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   LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16   

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https://dejure.org/2016,37222
LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 (https://dejure.org/2016,37222)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 (https://dejure.org/2016,37222)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 4 Sa 86/16 (https://dejure.org/2016,37222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berufungsbegründung für Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • IWW

    § 615 BGB, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO, §§ 4 Satz 1, 7 KSchG, § 167 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 5 PflegeZG, § 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB, §§ 615 Satz 1, 293, 296 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, §§ 11 Nr. 1 KSchG, 615 Satz 2 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSchG, §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 614, 288 Abs. 1 BGB, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 9 KSchG, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen; Soziale Rechtfertigung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer angestellten Architektin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Ein Leistungsverweigerungsrecht hat der Arbeitgeber allerdings nur, soweit von der Nichterfüllung der Auskunftspflicht auszugehen ist (BAG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 28, juris).

    Dies würde gerade das Bestehen konkreter Anhaltspunkte dafür voraussetzen, dass die Angaben der Klägerin unvollständig sind (BAG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 28, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom28. August 2008 - 7 Sa 1138/07 -, Rn. 94, juris).

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Gegenüberzustellen ist damit der Vergütungsanspruch für die Zeit, für welche Arbeitsleistungen zu erbringen waren, und der Verdienst, den der Arbeitnehmer in dieser Zeit anderweitig erworben hat (BAG, Urteil vom24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 16, juris unter Verweis auf RG12. Juli 1904 - III 146/04 - RGZ 58, 402).

    Es ist anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der anderweitige Verdienst kausal durch das Freiwerden von der bisherigen Arbeitspflicht ermöglicht wurde (BAG, Urteil vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Den Arbeitgeber trifft im Rahmen des hier einschlägigen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG - ebenso wie im Fall des § 615 Satz 2 BGB - die Darlegungs- und Beweislast dafür, ob und in welcher Höhe anrechenbare Bezüge den Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung seiner Vergütung während der Zeit des Annahmeverzuges mindern (vgl. BAG, Urteil vom 6. September 1990- 2 AZR 165/90 -, Rn. 33, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2014 - 4 Sa 71/14 -, Rn. 35, juris).

    Anhaltspunkte hierfür können sich sowohl aus objektiven als auch aus subjektiven Umständen ergeben (BAG, Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 -, Rn. 43, juris).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 -, Rn. 21, juris).

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG, Urteil vom19. November 2015 - 2 AZR 217/15 -, Rn. 60, juris).

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Andernfalls kann ein Wegfall des Arbeitsplatzes nicht sicher prognostiziert werden (BAG, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 12 ff., juris).

    Denn die tatsächliche Umsetzung besagt nichts über die Berechtigung der entsprechenden Prognose im Kündigungszeitpunkt (vgl. BAG, Urteil vom20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 -, Rn. 26, juris).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. - zur Zulässigkeit einer Revision - BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 495/12 -, Rn. 17, juris).

    Erforderlich hierfür ist es, dass mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand dann zugleich dargelegt ist, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013- 2 AZR 495/12 -, Rn. 17, juris).

  • LAG Köln, 04.12.2014 - 6 Sa 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung; Leitender Angestellter; Auflösungsgrund

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Etwas anderes mag gelten, wenn die Zwangsvollstreckung aus einer objektiv fehlerhaften Titulierung erfolgt, um unter Ausnutzung einer formalen Rechtsposition dem Arbeitgeber wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 6 Sa 582/14 -, Rn. 35, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 4 Sa 71/14

    Annahmeverzug - Darlegungslast für das Vorhandensein anrechenbarer Bezüge

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Den Arbeitgeber trifft im Rahmen des hier einschlägigen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSchG - ebenso wie im Fall des § 615 Satz 2 BGB - die Darlegungs- und Beweislast dafür, ob und in welcher Höhe anrechenbare Bezüge den Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung seiner Vergütung während der Zeit des Annahmeverzuges mindern (vgl. BAG, Urteil vom 6. September 1990- 2 AZR 165/90 -, Rn. 33, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juli 2014 - 4 Sa 71/14 -, Rn. 35, juris).
  • RG, 12.07.1904 - III 146/04

    Zu § 615 BGB

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Gegenüberzustellen ist damit der Vergütungsanspruch für die Zeit, für welche Arbeitsleistungen zu erbringen waren, und der Verdienst, den der Arbeitnehmer in dieser Zeit anderweitig erworben hat (BAG, Urteil vom24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 -, Rn. 16, juris unter Verweis auf RG12. Juli 1904 - III 146/04 - RGZ 58, 402).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2016 - 4 Sa 86/16
    Das bedeutet, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur ausnahmsweise in Betracht kommt und an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerfG-Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 -, Rn. 26, juris).
  • LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07

    Chefarzt; Annahmeverzug; anrechenbarer Zwischenverdienst;

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

  • LAG Köln, 28.11.2014 - 10 Sa 490/14

    Betriebsratsanhörung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 142/10

    Eingruppierung - Lehrkraft an einer Krankenpflegeschule

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 02.02.2012 - 4 AZR 142/10 - Rn. 10; LAG Köln 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 - Rn. 52).

    Mit der Begründung des Rechtsmittels über den einen Streitgegenstand ist dann zugleich dargelegt, dass die Entscheidung über den anderen unrichtig ist (vgl. zur Zulässigkeit einer Revision BAG 21.11.2013 - 2 AZR 495/12 - Rn. 17; zur Zulässigkeit einer Berufung LAG Köln 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 - Rn. 52).

    Dieser stellt einen eigenen Streitgegenstand dar (LAG Köln 28.10.2016 - 4 Sa 86/16 - Rn. 57; NK/Eylert § 9 KSchG Rn. 12).

  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 13 Ca 4421/17
    Denn für die Anrechnung des Zwischenverdienstes ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1990, 2 AZR 165/90, juris Rn. 33; LAG Köln, Urteil vom 28.10.2016, 4 Sa 86/16, juris Rn.91).
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