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   LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20   

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https://dejure.org/2021,10873
LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20 (https://dejure.org/2021,10873)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.03.2021 - 6 Sa 575/20 (https://dejure.org/2021,10873)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. März 2021 - 6 Sa 575/20 (https://dejure.org/2021,10873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1
    Freistellungsanspruch kein Anspruch finanzieller Art; Auslegung des § 24 Abs. 1c MTV Einzelhandel NRW ; Spätöffnungsarbeit als Zeitgutschrift für Arbeitszeitkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche auf Freistellung von der Arbeitspflicht gemäß Manteltarifvertrag stellen keine finanziellen Ansprüche dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Entscheidungen (5 AZR 521/09; 5 AZR 766/09; 5 AZR 819/09; 6 AZR 560.

    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 521/09; 6 AZR 560/10; 5 AZR 766/09) und aus der Tatsache, dass das Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto "nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers" ausdrücke.

    Es geht also nicht um eine Verfallklausel, nach der schlicht "alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen ..." (so die Formulierung in BAG v. 28.07.2010 - 5 AZR 521/09) sondern es geht um eine ausdifferenzierte, nach Art und Qualität der fraglichen Ansprüche abgestufte Regelung:.

    Im Urteil des BAG vom 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 - stritten die Parteien über die Auszahlung eines Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto nach § 3 Nr. 1.43 BRTV-Bau.

  • LAG Köln, 10.10.2019 - 6 Sa 151/19
    Auszug aus LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20
    Auf die den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten bekannte und vom Arbeitsgericht auszugsweise wörtlich zitierte Entscheidung der erkennenden Kammer vom 10.10.2019 - 6 Sa 151/19 - wird Bezug genommen.

    Die erkennende Kammer sah daher in ihrer Entscheidung vom 10.10.2019 - 6 Sa 151/19 - keinen Anlass für eine weitere Vertiefung.

    Die erkennende Kammer hat in ihre Entscheidung vom 10.10.2019 - 6 Sa 151/19 - unter Hinweis auf den Wortlaut der Vorschrift ("finanzielle Ansprüche"), die dort geltend gemachten Freistellungsansprüche als gemäß § 24 Abs. 1 c MTV 1996 nicht verfallen erkannt.

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Entscheidungen (5 AZR 521/09; 5 AZR 766/09; 5 AZR 819/09; 6 AZR 560.

    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 521/09; 6 AZR 560/10; 5 AZR 766/09) und aus der Tatsache, dass das Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto "nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers" ausdrücke.

    Im Urteil des BAG vom 10.11.2010 - 5 AZR 766/09 - ging es um einen Sachverhalt, der mit dem vorliegenden tatsächlich eine Gemeinsamkeit hat: Im Laufe des beiderseitig tarifgebundenen Arbeitsverhältnisses ist der dortige Arbeitgeber aus der Tarifbindung ausgeschieden.

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Entscheidungen (5 AZR 521/09; 5 AZR 766/09; 5 AZR 819/09; 6 AZR 560.

    In einem weiteren - vom Arbeitsgericht nicht zitierten - Urteil des 5. Senats vom 26.01.2011 - 5 AZR 819/09 - kommt der zitierte Satz unter Bezugnahme auf die hier soeben dargestellten Entscheidungen erneut vor, allerdings mit einer überraschenden, weil erstmalig eingefügten Einschränkung (Unterstreichung nur hier): "Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und kann abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrücken".

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 560/10

    Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft

    Auszug aus LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20
    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 521/09; 6 AZR 560/10; 5 AZR 766/09) und aus der Tatsache, dass das Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto "nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers" ausdrücke.

    Im Urteil des BAG vom 21.03.2012 - 6 AZR 560/10 - ging es um eine angestellte Lehrerin in Altersteilzeit mit einer vertraglichen Verpflichtung zur Leistung von Mehrarbeit, die "in den folgenden 3 Monaten durch entsprechende Freizeit auszugleichen" ist.

  • ArbG Köln, 08.07.2020 - 2 Ca 8202/19
    Auszug aus LAG Köln, 25.03.2021 - 6 Sa 575/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.07.2020 - 2 Ca 8202/19 - abgeändert und wie folgt, auch unter Berücksichtigung der Klageerweiterung, neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt nunmehr, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.07.2020 - 2 Ca 8202/19 - soweit es die Klage abgewiesen hat, abzu-ändern und die Beklagte zu verurteilen, dem Arbeitszeitkonto der Klägerin 64, 82 Arbeitsstunden gutzuschreiben und den Saldo des Arbeitszeitkontos der Klägerin unter Berücksichtigung dieser Gutschrift zu korrigieren [2016].

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