Rechtsprechung
LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Betriebs-Berater
Keine betriebsbedingte Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei ständiger Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit, wenn ein ständig vorhandenes Sockelarbeitsvolumen durch Leiharbeitnehmer abgedeckt wird
- beck-blog (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer ...
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung trotz ständiger Leiharbeiter?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung und Leiharbeitnehmer
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung unwirksam bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Leiharbeit und betriebsbedingte Kündigung - geht das zusammen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung - wann der Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern zur Unwirksamkeit führt
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingt kündigen bei Dauer-Leiharbeit
- fgvw.de (Kurzinformation)
Alternative Beschäftigungsmöglichkeit eines Stammarbeitnehmers bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 24.01.2020 - 1 Ca 4152/19
- LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11
Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit …
Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
Diese in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12). - BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15
Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
Bestehe in Wahrheit ein dauerhafter Bedarf an der Beschäftigung, komme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande, selbst wenn damit die Gefahr eines zeitweisen Personalüberhangs nicht völlig auszuschließen und bei den Personalplanungen zu berücksichtigen sei (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 420/15).