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   LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15   

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https://dejure.org/2016,42779
LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15 (https://dejure.org/2016,42779)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15 (https://dejure.org/2016,42779)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. November 2016 - 4 Sa 1182/15 (https://dejure.org/2016,42779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verhaltensbedingte Kündigung - Einsatz nachgeordneter Mitarbeiter für private Zwecke

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 138 Abs. 1, 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Objektleiters eines F...-Management-Unternehmens wegen der Anordnung der Erbringung privater Leistungen durch ihm unterstellte Arbeitnehmer während der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BetrVG § 102; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Verhaltensbedingte Kündigung; Einsatz nachgeordneter Mitarbeiter für private Zwecke

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 ; BetrVG § 102 ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Objektleiters eines F...-Management-Unternehmens wegen der Anordnung der Erbringung privater Leistungen durch ihm unterstellte Arbeitnehmer während der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine neue Beweiswürdigung im Kündigungsschutzprozess

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Einsatz nachgeordneter Mitarbeiter für private Zwecke rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter für private Zwecke eingesetzt: fristlose Kündigung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen ( BAG , Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 -, Rn. 21, juris).

    Einer solchen bedarf es aber u.a. dann nicht, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist ( BAG , Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 -, Rn. 22, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    Es stellt grundsätzlich einen an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund dar, wenn ein Vorgesetzter während der Arbeitszeit ihm unterstellte Mitarbeiter ohne Erlaubnis des Arbeitgebers für sich privat arbeiten lässt (wie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 9 Sa 296/07 -).

    Es stellt grundsätzlich einen an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund dar, wenn ein Vorgesetzter während der Arbeitszeit ihm unterstellte Mitarbeiter ohne Erlaubnis des Arbeitgebers für sich privat arbeiten lässt ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.10.2008 - 9 Sa 296/07 -, Rn. 157, juris; KR/ Fischermeier, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 462).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind ( BGH , Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03 -, Rn. 8, juris).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt unter anderem dann vor, wenn Umständen Indizwirkungen zuerkannt werden, die sie nicht haben können, oder wenn die Ambivalenz von Indiztatsachen nicht erkannt wird ( BGH , Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 -, Rn. 9, juris).

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    1 Satz 2 BetrVG gilt der Grundsatz der "subjektiven Determinierung" ( BAG , Urteil vom 17.03.2016 - 2 AZR 182/15 -, Rn. 16, juris).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 520/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    Legt der Arbeitgeber dar, dass die Anhörung des Betriebsrats ordnungsgemäß erfolgt ist, darf sich der Arbeitnehmer nicht darauf beschränken, die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten, vielmehr hat er nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO vollständig und im Einzelnen darzulegen, ob der Betriebsrat entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder für unvollständig hält ( BAG , Urteil vom 24.04.2008 - 8 AZR 520/07 -, Rn. 25, juris).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 265/14

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar war oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.2014 - 2 AZR 265/14 -, Rn. 14, juris).
  • BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    Ferner stellt dies eine schwerwiegende Loyalitätspflichtverletzung deshalb dar, weil private Interessen mit den als Vorgesetzter wahrzunehmenden Interessen des Arbeitgebers in unzulässiger Weise verbunden werden (vgl. bereits BAG, Urteil vom 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78, Rn. 57, juris).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, Rn. 39, juris).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Köln, 25.11.2016 - 4 Sa 1182/15
    Dies gilt allerdings nur solange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 -, Rn. 14, juris).
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