Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13377
LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17 (https://dejure.org/2017,13377)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17 (https://dejure.org/2017,13377)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. April 2017 - 9 TaBV 1/17 (https://dejure.org/2017,13377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Honorarkosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 40 Abs. 1
    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Honorarkosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Chef darf dem Betriebsrat nichts vorschreiben

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann gegen »Leitlinien« für seine Arbeit vorgehen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • ArbG Köln, 27.01.2015 - 16 BV 248/14

    Rechtswirkungen einer vom Arbeitgeber erstellten "Leitlinie für

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Die Arbeitgeberin wird verpflichtet, den Betriebsrat von den Kosten der anwaltlichen Vertretung für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren 16 BV 248/14 mit Rechnung Nr. 001457/2015 vom 25.09.2015 in Höhe von 924, 76 EUR freizustellen.

    Mit Beschluss vom 27.01.2015 - 16 BV 248/14 - erkannte das Arbeitsgericht K nach einem im Termin vom selben Tag erstmals gestellten Hilfsantrag des Antragstellers und stellte fest, dass der "Leitfaden für die Betriebsrats-Mitglieder bei der L Gruppe zum Rahmen der Mandatsausübung" keine Pflichten für ihn und seine Mitglieder auslöse.

    Am 21.04.2016 beschloss der Antragsteller, das vorliegende Verfahren zur Freistellung von den Rechtsanwaltskosten im Verfahren Arbeitsgericht K - 16 BV 248/14 - einzuleiten und durchzuführen.

    Von einer offensichtlich aussichtlosen Einleitung des Verfahrens 16 BV 248/14 könne nicht ausgegangen werden, da der Antragsteller mit dem Hilfsantrag durchgedrungen und der Unterlassungsanspruch lediglich an der fehlenden Wiederholungsgefahr gescheitert sei.

    Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das Arbeitsgericht sie verpflichtet, den Antragsteller von den Kosten der anwaltlichen Vertretung für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren 16 BV 248/14 freizustellen.

    Der Antragsteller hatte aber bereits am 12.11.2014, also vor Abschluss des Verfahrens 16 BV 248/14, einen solchen "bestätigenden" Beschluss zur Einleitung des Beschlussverfahrens gefasst, der auch die Beauftragung der Bevollmächtigten für das bereits anhängige Beschlussverfahren zum Gegenstand hatte.

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Ein für den Betriebsrat gestellter Antrag wäre als unzulässig abzuweisen (BAG, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 -, Rn. 13, juris).

    Jedoch kann ein Betriebsrat durch einen entsprechenden Beschluss die Einleitung des Beschlussverfahrens nachträglich genehmigen (BAG, Beschluss vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 -, Rn. 15, juris; BAG, Beschluss vom 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 -, Rn. 16, juris).

  • LAG Köln, 04.06.2007 - 9 Ta 104/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Beteiligungsrechte

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Dabei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die der Arbeitgeberin gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG obliegende Verpflichtung, die außergerichtlichen Kosten zu tragen, nicht zu einer unangemessenen Belastung führen darf (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 09. September 2013- 11 Ta 218/12 -, Rn. 3, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom04. Juni 2007 - 9 Ta 104/07 -, Rn. 10, juris).

    Auch die Antragshäufung (ein Hauptantrag und zwei Hilfsanträge) führte zu keiner Streitwertaddition, da die Hilfsanträge denselben Gegenstand betrafen (vgl. zu dieser Fallgestaltung Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 04. Juni 2007 - 9 Ta 104/07 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Betriebsrat bei der Einleitung eines Beschlussverfahrens ein Muster- bzw. ein Gruppenverfahren durchführen (ErfK/Koch BetrVG § 40 Rn. 4, beck-online; Grunsky, Anm. zu AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, beck-online) oder den Abschluss eines bereits anhängigen Verfahrens über einen gleichgelagerten Sachverhalt abwarten muss (Richardi BetrVG/Thüsing, 15. Aufl. 2016, BetrVG § 40 Rn. 22 ).

    Die Tatsache, dass billigere und teurere Lösungen möglich sind, bedeutet nicht, dass der Betriebsrat auf ein "Sonderangebot" ausweichen muss (vgl. Grunsky, Anm. zu AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, beck-online).

  • ArbG Köln, 15.11.2016 - 12 BV 146/16
    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 15.11.2016 - 12 BV 146/16 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Arbeitgeberin beantragt, unter Abänderung des ersten erstinstanzlichen Beschlusses vom 15.11.2016, Aktenzeichen 12 BV 146/16, den Antrag insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    4.) Der Freistellungsanspruch des Betriebsrats geht schließlich nicht deswegen ins Leere, weil er, wie die Arbeitgeberin zunächst behauptet hatte, aus der Rechnung vom 25.09.2015 nicht in Anspruch genommen werde (zur Problematik der unmittelbaren Inanspruchnahme des Arbeitgebers BAG, Beschluss vom 04. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 -, BAGE 106, 233-238, Rn. 12).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Eine Honorarzusage, die zu einer höheren Vergütung als der gesetzlichen führen würde, darf ein Betriebsrat grundsätzlich nicht für erforderlich halten (BAG, Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Zwar war die Beauftragung zur Begutachtung der Leitlinien, die Gegenstand des Beschlusses vom 22.07.2014 war, außerhalb eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens erfolgt, und wäre daher nicht an § 40 Abs. 1 BetrVG, sondern an den besonderen Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 BetrVG zu messen gewesen (BAG, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 -, BAGE 132, 232-239, Rn. 32).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend-

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    aa) Im Grundsatz ist allerdings davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei der Wahl der Rechtsdurchsetzung unter mehreren gleich geeigneten Möglichkeiten nur die für den Arbeitgeber kostengünstigere Lösung für erforderlich halten darf (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 -, Rn. 12, juris).
  • LAG Köln, 09.09.2013 - 11 Ta 218/12

    Gegenstandswert für Eilanträge im Beschlussverfahren um das Bestehen und die

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
    Dabei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die der Arbeitgeberin gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG obliegende Verpflichtung, die außergerichtlichen Kosten zu tragen, nicht zu einer unangemessenen Belastung führen darf (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 09. September 2013- 11 Ta 218/12 -, Rn. 3, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom04. Juni 2007 - 9 Ta 104/07 -, Rn. 10, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 5 Ta 53/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Beschlussverfahren - Unterlassung

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12

    Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht