK/Rolfs§ 106 SGB VII Rn. 6 m.w.N.).

    Erforderlich ist ein bewusstes Miteinander im Betriebsablauf, das auf gegenseitige Ergänzung und Unterstützung ausgerichtet ist (BGH 08.06.2010 a. a. O. Rn. 14).

  • OLG Köln, 11.04.2003 - 19 U 102/02

    Schmerzensgeld nach Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen Bauzaun

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    Einer bauausführenden Firma obliegt grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht für die von ihr betreute Baustelle und aller davon ausgehenden Gefahren (OLG Köln v. 11.04.2003 VersR 2003, 1185).

    Die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auf die Absicherung der Baustelle, Vermeidung von Gefahren, die der Betrieb der Baustelle erwarten lässt (OLG Köln 11.04.2003 a. a. O.) und obliegt grundsätzlich dem Unternehmer selbst (OLG Zweibrücken v. 12.7.2011 NJW-RR 2012, 94 (Rn 11)).

    (b) Die Verpflichtung der bauausführenden Firma zur Sicherung der Baustelle gegenüber all denjenigen, die vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen, entfällt nur dann, wenn eine konkrete Übertragung der Verkehrssicherungspflicht durch eine besondere Vereinbarung auf einen Dritten stattgefunden hat (OLG Köln 11.04.2003 a. a. O.; OLG Zweibrücken 12.7.2011 a.a.O.).

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    Insoweit hat das Arbeitsgericht bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass sich der Vorsatz des Schädigers i.S.d. §§ 104, 105 SGB VII nicht nur auf die Verletzungshandlung, sondern auch auf den Verletzungserfolg erstrecken muss (BAG v. 28.04.2011 NZA-RR 2012, 290; BAG v. 19.02.2009 NZA-RR 2010, 123; LAG Köln v. 03.08.2011 - 9 Sa 1469/10 - Rn. 43).

    (1) Erfolgsaussicht für einen Feststellungsantrag betreffend den Ersatz künftiger Schäden setzt gemäß § 256 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 46 Abs. 2 ArbGG grundsätzlich voraus, dass Schadensfolgen in Zukunft möglich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind, wobei allerdings eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen muss (BAG v. 28.04.2011 NZA-RR 2012, 290).

  • LAG Köln, 03.08.2011 - 9 Sa 1469/10

    Haftungsausschluss bei Arbeitsunfällen; Bedingter Vorsatz des Arbeitgebers;

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    Insoweit hat das Arbeitsgericht bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass sich der Vorsatz des Schädigers i.S.d. §§ 104, 105 SGB VII nicht nur auf die Verletzungshandlung, sondern auch auf den Verletzungserfolg erstrecken muss (BAG v. 28.04.2011 NZA-RR 2012, 290; BAG v. 19.02.2009 NZA-RR 2010, 123; LAG Köln v. 03.08.2011 - 9 Sa 1469/10 - Rn. 43).

    Selbst wenn bei der Anweisung von Arbeiten Sicherheitsvorschriften missachtet werden, ist regelmäßig davon auszugehen, dass keine Schädigung einkalkuliert wird, sondern das Ausbleiben eines Unfalls erhofft wird (ebenso LAG Köln v. 03.08.2011 - 9 Sa 1469/10 - Rn. 43 m. w. N.).

  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 34/13

    Prozesskostenhilfebewilligung: Klärung zweifelhafter Rechtsfragen im

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    Da es nicht Aufgabe der nur summarischen Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren ist, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG v. 24.06.2010- 1 BvR 3332/08 - juris; BGH v. 10.07.2013 NJW-RR 2014, 131), war dem Antragsteller insoweit Prozesskostenhilfe zu gewähren, damit die Frage eines möglichen Anspruchs im Hauptsacheverfahren einer Klärung zugeführt werden kann.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    (1) Es gehört zu den anerkannten Grundsätzen des Schadensersatzrechts, dass die Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch Rechtsanwaltskosten als materieller Schadensersatz ersatzpflichtig sind, sofern die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war (BGH v. 08.05.2012 NJW 2012, 2194; Palandt/Grüneberg BGB, § 249 Rn. 57).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 25/04

    Haftung des nicht privilegierten Unternehmers neben einem haftungsprivilegierten

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    (c) Die Haftung wegen Verletzung eigener Verkehrssicherungspflichten ist nicht gemäß § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII ausgeschlossen, denn die Vorschrift hat insoweit keinen Anwendungsbereich (BGH v. 14.06.2005 VersR 2005, 1397 m. w. N.; Kassler-Komm./Ricke § 106 SGB VII Rn. 13).
  • BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvR 3332/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    Da es nicht Aufgabe der nur summarischen Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren ist, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG v. 24.06.2010- 1 BvR 3332/08 - juris; BGH v. 10.07.2013 NJW-RR 2014, 131), war dem Antragsteller insoweit Prozesskostenhilfe zu gewähren, damit die Frage eines möglichen Anspruchs im Hauptsacheverfahren einer Klärung zugeführt werden kann.
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    Von einer hinreichenden Erfolgsaussicht für eine Rechtsverfolgung ist dann auszugehen, wenn bei einer vorläufigen Prüfung der Parteivortrag zumindest für vertretbar gehalten und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung ausgegangen werden kann (BVerfG v. 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LAG Köln, 24.03.2014 - 1 Ta 12/14
    a) Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sieht § 114 S. 1 ZPO a. F. in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise vor, dass für die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen muss (BVerfG v. 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06 - WM 2010, 208 m. w. N.).
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

  • OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Personenschaden nach Arbeitsunfall

  • OLG Zweibrücken, 12.07.2011 - 4 W 28/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Arbeitnehmers von einem

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

  • BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12

    Haftungsprivileg beim Arbeitsunfall: Verfahrenaussetzung wegen unterlassener

  • ArbG Köln, 10.10.2018 - 7 Ca 3099/17

    Kann die Kabinenluft im Flugzeug krank machen?

    Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (statt aller BAG 28.04.2011 - 8 AZR 769/09 -, Rn. 50; LAG Köln 24.03.2014 - 1 Ta 12/14 -, Rn. 11).
  • ArbG Köln, 10.10.2018 - 7 Ca 3743/17

    Kann die Kabinenluft im Flugzeug krank machen?

    Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (statt aller BAG 28.04.2011 - 8 AZR 769/09 -, Rn. 50; LAG Köln 24.03.2014 - 1 Ta 12/14 -, Rn. 11).
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