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   LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15   

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LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15 (https://dejure.org/2015,41501)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.12.2015 - 12 Ta 358/15 (https://dejure.org/2015,41501)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15 (https://dejure.org/2015,41501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 33 RVG; § 23 Abs. 3 RVG; § 100 ArbGG
    Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bedeutung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Rechtsprechung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05

    Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat;

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da das Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (LAG Köln 25. September 2009- 13 Ta 302/09 - mwN; LAG Hamm 2. August 2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 27. August 2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Köln 13. Dezember 1999- 13 (7) Ta 366/99 - ; LSG Nordrhein-Westfalen 26. Februar 2014- L 2 AS 432/13 B -) .
  • LAG Hamburg, 27.08.2002 - 5 Ta 14/02

    Anwaltsvergütung; Mehrfache Festsetzung des Gegenstandswertes; Betriebsänderung;

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da das Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (LAG Köln 25. September 2009- 13 Ta 302/09 - mwN; LAG Hamm 2. August 2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 27. August 2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Köln 13. Dezember 1999- 13 (7) Ta 366/99 - ; LSG Nordrhein-Westfalen 26. Februar 2014- L 2 AS 432/13 B -) .
  • LAG Köln, 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99

    Streitwert; Bescheinigung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da das Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (LAG Köln 25. September 2009- 13 Ta 302/09 - mwN; LAG Hamm 2. August 2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 27. August 2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Köln 13. Dezember 1999- 13 (7) Ta 366/99 - ; LSG Nordrhein-Westfalen 26. Februar 2014- L 2 AS 432/13 B -) .
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Bei solchen Tabellen oder Verteilungsschlüsseln, die in Rechtsprechungspraxis entwickelt worden sind, handelt es sich um Hilfsmittel, die der Richter zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe verwendet, um eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleichartiger Lebenssachverhalte zu erreichen (zum Unterhaltsrecht BGH 29. Juni 1994 - XII ZR 79/93 - 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 -) .
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Der Bundesgerichtshof billigt in ständiger Rechtsprechung die Verwendung der in der Praxis gebräuchlichen Tabellen und Leitlinien, die auf langjähriger gerichtlicher Erfahrung beruhen und einer gleichmäßigen Rechtsanwendung dienlich sind, sofern sie den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen entsprechen und die Ergebnisse im Einzelfall angemessen sind (BGH 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 -) .
  • BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Bei solchen Tabellen oder Verteilungsschlüsseln, die in Rechtsprechungspraxis entwickelt worden sind, handelt es sich um Hilfsmittel, die der Richter zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe verwendet, um eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleichartiger Lebenssachverhalte zu erreichen (zum Unterhaltsrecht BGH 29. Juni 1994 - XII ZR 79/93 - 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 -) .
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Der Tatrichter ist auch nicht gehindert, seiner Schadensschätzung die Schwacke-Liste oder den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde zu legen (BGH 18. Dezember 2012- VI ZR 316/11 - Rn. 10) .
  • LAG Köln, 18.12.2013 - 5 Ta 340/13

    Streitwertfestsetzung, Klageantrag und Klagebegründung

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Das Hessische und Sächsische Landesarbeitsgericht orientieren ihre Rechtsprechung im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen an diesem Katalog (Hessisches LAG 22. August 2014 - 1 Ta 457/14 - Sächsisches LAG 23. Februar 2015 - 4 Ta 182/14 (9) - bislang offen zum Vorgängerkatalog LAG Köln 18. Dezember 2013 - 5 Ta 340/13 - vgl. auch Willemsen/Schipp/Oberthür NZA 2014, 886) .
  • LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13

    Streitwertkatalog - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - Aufhebungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Bei der richtigen Anwendung soll sich das Gericht regelmäßig im Rahmen des ihm nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG eingeräumten Ermessens bewegen (LAG Nürnberg 20. Dezember 2013- 2 Ta 156/13 -) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - L 2 AS 432/13
    Auszug aus LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15
    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da das Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (LAG Köln 25. September 2009- 13 Ta 302/09 - mwN; LAG Hamm 2. August 2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 27. August 2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Köln 13. Dezember 1999- 13 (7) Ta 366/99 - ; LSG Nordrhein-Westfalen 26. Februar 2014- L 2 AS 432/13 B -) .
  • LAG Hessen, 22.08.2014 - 1 Ta 457/14

