Rechtsprechung
LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 613 Abs. 5 BGB, § ... 613 a Abs. 5 BGB, § 613 a Abs. 1 BGB, § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 8 Abs. 2 UWG, § 613 a BGB, § 202 Umwandlungsgesetz, § 125 Umwandlungsgesetz, §§ 823 Abs. 1, 826 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 139 ZPO, §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 1 UWG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 4 Nr. 10 UWG, § 823 BGB, § 826 BGB, § 1 UWG, § 11 UWG, § 823 Abs. 2 BGB, § 60 HGB, HGB § 60 Nr. 3; 24.04.1970, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 43 Abs. 2; BGB § 249; GWB § 81
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die GmbH verhängten Geldbuße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.11.2013 - 12 Ca 5629/12
- ArbG Köln, 22.01.2014 - 20 Ca 7238/13
- LAG Köln, 25.07.2014 - 4 Sa 189/14
- LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
- BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07
Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei …
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Zwischen den Parteien ist unstrittig, dass ihm wie den anderen betroffenen Arbeitnehmern wegen der Aufspaltung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21.02.2008 - 8 AZR 157/07) ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zustand.Unterstellt, es handelte sich, wovon die Klägerin ausgeht und was sie ihren Mitarbeitern mitgeteilt hat, um einen Betriebsübergang, der durch Aufspaltung der früheren M P vollzogen wurde, so stand den Mitarbeitern aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21.02.2008 - 8 AZR 157/07) wegen des Erlöschens des bisherigen Arbeitgebers ein Kündigungsrecht nach § 626 Abs. 1 BGB zu.
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02
Kündigungshilfe
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
So hat der BGH (07.04.2005 - I ZR 140/02) auch ausgeführt, dass grundsätzlich zulässigerweise ein vorbereitetes Kündigungsschreiben dem anderen Marktteilnehmer vorgelegt werden kann, indes gleichwohl § 4 Nr. 1 UWG erfüllt sein kann, wenn etwa der Abwerbende bei der Kündigung der Vertragsbeziehung zu seinem Mitbewerber nicht nur in dieser Weise behilflich ist, sondern ihn irreführt, überrumpelt oder sonst unangemessen unsachlich in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt (…a.a.O. Rdn. 19).cc) Dass der Beklagte zu 1) vorbereitete und vorformulierte Kündigungsschreiben parat hatte, ist als solches kein wettbewerbswidriges Verhalten (BGH 07.04.2005 - I ZR 140/02).
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04
Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des …
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
b) Die Kammer geht zunächst davon aus, dass eine bewusste Irreführung im Zusammenhang mit einer Abwerbung den Tatbestand der Unlauterkeit der Wettbewerbshandlung erfüllen kann, wobei festzuhalten ist, dass das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt ist (BGH 11.01.2007 - I ZR 96/04).Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (11.01.2007 - I ZR 96/04) soll durch das Tatbestandsmerkmal des "gezielten" Handelns klargestellt werden, dass eine Behinderung von Mitbewerbern als Folge des Wettbewerbs nicht ausreicht, um den Tatbestand der unlauteren individuellen Mitbewerberbehinderung zu verwirklichen.
- BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95
Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung - …
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Andernfalls ergeben sich unüberwindliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit zusammenhängend auch bei der Bestimmung der materiellen Rechtskraft und der Verjährungsunterbrechung (…vgl. insbesondere BGH 22.05.1984 - VI ZR 228/82, Rdn. 15 m. w. N.; BGH 27.11.1996 - VIII ZR 311/95).Insbesondere besteht die Hinweispflicht, wenn das Gericht erster Instanz der Klage stattgegeben hat (vgl. BGH 27.11.1996 - VIII ZR 311/95).
- BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96
Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG nach Rechtsprechung des BGH auch für andere Anspruchsgrundlagen gelten kann (vgl. z. B. BGH 12.7.1995 I ZR 176/93; 14.1.1999 - I ZR 203/96; 10.2.2011 - I ZR 136/09). - BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02
The Colour of Elégance
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist allerdings- auch beim Abwerben von Mitarbeitern - überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (…BGH a.a.O.; BGH 20.01.2005 - I ZR 29/02). - BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09
Flughafen Frankfurt-Hahn
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG nach Rechtsprechung des BGH auch für andere Anspruchsgrundlagen gelten kann (vgl. z. B. BGH 12.7.1995 I ZR 176/93; 14.1.1999 - I ZR 203/96; 10.2.2011 - I ZR 136/09). - BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93
Kurze Verjährungsfrist - Verjährung
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG nach Rechtsprechung des BGH auch für andere Anspruchsgrundlagen gelten kann (vgl. z. B. BGH 12.7.1995 I ZR 176/93; 14.1.1999 - I ZR 203/96; 10.2.2011 - I ZR 136/09). - BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13
Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der …
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
d) Endlich kann auch dahinstehen, ob und inwieweit die von den Beklagten schon erstinstanzlich erhobene Verjährungseinrede greift, weil die Hemmung der Verjährung mit der Klageänderung in eine unzulässige Teilklage beendet wurde(vgl. dazu und zu der Frage, ob durch eine spätere Individualisierung eine "rückwirkende Heilung" der zunächst nicht gegebenen Hemmung der Verjährung bei unzulässiger Teilklage eintreten kann: einerseits BGH 21.10.2008 - IX ZR 466/07 und BGH 21.2.2013 - IX ZR 92/12, andererseits BGH 6.5.2014 II ZR 217/13). - BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85
"Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …
Auszug aus LAG Köln, 26.09.2014 - 4 Sa 986/13
Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass zu Gegenbehauptungen, die der Rechtsverfolgung in einem Verfahren dienen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Abwehransprüche, also insbesondere auch Unterlassungsansprüche, grundsätzlich nicht mit Erfolg erhoben werden können (BGH 09.04.1987 - I ZR 44/85). - BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12
Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten …
- BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62
Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung
- OLG München, 10.12.2009 - 29 U 3789/09
Wettbewerbsverstoß: Verteilung einer Patienteninformation zur Krankenkassenwahl …
- BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage
- BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15
Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 26. September 2014 - 4 Sa 986/13 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14. November 2013 - 12 Ca 5629/12 - hinsichtlich des Klageantrags zu 1.