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   LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15   

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https://dejure.org/2016,15683
LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15 (https://dejure.org/2016,15683)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.05.2016 - 12 Sa 941/15 (https://dejure.org/2016,15683)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 12 Sa 941/15 (https://dejure.org/2016,15683)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebliche Altersrente vor dem 60. Lebensjahr, Insolvenzsicherung, zugesagte Anpassung

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § ... 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 7 Abs. 2, §§ 1, 2 BetrAVG, § 7 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, §§ 235 ff SGB VI, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 10 AGG, § 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, Art. 14 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Insolvenzsicherung von Leistungen des Arbeitgebers; Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 7 BetrAVG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Nach Insolvenz des Arbeitgebers: Anspruch auf Betriebsrente erst ab 60

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Nach Insolvenz des Arbeitgebers: Anspruch auf Betriebsrente erst ab 60

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 7
    Betriebliche Altersrente vor dem 60. Lebensjahr; Insolvenzsicherung; zugesagte Anpassung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 7
    Voraussetzungen der Insolvenzsicherung von Leistungen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Es kommt nicht darauf an, wie eine vom Arbeitgeber in Aussicht gestellte Leistung bezeichnet worden ist (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120) .

    Betriebliche Altersversorgung ist dann zugesagt, wenn die Zusage drei Voraussetzungen erfüllt: Sie muss den Zweck einer Versorgung erfüllen, die durch ein biologisches Ereignis, nämlich Alter, Invalidität oder Tod, ausgelöst werden soll, und von einem Arbeitgeber aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses versprochen worden sein (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120) .

    Das wird in aller Regel bei der Festlegung eines Lebensalters der Fall sein, das nach der Verkehrsanschauung als Beginn des Ruhestands gilt (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120) .

    Kann die Rente bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus Altersgründen in Anspruch genommen werden, ohne dass die Versorgungsordnung Abschläge für die vorzeitige Rentenzahlung vorsieht, ist dieser Zeitpunkt als vorgezogene feste Altersgrenze zugleich auch der Versorgungsfall "Alter", weil die Parteien des Versorgungsvertrags damit rechneten, dass der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt aus dem Berufs- oder Erwerbsleben ausscheidet und deshalb auf Versorgungsleistungen angewiesen sein wird (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11

    Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Allerdings muss die konkret festgelegte Altersgrenze nach § 10 Satz 2 AGG angemessen sein (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 26, BAGE 147, 1) .

    Dadurch werden die Interessen der Arbeitgeber, der Versichertengemeinschaft des Beklagten - Begrenzung der mit der Insolvenz verbundenen Risiken - und das Versorgungsbedürfnis des Arbeitnehmers im Alter - auch im Hinblick auf den Entgeltcharakter der betrieblichen Altersversorgung - angemessen berücksichtigt (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 796/11 - Rn. 27, BAGE 147, 1) .

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Die Einschränkung des gesetzlichen Insolvenzschutzes verstößt auch nicht gegen den Eigentumsschutz des Art. 14 GG (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 -) .

    Dies ist eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Begrenzung des Versicherungsschutzes (BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 -) .

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Zwar gilt grundsätzlich eine objektive Auslegung von AGB auch im Fall des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. grds. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 2/12 -).

    a) Zwar gilt grundsätzlich eine objektive Auslegung von AGB auch im Fall des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. grds. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 2/12 -) .

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Die betriebliche Altersversorgung soll dazu dienen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu sichern oder zu verbessern (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, BAGE 128, 1).

    Die betriebliche Altersversorgung soll dazu dienen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu sichern oder zu verbessern (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, BAGE 128, 1) .

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Die Altersversorgung deckt einen Teil der "Langlebigkeitsrisiken", die Hinterbliebenenversorgung einen Teil der Todesfallrisiken und die Invaliditätsversicherung einen Teil der Invaliditätsrisiken (vgl. dazu BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 476/05 - Rn. 33, BAGE 120, 330) .
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Es werden alle Versorgungsformen erfasst, durch die dem Arbeitnehmer Leistungen für das Alter oder die Invalidität gewährleistet werden (BT-Drucks. 7/1281 S. 22; vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 23, BAGE 128, 199; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 38) .
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Der Beklagte erhält dadurch eine klare Grundlage für die Berechnung seiner Verpflichtungen (BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279; BRO/Rolfs BetrAVG 6. Aufl. § 2 Rn. 404) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Es werden alle Versorgungsformen erfasst, durch die dem Arbeitnehmer Leistungen für das Alter oder die Invalidität gewährleistet werden (BT-Drucks. 7/1281 S. 22; vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 23, BAGE 128, 199; 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 38) .
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
    Sie muss dazu dienen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbs- oder Berufsleben zu sichern (BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51, 56) .
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage

  • BAG, 02.08.1983 - 3 AZR 370/81

    Ruhegeld - Insolvenzschutz

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