Rechtsprechung
LAG Köln, 28.04.2022 - 6 Sa 742/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,26106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 611 a BGB; § 293 BGB; § 297 BGB; § 20 LuftSiSchV; § 9 LuftSiG
Annahmeverzug; Leistungsfähigkeit; Leistungsbereitschaft; Sicherheitsschulung - IWW
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahmeverzug; Leistungsfähigkeit; Leistungsbereitschaft; Sicherheitsschulung
- rechtsportal.de
Annahmeverzug; Leistungsfähigkeit; Leistungsbereitschaft; Sicherheitsschulung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.06.2021 - 10 Ca 4142/20
- LAG Köln, 28.04.2022 - 6 Sa 742/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21
Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona
Auszug aus LAG Köln, 28.04.2022 - 6 Sa 742/21
Die Beklagte macht mit ihrer Berufung geltend, der vorliegende Fall sei im Ergebnis genauso zu behandeln wie die Fälle, in denen die neuere Rechtsprechung (BAG v. 30.11.2021 - 9 AZR 225/21 -) bei Anordnung von Kurzarbeit Null ein Teilzeitarbeitsverhältnis annehme, mit der daraus folgenden Kürzung des Urlaubsanspruchs. - LAG Köln, 18.09.2017 - 2 Sa 249/17
Auszug aus LAG Köln, 28.04.2022 - 6 Sa 742/21
Unvermögen im Sinne des § 297 BGB hätte vorliegen können, wenn der Kläger im fraglichen Zeitraum arbeitsunfähig gewesen wäre, dies war damals das tragende Argument der Entscheidungen der 2. und der 7. Kammer des LAG (2 Sa 249/17 und 7 Sa 742/18); Arbeitsunfähigkeit bestand beim Kläger aber seit dem 10.10.2020 unstreitig nicht mehr. - LAG Köln, 04.04.2019 - 7 Sa 742/18
Annahmeverzug; Beschäftigungsverbot; G-25-Untersuchung; Luftsicherheitsassistent
Auszug aus LAG Köln, 28.04.2022 - 6 Sa 742/21
Unvermögen im Sinne des § 297 BGB hätte vorliegen können, wenn der Kläger im fraglichen Zeitraum arbeitsunfähig gewesen wäre, dies war damals das tragende Argument der Entscheidungen der 2. und der 7. Kammer des LAG (2 Sa 249/17 und 7 Sa 742/18); Arbeitsunfähigkeit bestand beim Kläger aber seit dem 10.10.2020 unstreitig nicht mehr.