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   LAG Köln, 29.08.2012 - 7 Ta 207/12   

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https://dejure.org/2012,37664
LAG Köln, 29.08.2012 - 7 Ta 207/12 (https://dejure.org/2012,37664)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.08.2012 - 7 Ta 207/12 (https://dejure.org/2012,37664)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. August 2012 - 7 Ta 207/12 (https://dejure.org/2012,37664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Verfahrens; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde bei Fortsetzungsmöglichkeit durch einfache Anzeige

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 29; § 48; ZPO § 241 Abs. 1; ZPO § 252
    Unterbrechung des Verfahrens; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde bei Fortsetzungsmöglichkeit durch einfache Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03

    Unterbrechung des Verfahrens bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2012 - 7 Ta 207/12
    Zwar ist die Beschwerde des Klägers in entsprechender Anwendung des § 252 ZPO grundsätzlich als statthaft anzusehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2003, 758; Baumbach u. a. ZPO, 70. Auflage, § 241 Rdnr. 8, § 252 Rdnr. 8 Stichwort "Unterbrechung").
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2012 - 7 Ta 207/12
    Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, da etwaige Kosten dieses Beschwerdeverfahrens als Teil des allgemeinen Prozesskosten zu behandeln sind (BGH MDR 2006, 704; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 252 Rdnr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 13 E 883/13

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Löschung der das Klageverfahren führenden

    vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 252 ZPO: LAG Köln, Beschluss vom 29. August 2012- 7 Ta 207/12 -, juris, Rn. 2; Baumbach u. a. ZPO, 72. Auflage, § 241 Rn. 8, § 252 Rn. 8 Stichwort "Unterbrechung"; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - II ZR 281/12 -, juris, Jedenfalls ist die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung zulässig.
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