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LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen der D
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 TVG, § 12 a Abs. 2 TVG
Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen der D - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld bei Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 01.03.2012 - 1 Ca 2792/11
- LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12
- BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 1079/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97
Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i. S. des …
Auszug aus LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12
Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.10.1998 (9 AZR 726/97, NZA 1999, 777) zum Tarifvertrag Radio Bremen für arbeitnehmerähnliche Personen (TVaP RB) sowie zu dem dortigen Urlaubstarifvertrag an.Vielmehr handele es sich beim Ergänzungsanspruch lediglich um einen Geldanspruch (BAG vom 27.10.1998 - 9 AZR 726/97 - NZA 1999, 777).
- BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt
Auszug aus LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12
Allerdings hinderten diese tarifvertraglichen Regelungen in Ziff. 5.9 TVaP vom 01.01.1978 die Beklagte nicht, den Umfang der Tätigkeit der vor einer Beendigung geschützten Mitarbeiter wesentlich einzuschränken (BAG vom 16.03.1999 - 9 AZR 314/98 - AP Nr. 84 zu § 615 BGB).Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner vom Kläger zitierten Entscheidung vom 16.03.1999 (9 AZR 314/98 AP Nr. 84 zu § 615 BGB) davon aus, dass die Beklagte unter Geltung des TVaP vom 01.01.1978 im Falle von nach Ziff. 5.9 TVaP geschützten Personen lediglich verpflichtet war, nach den Vorschriften über den Annahmeverzug (§§ 611, 615 BGB) die Zahlungen zu leisten, die nach dem Tarifvertrag erforderlich waren, damit die arbeitnehmerähnliche Person im persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags verblieb und Ansprüche auf die in seinen Durchführungstarifverträgen bestimmten Leistungen behielt.
- BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03
Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person
- BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 1079/12
Ermittlung von Beschäftigungstagen - Treuwidrigkeit der Berufung auf …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2012 - 12 Sa 417/12 - wird zurückgewiesen.