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   LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11   

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https://dejure.org/2011,18936
LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,18936)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,18936)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 12 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,18936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrnehmung von Überwachungsaufgaben durch den Betriebsrats erfordert personenbezogene Daten; Herausgabe von Gleitzeitlisten der im Betrieb beschäftigten Angestellten an den Betriebsrat; Datenschutz bei Durchführung der Überwachungsaufgaben des Betriebsrats

  • hensche.de

    Arbeitszeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe von Gleitzeitlisten der im Betrieb beschäftigten Angestellten an den Betriebsrat; Datenschutz bei Durchführung der Überwachungsaufgaben des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Der Betriebsrat ist über Gleitzeitlisten und krankheitsbedingte Fehlzeiten zu informieren - Datenschutz ist kein Hindernis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

    Auszug aus LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11
    Hier können die Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts aus der Entscheidung vom 04.09.1990 (6 P 28/87 - NJW 1991, 375) herangezogen werden, nach denen der Betriebsrat in der Regel für die Dauer der konkreten Ausübung des Beteiligungsrechts berechtigt ist, personenbezogene Daten der Arbeitnehmer einzusehen und zu speichern.
  • LAG Köln, 07.05.2008 - 3 TaBV 85/07

    Arbeitszeitkonto; Unterlassung; Betriebsvereinbarung; Auskunft

    Auszug aus LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11
    Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über die exakten Arbeitszeiten der Belegschaft zu geben, soweit dessen Überwachungsaufgaben nach § 80 BetrVG dies erfordert (LAG Köln vom 07.05.2008 - 3 TaBV 85/07 - Rdnr. 33 nach Juris; LAG Niedersachen vom 08.11.2004 - 5 TaBV 36/05 - Rdnr. 30 nach Juris).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11
    Die Absicht des Gesetzgebers war, wie sich aus den Materialien unzweifelhaft ergibt, mit Einführung des § 32 Bundesdatenschutzgesetz lediglich eine vorläufige und der Klarstellung dienende Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz zu treffen, ohne damit die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen weiter auszudehnen (Bundestagsdrucksache 16/13657 Seite 21; Erfurter Kommentar/Wank 11. Auflage 2011 § 32 BDSG Rn. 1; Kohler-Schomerus BDSG 10. Auflage § 32 Rdnr. 2; BAG vom 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 - Rdnr. 31 m. w. N.).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11
    Zu den Aufgaben des Betriebsrats im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG gehören auch die allgemeinen Aufgaben nach dem Katalog des § 80 Abs. 1 BetrVG (BAG vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 - Rdnr. 56 nach Juris).
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