    Mehrwert bei Vergleich

  • LAG Köln, 17.11.2014 - 5 Ta 360/14

    Streitwert eines Verfahrens über die Besetzung der Einigungsstelle

  • LAG Sachsen, 23.02.2015 - 4 Ta 182/14

    Gegenstandswerte für vergleichsweise Erledigung der Klage auf Entfernung mehrerer

  • LAG Köln, 25.09.2009 - 13 Ta 302/09

    Wertfestsetzung für Mehrvergleich; Verschlechterungsverbot für Beschwerde im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 26 Ta 6095/23

    Gegenstandswert - Auskunftserteilung nach § 15 DSGVO - Auskunft hinsichtlich

    aa) In dem Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt zwar nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer das Verschlechterungsverbot, dh die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15, Rn. 17, str.).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 4 Ta 437/16

    Streitwert; Arbeitszeugnis; Mehrvergleich; Zwischenzeugnis

    In dieser Lage bietet der Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit (Stand 4/16) ein Hilfsmittel zur Orientierung, das einer gleichmäßigen Behandlung gleicher Lebenssachverhalte und damit auch der Rechtssicherheit dient (vgl. zur Orientierung am Streitwertkatalog auch LAG Köln 30.12.2015 - 12 Ta 358/15, JurBüro 2016, 356).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2019 - 26 Ta 6050/19

    Bildung eines Gesamtgegenstandswerts aus Verrechnungsposten -

    In dem Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt das Verschlechterungsverbot, dh die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15, Rn. 17, str.).(Rn.10).

    aa) In dem Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt zwar das Verschlechterungsverbot, dh die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15, Rn. 17, str.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.07.2019 - 26 Ta 6040/19

    Gegenstandswert bei Arbeitslosengeldbezug - Bildung des Gesamtgegenstandswerts -

    a) In dem Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt zwar das Verschlechterungsverbot, dh die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15, Rn. 17, str.).
  • LAG Köln, 04.04.2016 - 4 Ta 50/16

    Streitwert einer Klage betreffend die Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit

    Die Gründe dafür und die Bedeutung des Streitwertkatalogs hat das Arbeitsgericht in seinem Nicht-Abhilfe-Beschluss, auf den Bezug genommen wird, zutreffend entsprechend dem Beschluss der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 30.12.2015 (12 Ta 358/15) wiedergegeben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 26 Ta 6009/21

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Gegenstandswert -

    (1) In dem Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt zwar das Verschlechterungsverbot, dh die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15, Rn. 17, str.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2016 - 5 Ta 38/16

    Streitwert - Auswahl des Einigungsstellenvorsitzenden

    Das LAG Köln hat mit Beschluss vom 30.12.2015 (12 Ta 358/15 - Juris) entschieden und ausführlich begründet, dass der Streitwert in der Regel auf 1.250,00 EUR festzusetzen ist, wenn die Beteiligten - wie hier - nur über die Person des oder der Vorsitzenden der Einigungsstelle gestritten haben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2022 - 26 Ta 6150/21

    Gegenstandswert - Auslegung eines Weiterbeschäftigungsantrages als Hilfsantrag

    (1) In dem Verfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt zwar das Verschlechterungsverbot, dh die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 20. August 2018 - 26 Ta (Kost) 6070/18, zu II 3 a der Gründe; LAG Köln 30. Dezember 2015 - 12 Ta 358/15, Rn. 17, str.).
  • LAG Köln, 16.06.2016 - 4 Ta 117/16

    Streitwert

    Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30.012.2015 (12 Ta 358/15) und nimmt darauf Bezug.
  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 232/15

    Gegenstandswert für ein Einigungsstellen-Einsetzungsverfahren nach dem

    Wie das Landgericht Köln im Beschluss vom 30.12.2015 - 12 Ta 358/15 - ausführt, sieht das Bundesverwaltungsgericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung eine weitgehende Schematisierung der Wertbemessung für gleichartige Streitigkeiten als geboten an.
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