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   LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19   

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LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19 (https://dejure.org/2020,9802)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.03.2020 - 4 Sa 312/19 (https://dejure.org/2020,9802)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. März 2020 - 4 Sa 312/19 (https://dejure.org/2020,9802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages; Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie NRW aus den Jahren 2000-2004; außergerichtliches Angebot; Klageantrag als neue ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages; Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie NRW aus den Jahren 2000-2004; außergerichtliches Angebot; Klageantrag als neue ...

  • rechtsportal.de

    Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages; Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie NRW aus den Jahren 2000-2004; außergerichtliches Angebot; Klageantrag als neue ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 519/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Die Klaganträge sind demgegenüber nicht so formuliert, dass der Kläger sich die Annahme eines von der Beklagten abzugebenden Vertragsangebots auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages vorbehalten möchte, so dass es sich entscheiden könnte, ob und, wenn ja, welches Angebot er annimmt (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 17, juris, dort jeweils im Zusammenhang mit einer sog. Wiedereinstellungsklage).

    Geht es um den Abschluss eines (Arbeits-)Vertrags, muss die nach der speziellen Vollstreckungsregel des § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben geltende Willenserklärung den für eine Vertragseinigung notwendigen Mindestinhalt umfassen (essentialia negotii) (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 7 AZR 785/10, Rn. 15, juris).

    Eine Einigung über weitere Inhalte ist nicht erforderlich, sofern klar ist, dass die Arbeitsleistung überhaupt vergütet werden soll (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 18 mwN, juris).

    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. für die st. Rspr. BAG, Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17, Rn. 11, juris, dort ausdrücklich im Zusammenhang mit einem Altersteilzeitvertrag; BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08, Rn. 15 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor der (fingierten) Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 27, juris; vgl. auch BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 27, AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2; grundlegend, BAG, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09, Rn. 17 und 35, BAGE 134, 223).

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Aus der jüngsten und mittlerweile als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich, dass ein bei Gericht gestellter Sachantrag regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot enthält (vgl. BAG, Urteil vom 15. November 2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 23. November 2004 - 9 AZR 644/03, zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11).

    Sie sind jedoch nicht unmittelbar an die Beklagte gerichtet und enthalten daher keine Vertragsangebote, denn sie sind dem Wortlaut nach darauf gerichtet, dass die Beklagte im begehrte Sinne verurteilt werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07, Rn. 27, juris), dh.

    Mit dessen Ablehnung durch die Beklagte steht der Streitgegenstand fest und es geht im Prozess allein um die Frage, ob die Beklagte aufgrund materiell-rechtlicher Regelungen, vorliegend aufgrund von Tarifverträgen, zur Annahme des Vertragsangebots des Klägers verpflichtet war (vgl. BAG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 9 AZR 541/07, Rn. 22 a.E., NZA 2008, 1289, 1291).

  • BAG, 19.09.2017 - 9 AZR 36/17

    Kein Anspruch auf ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Vollendung des 55.

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. für die st. Rspr. BAG, Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17, Rn. 11, juris, dort ausdrücklich im Zusammenhang mit einem Altersteilzeitvertrag; BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08, Rn. 15 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Umgekehrt darf die beklagte Partei nicht zu etwas anderem verurteilt werden als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten musste (BAG, Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 456/14, Rn. 20, juris).

    Nur dieses Vertragsangebot lässt die gerichtliche Überprüfung zu, ob der Arbeitgeber das Angebot zum Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags zu Recht abgelehnt hat oder zur Annahme des Angebots des Arbeitnehmers zu verurteilen ist, sodass mit der Rechtskraft des Urteils gemäß § 894 Satz 1 ZPO das Vertragsangebot des Arbeitnehmers als angenommen und somit der vom Arbeitnehmer beanspruchte Altersteilzeitarbeitsvertrag als abgeschlossen gilt (vgl. BAG, Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 9 AZR 664/11, Rn. 7, juris).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Die Klaganträge sind demgegenüber nicht so formuliert, dass der Kläger sich die Annahme eines von der Beklagten abzugebenden Vertragsangebots auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages vorbehalten möchte, so dass es sich entscheiden könnte, ob und, wenn ja, welches Angebot er annimmt (vgl. BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 17, juris, dort jeweils im Zusammenhang mit einer sog. Wiedereinstellungsklage).

    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. für die st. Rspr. BAG, Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17, Rn. 11, juris, dort ausdrücklich im Zusammenhang mit einem Altersteilzeitvertrag; BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08, Rn. 15 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor der (fingierten) Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 27, juris; vgl. auch BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 27, AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2; grundlegend, BAG, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09, Rn. 17 und 35, BAGE 134, 223).

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    aa) Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs erfasst grundsätzlich auch einen Anspruch, der als ein "Weniger" in ihm enthalten ist (BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 456/14, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08, Rn. 15, juris).

    Umgekehrt darf die beklagte Partei nicht zu etwas anderem verurteilt werden als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten musste (BAG, Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 456/14, Rn. 20, juris).

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB aber klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. für die st. Rspr. BAG, Urteil vom 19. September 2017 - 9 AZR 36/17, Rn. 11, juris, dort ausdrücklich im Zusammenhang mit einem Altersteilzeitvertrag; BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08, Rn. 15 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Ausgeschlossen ist lediglich eine gerichtliche Entscheidung, mit der ein Arbeitsverhältnis mit Rückwirkung zu einem Zeitpunkt vor der (fingierten) Abgabe des Angebots begründet werden soll (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10, Rn. 27, juris; vgl. auch BAG, Urteil vom 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10, Rn. 27, AP BGB § 307 Nr. 52 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 2; grundlegend, BAG, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09, Rn. 17 und 35, BAGE 134, 223).

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 785/10

    Auslegung eines Tarifsozialplans - Verlängerung des mit einer

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Geht es um den Abschluss eines (Arbeits-)Vertrags, muss die nach der speziellen Vollstreckungsregel des § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben geltende Willenserklärung den für eine Vertragseinigung notwendigen Mindestinhalt umfassen (essentialia negotii) (BAG, Urteil vom 13. Juni 2012 - 7 AZR 519/10, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 7 AZR 785/10, Rn. 15, juris).

    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen, in die materiell-rechtliche Prüfung des Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 7 AZR 785/10, Rn. 17 mwN, juris).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    aa) Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs erfasst grundsätzlich auch einen Anspruch, der als ein "Weniger" in ihm enthalten ist (BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 456/14, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08, Rn. 15, juris).
  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (so zuletzt bspw. BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17, Rn. 19 mwN, juris; BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 620/07, Rn. 31, NZA-RR 2009, 430 ff.; BAG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11, Rn. 10, AP Nr. 53 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).
  • BAG, 30.10.2012 - 1 AZR 794/11

    Berechnung des streikbedingten Vergütungsabzugs

    Auszug aus LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (so zuletzt bspw. BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17, Rn. 19 mwN, juris; BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 620/07, Rn. 31, NZA-RR 2009, 430 ff.; BAG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 1 AZR 794/11, Rn. 10, AP Nr. 53 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa).
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07

    Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 664/11

    Altersteilzeit - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00

    Überforderungsschutz bei Altersteilzeit

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15

    Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

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