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LAG Köln, 27.05.2011 - 4 TaBV 5/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Erfolgen der Wahl unter Verkennung des Betriebsbegriffs und damit unter Verstoß gegen das Wahlverfahren
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 19.11.2010 - 5 BV 169/10
- LAG Köln, 27.05.2011 - 4 TaBV 5/11
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Köln, 04.05.2011 - 9 TaBV 78/10
Betriebsratswahl; Folgen der Durchführung unter Verkennung des Betriebsbegriffs
Auszug aus LAG Köln, 27.05.2011 - 4 TaBV 5/11
Die Kammer folgt der Entscheidung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in dem ähnlich gelagerten Fall mit dem Aktenzeichen 9 TaBV 78/10:. - BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Auszug aus LAG Köln, 27.05.2011 - 4 TaBV 5/11
Der Antragsgegner beruft sich dazu auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - und vom 14.11.2001 - 7 ABR 14/00. - BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
Auszug aus LAG Köln, 27.05.2011 - 4 TaBV 5/11
Unterlaufen dabei Fehler, sind diese in der Regel nicht so grob und offensichtlich, dass der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht besteht (vgl. z. B. BAG, Beschluss vom 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - ). - BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 392/09
Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis - …
Auszug aus LAG Köln, 27.05.2011 - 4 TaBV 5/11
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 11. November 2010 - 8 AZR 392/09 - ).
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11
Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Die Rechtsbeschwerde des Regionalbetriebsrats und die Anschlussrechtsbeschwerde der zu 1. und zu 2. beteiligten Unternehmen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Mai 2011 - 4 TaBV 5/11 - werden zurückgewiesen.