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   LAG Köln, 28.01.2010 - 7 Sa 801/09   

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https://dejure.org/2010,12142
LAG Köln, 28.01.2010 - 7 Sa 801/09 (https://dejure.org/2010,12142)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.01.2010 - 7 Sa 801/09 (https://dejure.org/2010,12142)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 7 Sa 801/09 (https://dejure.org/2010,12142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsstilllegung; Insolvenzverwalter; Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsveräußerung; ernsthafter und endgültiger Stilllegungsentschluss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 KSchG; 125, 128 InsO; 613 a Abs. 4 BGB; 102 BetrVG; 292 ZPO
    Betriebsstilllegung; Insolvenzverwalter; Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsveräußerung; ernsthafter und endgültiger Stilllegungsentschluss

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei laufenden Veräußerungsverhandlungen; Ausschluss insolvenzgesetzlicher Vermutung bei fehlender Rechtfertigung der Kündigung durch betriebliche Gründe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stilllegungsbeschluss - betriebsbedingte Kündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei laufenden Veräußerungsverhandlungen; Ausschluss insolvenzgesetzlicher Vermutung bei fehlender Rechtfertigung der Kündigung durch betriebliche Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 28.01.2010 - 7 Sa 801/09
    Eine solche unternehmerische Entscheidung führt jedoch nur dann zu einer arbeitsrechtlich anzuerkennenden Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn der Entschluss zur Betriebsstilllegung in dem für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer Kündigung maßgeblichen Zeitpunkt ihres Ausspruchs als ernsthaft und endgültig anzusehen ist (BAG vom 29.09.2005, NZA 2006, 720 ff.; BAG vom 21.06.2001, AP § 15 KSchG Nr. 50).

    (3) Hingegen fehlt es aber an einem als endgültig zu wertenden Entschluss zur Betriebsstilllegung, solange der Arbeitgeber/Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt (BAG vom 29.09.2005, NZA 2006, 720 ff.; BAG vom 10.10.1996, AP § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung Nr. 81).

    (7) Das Bundesarbeitsgericht führt in seiner Entscheidung vom 29.09.2005, NZA 2006, 720 ff. Folgendes aus: " Bei der Regelung der §§ 125, 128 InsO handelt es sich um eine gesetzliche Vermutung, die im Kündigungsschutzprozess zur Beweislastumkehr führt, aber gemäß § 292 ZPO widerlegbar ist.

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Köln, 28.01.2010 - 7 Sa 801/09
    (10) Nur der Vollständigkeit halber sei an an dieser Stelle noch erwähnt, dass eine außergewöhnliche Konstellation, wie sie oben unter (5) beschrieben wurde, auch dazu hätte führen müssen, selbst bei dann zunächst als sozial gerechtfertigt anzusehender Kündigung einen Wiedereinstellungsanspruch der Klägerin in Erwägung zu ziehen (vgl. BAG vom 27.2.1997, AP § 1 KSchG Wiedereinstellung Nr. 1; BAG v. 28.6.2000, NZA 2000, 1097; Erfurter Kommentar/Preis. § 611 BGB Rdnr. 324 m.w.N.).
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