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   LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16   

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https://dejure.org/2017,41250
LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16 (https://dejure.org/2017,41250)
LAG München, Entscheidung vom 01.08.2017 - 7 Sa 948/16 (https://dejure.org/2017,41250)
LAG München, Entscheidung vom 01. August 2017 - 7 Sa 948/16 (https://dejure.org/2017,41250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BUrlG § 7 Abs. 1; GewO § 106 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Keine Anrechnung einer einseitigen Freistellung auf Urlaub und Arbeitszeitkonto bei Unzulässigkeit der einseitigen Urlaubsgewährung bzw. Freizeitgewährung aus dem Arbeitszeitkonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Resturlaub bei einseitiger Freistellung unter Anrechnung auf die Urlaubsansprüche

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 7 Abs. 1 BUrlG
    Freistellung; Urlaubsanrechnung

  • rewis.io

    Keine Anrechnung einer einseitigen Freistellung auf Urlaub und Arbeitszeitkonto bei Unzulässigkeit der einseitigen Urlaubsgewährung bzw. Freizeitgewährung aus dem Arbeitszeitkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 1
    Anspruch auf Gewährung von Resturlaub bei einseitiger Freistellung unter Anrechnung auf die Urlaubsansprüche

  • rechtsportal.de

    BUrlG § 7 Abs. 1
    Anspruch auf Gewährung von Resturlaub bei einseitiger Freistellung unter Anrechnung auf die Urlaubsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    Zwar kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihm erklärte ordentliche oder außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst (BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15; 14.08.2007 - 9 AZR 934/06).

    Die Freistellung zum Zwecke der Gewährung von Erholungsurlaub erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers (vgl. BAG 14.08.2007 - 9 AZR 934/06), die als solche mit Zugang beim Arbeitnehmer nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird (vgl. BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10; 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    b) Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10; 11.07.2006 - 9 AZR 535/05).

    Die Freistellung zum Zwecke der Gewährung von Erholungsurlaub erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers (vgl. BAG 14.08.2007 - 9 AZR 934/06), die als solche mit Zugang beim Arbeitnehmer nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird (vgl. BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10; 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    Zwar kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihm erklärte ordentliche oder außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst (BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15; 14.08.2007 - 9 AZR 934/06).

    Eine wirksame Urlaubsgewährung liegt darin nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15; 10.02.2015 - 9 AZR 455/13).

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    b) Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10; 11.07.2006 - 9 AZR 535/05).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    Die Freistellung zum Zwecke der Gewährung von Erholungsurlaub erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers (vgl. BAG 14.08.2007 - 9 AZR 934/06), die als solche mit Zugang beim Arbeitnehmer nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird (vgl. BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10; 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    Eine wirksame Urlaubsgewährung liegt darin nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15; 10.02.2015 - 9 AZR 455/13).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (statt vieler BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG München, 01.08.2017 - 7 Sa 948/16
    Der Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben" ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ein Zeitkonto führt, auf dem zu erfassende Arbeitszeiten nicht aufgenommen wurden und noch gutgeschrieben werden können und das Leistungsbegehren konkretisiert, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14).
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