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   LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12   

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https://dejure.org/2012,38495
LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12 (https://dejure.org/2012,38495)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.10.2012 - 12 Sa 417/12 (https://dejure.org/2012,38495)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 12 Sa 417/12 (https://dejure.org/2012,38495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen der D

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 TVG, § 12 a Abs. 2 TVG
    Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen der D

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld bei Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; TVG § 12 a Abs. 2
    Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld bei Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97

    Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i. S. des

    Auszug aus LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12
    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.10.1998 (9 AZR 726/97, NZA 1999, 777) zum Tarifvertrag Radio Bremen für arbeitnehmerähnliche Personen (TVaP RB) sowie zu dem dortigen Urlaubstarifvertrag an.

    Vielmehr handele es sich beim Ergänzungsanspruch lediglich um einen Geldanspruch (BAG vom 27.10.1998 - 9 AZR 726/97 - NZA 1999, 777).

  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98

    Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt

    Auszug aus LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12
    Allerdings hinderten diese tarifvertraglichen Regelungen in Ziff. 5.9 TVaP vom 01.01.1978 die Beklagte nicht, den Umfang der Tätigkeit der vor einer Beendigung geschützten Mitarbeiter wesentlich einzuschränken (BAG vom 16.03.1999 - 9 AZR 314/98 - AP Nr. 84 zu § 615 BGB).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner vom Kläger zitierten Entscheidung vom 16.03.1999 (9 AZR 314/98 AP Nr. 84 zu § 615 BGB) davon aus, dass die Beklagte unter Geltung des TVaP vom 01.01.1978 im Falle von nach Ziff. 5.9 TVaP geschützten Personen lediglich verpflichtet war, nach den Vorschriften über den Annahmeverzug (§§ 611, 615 BGB) die Zahlungen zu leisten, die nach dem Tarifvertrag erforderlich waren, damit die arbeitnehmerähnliche Person im persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags verblieb und Ansprüche auf die in seinen Durchführungstarifverträgen bestimmten Leistungen behielt.

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12
    Auch die Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) sind als Arbeitsgemeinschaft in diesem Sinne anzusehen (BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 411/03 - NZA 2005, 529; ErfK-Franzen, 12. Aufl. 2012, § 12 a TVG Rn. 9; HWK-Henssler , 4 Aufl. 2010, § 12 a TVG Rn. 13).
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 1079/12

    Ermittlung von Beschäftigungstagen - Treuwidrigkeit der Berufung auf

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2012 - 12 Sa 417/12 - wird zurückgewiesen.
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