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   LAG Köln, 27.04.2007 - 4 Sa 1406/06   

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https://dejure.org/2007,9793
LAG Köln, 27.04.2007 - 4 Sa 1406/06 (https://dejure.org/2007,9793)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.04.2007 - 4 Sa 1406/06 (https://dejure.org/2007,9793)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. April 2007 - 4 Sa 1406/06 (https://dejure.org/2007,9793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eingliederungsvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, § 16 Abs. 3 SGB III
    Eingliederungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 S. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei der Vergütungszahlung für sechs Monate

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    Auszug aus LAG Köln, 27.04.2007 - 4 Sa 1406/06
    Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 S. 2 SGB III begründen kein Arbeitsverhältnis (Anschluss an BAG 08.11.2006 - 5 AZB 36/06 und 17.01.2007 - 5 AZB 43/06).

    Das BAG hat in den Entscheidungen vom 08.11.2006 (5 AZB 36/06) und vom 17.01.2007 (5 AZB 43/06) entschieden, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, wie sie in § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II geregelt sind, ein von den Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis begründen.

  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus LAG Köln, 27.04.2007 - 4 Sa 1406/06
    Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 S. 2 SGB III begründen kein Arbeitsverhältnis (Anschluss an BAG 08.11.2006 - 5 AZB 36/06 und 17.01.2007 - 5 AZB 43/06).

    Das BAG hat in den Entscheidungen vom 08.11.2006 (5 AZB 36/06) und vom 17.01.2007 (5 AZB 43/06) entschieden, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, wie sie in § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II geregelt sind, ein von den Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis begründen.

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