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   LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18   

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https://dejure.org/2018,30135
LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18 (https://dejure.org/2018,30135)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.08.2018 - 9 Ta 143/18 (https://dejure.org/2018,30135)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. August 2018 - 9 Ta 143/18 (https://dejure.org/2018,30135)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtswegzuständigkeit - außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages - sic-non-Fall (hier abgelehnt)

  • IWW

    § 17a Abs. 3 GVG, § ... 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, § 611a Abs. 1 BGB, § 37 Abs. 1 GmbHG, § 46 GmbHG, §§ 35, 37 GmbHG, § 37 Abs. 2 GmbHG, § 42a GmbHG, § 611 BGB, § 611a BGB, § 626 BGB, § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 97 ZPO, § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegzuständigkeit; außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages; sic-non-Fall (hier abgelehnt)

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    Die entsprechenden Tatsachenbehauptungen des Klägers sind in einem solchen Fall "doppelrelevant", nämlich sowohl für die Rechtswegzuständigkeit, als auch für die Begründetheit der Klage (grundlegend BAG, Beschluss vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 34).

    Würde der Rechtsstreit verwiesen, so müsste das Gericht, wenn es der Begründung folgt, die zur Verweisung geführt hat, die Klage als unbegründet abweisen (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 -, Rn. 17, juris; BAG, Beschluss vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 37).

    Zum einen beschränkt sich die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses ohnehin nur auf die Rechtswegfrage und nicht zugleich auf die Verweisungsgründe (BAG, Beschluss vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 37).

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    a) Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist regelmäßig ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramtes gerichteter freier Dienstvertrag (BAG, Beschluss vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 -, Rn. 18, juris), der nachrangig zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft regelt, welche nicht bereits durch die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers vorgegeben sind (BGH, Urteil vom 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 -, Rn. 7, juris).

    Als körperschaftliche Rechtsakte haben die Bestellung zum Organ und die Beendigung der Organstellung für sich allein keinen Einfluss auf den Fortbestand und die Rechtsnatur des der Organbestellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (BAG, Beschluss vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 -, Rn. 16, 18, juris).

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der ehemalige Organvertreter Ansprüche aus einem während der Zeit als Geschäftsführer nicht aufgehobenen Arbeitsverhältnis geltend macht (BAG, Beschluss vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 -, Rn. 18, juris).

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    Würde der Rechtsstreit verwiesen, so müsste das Gericht, wenn es der Begründung folgt, die zur Verweisung geführt hat, die Klage als unbegründet abweisen (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 -, Rn. 17, juris; BAG, Beschluss vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 -, BAGE 83, 40-52, Rn. 37).

    aa) Zwar bejaht das Bundesarbeitsgericht das Vorliegen eines sic-non-Falles, wenn ein (ehemaliger) Geschäftsführer die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses, das Nichtauflösen eines Arbeitsverhältnisses nach ordentlicher Kündigung des Dienstvertrages oder das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend macht, da solche Anträge nur dann begründet sein können, wenn das Rechtsverhältnis nach wirksamer Beendigung der Organstellung als Arbeitsverhältnis fortbestand oder wieder auflebte (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2014 - 10 AZB 98/14 -, Rn. 17, juris).

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    Sind Weisungen der Gesellschaft oder vertraglich vereinbarte Einschränkungen der Vertretungsbefugnis unzulässig, weil sie gegen das gesetzliche Leitbild der §§ 35, 37 GmbHG verstoßen, ist der Geschäftsführer nicht verpflichtet, sie zu beachten (BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 -, Rn. 26, juris).

    Für die gesetzliche Vertretung im Außenverhältnis sind Beschränkungen der Vertretungsmacht im Innenverhältnis ohnehin gem. § 37 Abs. 2 GmbHG ohne rechtliche Wirkung (BAG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 -, Rn. 24, juris).

  • LAG Köln, 06.02.2018 - 9 Ta 3/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche des abgerufenen Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    Denn auch die ordentliche Kündigung eines (freien) Dienstvertrages kann aus anderen Gründen als der fehlenden sozialen Rechtfertigung iSd. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG, etwa aus formellen Gründen, rechtunwirksam sein und demgemäß vom Landgericht festgestellt werden (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 06. Februar 2018 - 9 Ta 3/18 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    a) Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist regelmäßig ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramtes gerichteter freier Dienstvertrag (BAG, Beschluss vom 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 -, Rn. 18, juris), der nachrangig zum gesellschaftsrechtlichen Organverhältnis diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft regelt, welche nicht bereits durch die organschaftliche Stellung des Geschäftsführers vorgegeben sind (BGH, Urteil vom 10. Mai 2010 - II ZR 70/09 -, Rn. 7, juris).
  • LAG Hessen, 28.08.2013 - 13 Ta 245/13
    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    Für das Beschwerdeverfahren ist demgegenüber eine eigene Kostenentscheidung veranlasst (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. August 2013 - 13 Ta 245/13 -, Rn. 14, juris; dem folgend Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 03. April 2018 - 9 Ta 14/18 -, Rn. 12, juris).
  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    c) Vielmehr müssen zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Anstellungsvertrag aufgrund der nach der Beendigung der Organstellung verrichteten Tätigkeiten nachträglich zum Arbeitsvertrag geworden ist (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 10. Mai 2017 - 2 Ta 497/16 -, Rn. 30, juris).
  • LAG Köln, 03.04.2018 - 9 Ta 14/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen

    Auszug aus LAG Köln, 30.08.2018 - 9 Ta 143/18
    Für das Beschwerdeverfahren ist demgegenüber eine eigene Kostenentscheidung veranlasst (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. August 2013 - 13 Ta 245/13 -, Rn. 14, juris; dem folgend Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 03. April 2018 - 9 Ta 14/18 -, Rn. 12, juris).
  • LAG Köln, 13.12.2019 - 9 Ta 186/19

    Rechtsweg - Geschäftsführer nach Abberufung - sic-non-Fall (hier abgelehnt)

    (3.2) Dass der Kläger Urlaubsanträge bei Herrn Dr. S einreichen und von diesem hat genehmigen lassen müssen, war für die Tätigkeit des Klägers nicht prägend und ist im Übrigen auch im Rahmen eines freien Dienstvertrages im Hinblick auf die Kontroll- und Informationsbedürfnisse der Gesellschafter sinnvoll und geboten (LAG Köln, Beschluss vom 30. August 2018 - 9 Ta 143/18 -, Rn. 17, juris).
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