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   LAG Köln, 24.09.2003 - 2 Ta 227/03   

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https://dejure.org/2003,13440
LAG Köln, 24.09.2003 - 2 Ta 227/03 (https://dejure.org/2003,13440)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.09.2003 - 2 Ta 227/03 (https://dejure.org/2003,13440)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. September 2003 - 2 Ta 227/03 (https://dejure.org/2003,13440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sicnon-Fall, Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2, 5 ArbGG, § 621 BGB, § 623 BGB
    Sic-non-Fall, Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines sic-non-Falles im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes; Fiktion der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes; Möglichkeit des Annahmeverzugs bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Köln, 24.09.2003 - 2 Ta 227/03
    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten wird also für diejenigen Ansprüche als gegeben unterstellt, die nur dann begründet seien können, wenn die Arbeitsgerichte auch die zuständigen Gerichte zur materiellen Entscheidung sind (vgl. zuletzt BAG 5 AZB 43/02 vom 11.06.2003).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2004 - 8 Ta 127/04

    Rechtsweg

    Im Übrigen sei auf den Beschluss des LAG Köln vom 24.09.2003 - 2 Ta 227/03 - zu verweisen.
  • LAG Hessen, 14.05.2008 - 16 Ta 90/08

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - sic-non-Fall - Annahmeverzug -

    Eine solche Konstellation liegt vor, wenn der geltend gemachte Anspruch sich nur aus einem als Arbeitsverhältnis zu qualifizierenden Rechtsverhältnis ergeben kann (vgl. Kammerbeschluss v. 20. Dezember 2002 - 16 Ta 331/02; LAG Köln 03. April 2001 NRA-RR 2001, 547, 548; LAG Köln 24. September 2003 ARST 2004, 165).
  • ArbG Bochum, 14.09.2016 - 3 Ca 206/16
    Bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses können Annahmeverzugsansprüche des Klägers ab dem 04.07.2015 daher nicht entstanden sein, sodass ein sic-non-Fall vorliegt (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 14.05.2008 - 16 Ta 90/08, BeckRS 2008, 54153; LAG Köln, Beschluss vom 24.09.2003 - 2 Ta 227/03, BeckRS 2003, 30463584).
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