Rechtsprechung
LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Arbeitslosengeld, Karenzentschädigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosengeld, Karenzentschädigung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Möglichkeit zur Anrechnung von Arbeitslosengeld auf eine Karenzentschädigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 74c; SGB III a.F. § 148
Anrechnung Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 19.07.2013 - 19 Ca 7836/12
- LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
Papierfundstellen
- NZS 2014, 396
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10
Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
Zur Anrechnung von Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung (im Anschluss an BAG 14.09.2011 - 10 AZR 198/10 -).Das Bundesarbeitsgericht habe zwar in seiner Entscheidung vom 14.09.2011 (10 AZR 198/10) in einem obiter dictum den Gesetzgeber zur Klärung der Rechtslage aufgefordert.
Das Berufungsgericht folgt den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 14.09.2011 (10 AZR 198/10):.
Das Bundesarbeitsgericht musste in seinem Urteil vom 14.9.2011(10 AZR 198/10) nicht abschließend entscheiden, ob eine Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung im Wege der Auslegung oder analogen Anwendung von § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB dennoch in Betracht kommt.
- BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83
Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit - …
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
Die Nichtschließung dieser planwidrigen nachträglichen Regelungslücke führe zu Wertungswidersprüchen, wie bereits das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 25.06.1985 (3 AZR 305/83) ausgeführt habe.Arbeitslosengeld ist ein Lohnersatz und wird von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft als Sozialleistung aufgebracht; diese ist nicht Gegenleistung verwerteter, also tatsächlich erbrachter Arbeit (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83).
Zum Rechtszustand vor Inkrafttreten von § 128a AFG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, durch die den § 74 ff. HGB nachfolgende Einführung einer dem Arbeitslosengeld ähnlichen Leistung durch die Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13. November 1918 (RGBl. S. 1305) sowie der Arbeitslosenversicherung durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 (RGBl. S. 187) sei nachträglich eine Regelungslücke entstanden, die zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen durch entsprechende Anwendung des § 74c Abs. 1 HGB bei Bezug von Arbeitslosengeld geschlossen werden müsse (BAG 25. Juni 1985 - 3 AZR 305/83).
- BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 ; 7. November 1989 - 3 AZR 796/87).In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05).
Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376).
- BGH, 28.04.2008 - II ZR 11/07
Keine entsprechende Anwendung des § 74c Abs. 1 HGB auf GmbH-Geschäftsführer
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
In diesem Fall ist der anderweitige Verdienst allerdings nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB anzurechnen; hierdurch wird eine Übersicherung des Arbeitnehmers durch den Bezug von Karenzentschädigung, obwohl er wegen des Wettbewerbsverbots keine beruflichen Nachteile erleidet, vermieden (vgl. BGH 28. April 2008 - II ZR 11/07 - Rn. 5, DB 2008, 1558;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene§ 74c Rn. 2). - BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03
Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (…BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit …
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
Da die volle Erstattung von Arbeitslosengeld durch den Arbeitgeber verfassungswidrig war (BVerfG 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 und 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202), wurde die gesetzliche Regelung (nunmehr § 148 SGB III) dahingehend geändert, dass der Arbeitgeber nur noch 30 % des Arbeitslosengelds zu erstatten hatte (Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt vom 21. Dezember 2000, BGBl. I S. 1971). - BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87
Karenzentschädigung: Anrechnungsverbot - Übergangsgeld
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 ; 7. November 1989 - 3 AZR 796/87). - Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13
§ 148 SGB III ist zum 1. Januar 2004 ersatzlos aufgehoben worden (Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003, BGBl. I S. 2848), weil dem erheblichen Verwaltungsaufwand der Arbeitsverwaltung nur eine geringe Zahl von tatsächlichen Erstattungsfällen gegenüberstand (BT-Drucks. 15/1515 S. 88).
- LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen …
Denn in beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).Sie muss das Ergebnis eines persönlichen Arbeitseinsatzes sein, der gerade durch die Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).
Arbeitslosengeld ist ein Lohnersatz und wird von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft als Sozialleistung aufgebracht; diese ist nicht Gegenleistung verwerteter, also tatsächlich erbrachter Arbeit (so auch LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).
Das Berufungsgericht vertritt - wie das Arbeitsgericht - im Anschluss an das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass eine "planwidrige" Regelungslücke nach Aufhebung des § 148 SGB III nicht mehr angenommen werden kann und es nunmehr dem Gesetzgeber obliegt, das Verhältnis von Arbeitslosengeld und Karenzentschädigung zu regeln und gegebenenfalls Obergrenzen vorzusehen (ebenso: LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17
Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen, …
In beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (LAG Köln, Urt. v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13 -, Rn. 20, juris).