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   LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17   

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https://dejure.org/2017,40831
LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17 (https://dejure.org/2017,40831)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.10.2017 - 4 Ta 193/17 (https://dejure.org/2017,40831)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 4 Ta 193/17 (https://dejure.org/2017,40831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Terminsgebühr, Mitwirkung an Besprechung zur Erledigung des Verfahrens, Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • IWW

    Nr. 3100 VV RVG, Nr. 3104 VV RVG, § 78 ArbGG, §§ ... 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 ZPO, § 567 Abs. 2 ZPO, § 569 Abs. 2 ZPO, § 2 Abs. 2 RVG, Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV, Nr. 3104 RVG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 12a Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 495, 91, 103 ff ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO, Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG, Nr. 3105 VV RVG, § 331 Abs. 3 ZPO, §§ 707, 719 ZPO, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG, § 19 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 18 RVG, § 19 RVG, Nr. 3328 VV RVG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 12a Abs. 1 ArbGG, § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 19 ff JVEG, §§ 19, 5 Abs. 1 JVEG, 5 Abs. 2 JVEG, 6 Abs. 1 JVEG, §§ 3 ff ZPO, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Terminsgebühr für die Teilnahme an einer Besprechung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und bei Verweisung des Rechtsstreits nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr; Mitwirkung an Besprechung zur Erledigung des Verfahrens; Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    Erfallen der Terminsgebühr für die Teilnahme an einer Besprechung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und bei Verweisung des Rechtsstreits nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 673
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17
    Reisekosten sind notwendige Kosten, wenn eine Partei in der konkreten Lage die die Kosten verursachende Reise vernünftigerweise als sachdienlich ansehen darf (BAG, Beschluss vom 17.08.2015 - 10 AZB 27/15 -, Rn. 13, juris).

    Das folgt aus dem vom Gesetz verfolgten Zweck, die durch einen Prozessbevollmächtigten eintretende Verteuerung des Prozesses zu verhindern, nicht jedoch Kostenerstattungsansprüche schlechthin auszuschließen (BAG, Beschluss vom 17.08.2015 - 10 AZB 27/15 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2013 - 23 W 37/13

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17
    Der Kläger benennt in seiner Begründung eindeutig die Festsetzungen, gegen die er sich mit der sofortigen Beschwerde wendet (vgl. für den umgekehrten Fall, in dem mangels Erkennbarkeit des Umfangs der Anfechtung die Unzulässigkeit der Beschwerde angenommen wurde OLG Düsseldorf 09.09.2013 - I-23 W 37/13 -, BeckRS 2013, 18079).
  • BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13

    Terminsgebühr - Besprechung mit Dritten

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17
    Gemäß § 91 Abs. 2 ZPO sind dabei die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts immer zu erstatten; der Kostenerstattungsanspruch ist nicht beschränkt auf etwaige "Mehrkosten" (BAG vom 19.02.2013- 10 AZB 2/13 - Rn. 7, juris mit weiteren Nachweisen; ErfK/Koch, 17. Aufl. 2017, § 12 a ArbGG Rn. 6; Germelmann/Matthes/Prütting / Germelmann/Künzl, 9. Aufl. 2017, § 12 a ArbGG Rn. 19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 17 Ta 6010/12

    Anwaltskosten - Berücksichtigung ersparter Reisekosten durch Beauftragung eines

    Auszug aus LAG Köln, 24.10.2017 - 4 Ta 193/17
    Entscheidend ist daher ausschließlich, ob und in welchem Umfang der Beklagte Reisekosten hätte aufwenden und erstattet verlangen können, wenn er selbst zu dem Gerichtstermin angereist wäre (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2012 - 17 Ta (Kost) 6010/12 - BeckRS 2012, 67080).
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