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   LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17   

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LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17 (https://dejure.org/2018,16803)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.05.2018 - 2 Sa 704/17 (https://dejure.org/2018,16803)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 (https://dejure.org/2018,16803)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers, einem flugdienstuntauglichen Mitglied des fliegenden Personals einen Bodenarbeitsplatz anzubieten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers, einem flugdienstuntauglichen Mitglied des fliegenden Personals einen Bodenarbeitsplatz anzubieten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 21
    Pflicht des Arbeitgebers, einem flugdienstuntauglichen Mitglied des fliegenden Personals einen Bodenarbeitsplatz anzubieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17
    In gleicher Weise hat das BAG in den Entscheidungen 7 AZR 204/16 und 7 AZR 402/10 entschieden, dass tariflich vereinbarte auflösende Bedingungen einschränkend dahin ausgelegt werden müssen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich dann nicht eintritt, wenn noch eine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gegeben ist.
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17
    In gleicher Weise hat das BAG in den Entscheidungen 7 AZR 204/16 und 7 AZR 402/10 entschieden, dass tariflich vereinbarte auflösende Bedingungen einschränkend dahin ausgelegt werden müssen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich dann nicht eintritt, wenn noch eine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gegeben ist.
  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 185/07

    Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16.10.2008 (7 AZR 185/07) entschieden, dass die in § 20 MTV normierte auflösende Bedingung der Flugdienstuntauglichkeit allein kein ausreichender Sachgrund für eine auflösende Bedingung darstelle.
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43).
  • ArbG Köln, 10.08.2017 - 14 Ca 1863/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch tarifliche auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2018 - 2 Sa 704/17
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.08.2017 - Az. 14 Ca 1863/17 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 105,- Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2016 zu zahlen.
  • LAG Hessen, 29.10.2018 - 17 Sa 671/17

    Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen

    aa) Dafür spricht bereits - wenn auch nicht eindeutig - der Wortlaut des § 13 Abs. (3) Buchst. a) MTV Nr. 2 Kabine (" monatliche Vergütung"; so auch LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - Rn. 37, juris) .

    Denn danach wäre - dies hat das Arbeitsgericht zutreffend erkannt - in Fällen, in denen zufällig der 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit am Monatsanfang liegt, aufgrund des bis zu diesem Zeitpunkt für den Monat nur geringen Entgeltsfortzahlungsanspruchs und der geringen Steuerlast ein wesentlich höherer Zuschuss zu zahlen, als wenn der 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit am Ende eines Kalendermonats liegt und der Arbeitnehmer - aufgrund der Progression - eine hohe Steuerbelastung hätte (vgl. auch LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - Rn. 38, juris) .

    (ee) Damit muss davon ausgegangen werden, dass Tarifvertragsparteien für alle von § 13 Abs. (3) MTV Kabine Nr. 2 betroffenen Mitarbeiter einen gleichmäßigen und - orientiert an Art. 3 Abs. 1 GG - gerechten Berechnungsmodus vereinbaren wollen (vgl. auch zu dieser Regelung LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - Rn. 38, juris) .

    c) Auch hinsichtlich des in § 13 Abs. (3) Buchst. a) MTV Nr. 2 Kabine vorgesehenen Abzugs des "zu gewährenden Krankengeldes" hat das Arbeitsgericht zutreffend erkannt, dass - entgegen der Auffassung der Klägerin - das Bruttokrankengeld in Abzug zu bringen ist (aA hingegen LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - Rn. 41, juris) .

    Die Entscheidung über die Zulassung der Revision beruht auf § 72 Abs. 1, 2 Nr. 2 ArbGG, da die Entscheidung von der des LAG Köln vom 28. Mai 2018 (- 2 Sa 704/17 -, anhängig beim BAG unter - 5 AZR 422/18 -) hinsichtlich der Auslegung des § 13 Abs. (3) Buchst. a) MTV Nr. 2 Kabine abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.

