Rechtsprechung
LAG Köln, 29.05.2015 - 4 Sa 136/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Mankohaftung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Mankohaftung
- IWW
§ 69 Abs. 3 ArbGG, § 667 BGB, § 619 a BGB, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 667, 695 BGB, § 667, § 695 BGB, § 855 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungs- und Beweislast bei Verwahrung von Geld durch einen Arbeitnehmer
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- rewis.io
- arbeitsrechtsiegen.de
Mankohaftung - Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 667
Darlegungs- und Beweislast bei Verwahrung von Geld durch einen Arbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mankohaftung und Kassenfehlbestände
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 27.11.2014 - 8 C 4060/14
- ArbG Köln, 27.11.2014 - 8 Ca 4060/14
- LAG Köln, 29.05.2015 - 4 Sa 136/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97
Mankohaftung
Auszug aus LAG Köln, 29.05.2015 - 4 Sa 136/15
a) Während das Bundesarbeitsgericht in älterer Rechtsprechung die Beweislast für die Herausgabe kassierten Geldes an den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer ansiedelt hat (vgl. z. B. BAG 02.02.1983 - 7 AZR 367/97 -), hat das Bundesarbeitsgericht seit der Entscheidung vom 17.09.1998 (8 AZR 175/97) die Regeln über die Mankohaftung und dabei auch die Anwendung der §§ 667 und 695 BGB stark eingeschränkt.In diesem Sinne wirtschaftlich tätig werden kann der Arbeitnehmer, wenn seine Tätigkeit von kaufmännischen Aufgaben geprägt ist, z. B. weil ihm eigene Vertriebsbemühungen obliegen und er die Preise - über deren bloße Berechnung hinaus - auch eigenständig kalkulieren muss (so BAG 17.09.1998 - 8 AZR 175/97).
- BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 386/98
Mankohaftung einer Ladenverwalterin
Auszug aus LAG Köln, 29.05.2015 - 4 Sa 136/15
In der Entscheidung vom 02.12.1999 (8 AZR 386/98), in der es um die Mankohaftung einer Ladenverwalterin in einer von mehreren Filialen eines Lebensmitteleinzelhandels ging, hat das Bundesarbeitsgericht auf diese zuvor zitierten Grundsätze ausdrücklich verwiesen und nochmals betont, dass der Senat an der früheren Rechtsprechung nicht festhält. - BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 562/95
Haftung eines Geldtransportfahrers
Auszug aus LAG Köln, 29.05.2015 - 4 Sa 136/15
Dieser Fall ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber eine Tatsachenlage geschaffen hat, nach der er nicht mehr Besitzer der Sache ist (vgl. auch schon BAG 22.05.1997 - 8 AZR 562/95).