  • LAG Hessen, 31.01.2019 - 11 Sa 870/18

    Gleichheitsgrundsatz verlangt Berücksichtigung der Lebensverhältnisse

    aa) Dafür spricht bereits der Wortlaut des § 13 Abs. 3 a MTV Nr. 2 Kabine, der auf "die am 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gemäß Abs. (2) abgerechnete monatliche Vergütung" abstellt (so auch Hessisches LAG 29. Oktober 2017 - 17 Sa 671/17 -, juris, Rn. 46; LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 -, juris, Rn. 37).

    Denn danach wäre in Fällen, in denen der 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit zufällig am Monatsanfang liegt, aufgrund des bis zu diesem Zeitpunkt für den Monat nur geringen Entgeltfortzahlungsanspruchs und der geringen Steuerlast ein wesentlich höherer Zuschuss zu zahlen, als wenn der 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit am Ende eines Kalendermonats liegt und der Arbeitnehmer - aufgrund der Progression - eine hohe Steuerbelastung hätte (vgl. Hessisches LAG 29. Oktober 2017 - 17 Sa 671/17 -, juris, Rn. 50 f.; LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 -, juris, Rn. 38).

    Ein solches Verständnis der tariflichen Regelung wäre mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (vgl. dazu Hessisches LAG 29. Oktober 2017 - 17 Sa 671/17 -, juris, Rn. 56 f.; LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 -, juris, Rn. 38; zur Vermutung eines gesetzes- und verfassungskonformen Regelungswillens vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19).

    c) Entgegen der Auffassung der Klägerin bezieht sich der in § 13 Abs. 3 a MTV Nr. 2 Kabine vorgesehene Abzug des "zu gewährenden Krankengeldes" auf das Bruttokrankengeld (vgl. dazu Hessisches LAG 29. Oktober 2017 - 17 Sa 671/17 -, juris, Rn. 62 ff.; abweichend LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 -, juris, Rn. 41).

    Hinsichtlich der Auslegung des § 13 Abs. 3 a MTV Nr. 2 Kabine besteht eine entscheidungserhebliche Divergenz zum Urteil des LAG Köln vom 28. Mai 2018 (- 2 Sa 704/17 -, anhängig beim BAG unter - 5 AZR 422/18 -).

  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 286/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

    Die Beklagte verweist insoweit auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - und meint, im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1a MTV Nr. 2 nur dann zur Suche nach einem freien und geeigneten Bodenarbeitsplatz für dauerhaft flugdienstuntaugliche Arbeitnehmer verpflichtet zu sein, wenn diese ihre Zustimmung zum Einsatz im Bodendienst erteilen.

    (bb) Die Unschädlichkeit des fehlenden bEM ergibt sich weiterhin nicht daraus, dass die Klägerin nicht innerhalb der Auslauffrist ihre Zustimmung zur Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses im Bodendienst erteilt hat und die Beklagte deshalb nicht verpflichtet war, die Suche nach einem freien und geeigneten Bodenarbeitsplatz einzuleiten (vgl. dazu LAG Köln 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 -, juris, Rn. 54 ff.).

    Andererseits beruht die Zulassung der Revision für die Beklagte auf § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG und der Divergenz zur Entscheidung des LAG Köln vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 -, gegen die unter dem Az. 7 AZR 350/18 - Revision eingelegt wurde.

  • BAG, 11.12.2019 - 7 AZR 350/18

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung des Klageantrags zu 6.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Mai 2018 - 2 Sa 704/17 - teilweise aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung von 105, 00 Euro netto (Krankengeldzuschuss für die Zeit vom 4. Dezember 2015 bis zum 14. Januar 2016) nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt wurde.

  • ArbG Köln, 15.03.2018 - 8 Ca 6532/17

    Führen einer rezidivierenden depressiven Störung bei einem Flugbegleiter zur

    Im Bereich des Luftverkehrs ist insofern insbesondere bei dauerhafter Flugdienstuntauglichkeit die Möglichkeit der etwaigen Weiterbeschäftigung auf einem geeigneten freien Boden-Arbeitsplatz zu prüfen (BAG, Urteil vom 16.10.2008, 7 AZR 185/07; LAG Köln, Urteil vom 28.05.2018, 2 Sa 704/17; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017, 4 Sa 900/16; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2016, 17 Sa 530/16, alle veröffentlicht bei juris).
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