Rechtsprechung
   LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16442
LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10 (https://dejure.org/2011,16442)
LAG München, Entscheidung vom 02.02.2011 - 11 Sa 17/10 (https://dejure.org/2011,16442)
LAG München, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 11 Sa 17/10 (https://dejure.org/2011,16442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachträgliche Klagezulassung - Zugang einer Kündigung - Briefzustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postzustellungszeiten aufgrund gewandelter Verkehrsanschauung; Versagung nachträglicher Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Feststellung des Zugangs persönlich übermittelter Kündigung "am selben Tage"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postzustellungszeiten aufgrund gewandelter Verkehrsanschauung; Versagung nachträglicher Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Feststellung des Zugangs persönlich übermittelter Kündigung "am selben Tage"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugang der Kündigung per Post

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Sind Zugang oder Zugangszeitpunkt der Kündigung streitig, darf das Gericht über einen hilfsweise gestellten Antrag auf nachträgliche Klagezulassung vorab nur entscheiden, wenn es die Überzeugung gewonnen hat, die Klagefrist sei versäumt (vgl. BAG, U. v. 28.05.2009, 2 AZR 732/08, NZA 2009, 1229; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 27.03.2009, 9 Sa 737/08, zit. n. Juris; ErfK/Kehl, 9. Aufl., § 5 KSchG Rn. 29; aA: LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 28.04.2009, 16 Sa 164/09, zit. n. Juris).

    Schließlich sprechen auch prozessökonomische Gründe hierfür (vgl. BAG, U. v. 28.05.2009, aaO m. w. N.).

    Im Gegenteil: Das vorliegende Verfahren macht deutlich, dass gerade aus Gründen der Prozessökonomie es nicht gerechtfertigt ist, unter Umständen einen Streit über eine nachträgliche Klagezulassung, isoliert auf das "Vertretenmüssen" durch den Kläger, ggf. über drei Instanzen zu führen, ohne dass dessen Basis, nämlich ob überhaupt die Klage verspätet erhoben wurde, geklärt ist (vgl. BAG, U. v. 28.05.2009, aaO).

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Ein Verschulden des bestellten Prozessbevollmächtigten an einer verspäteten Klageerhebung steht einer verschuldeten Fristversäumung durch den Arbeitnehmer in Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO gleich (vgl. BAG, U. v. 11.12.2008, 2 AZR 472/08, zit. n. Juris).

    Ein Verschulden seiner Prozessbevollmächtigten muss sich der Kläger jedoch gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BAG, U. v. 11.12.2008, aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 16 Sa 2427/08
    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Sind Zugang oder Zugangszeitpunkt der Kündigung streitig, darf das Gericht über einen hilfsweise gestellten Antrag auf nachträgliche Klagezulassung vorab nur entscheiden, wenn es die Überzeugung gewonnen hat, die Klagefrist sei versäumt (vgl. BAG, U. v. 28.05.2009, 2 AZR 732/08, NZA 2009, 1229; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 27.03.2009, 9 Sa 737/08, zit. n. Juris; ErfK/Kehl, 9. Aufl., § 5 KSchG Rn. 29; aA: LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 28.04.2009, 16 Sa 164/09, zit. n. Juris).

    Trotz der gegenteiligen Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (U. v. 28.04.2009, aaO) gebieten die verschiedenen verfahrensrechtlichen Beweislastregelungen zur verschuldeten verspäteten Klageerhebung und dem Zugang der Kündigung keine abweichende Bewertung.

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung bei der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG, U. v. 08.12.1983, 2 AZR 337/82 u. v. 16.03.1988, 7 AZR 587/87, jew. zit. n. Juris).

    Erreicht eine Willenserklärung die Empfangseinrichtungen des Adressaten zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme oder Abholung durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist die Willenserklärung an diesem Tag nicht mehr zugegangen (vgl. BAG, U. v. 08.12.1983, aaO m. w. N.).

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung bei der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG, U. v. 08.12.1983, 2 AZR 337/82 u. v. 16.03.1988, 7 AZR 587/87, jew. zit. n. Juris).

    Dies gilt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers (vgl. BAG, U. v. 16.03.1988, aaO u. v. 11.08.1988, 2 AZR 11/88, zit. n. Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 747/10

    Zugang eines Kündigungsschreibens bei Einwurf in den Hausbriefkasten

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Vielmehr erscheint es aus nunmehriger aktueller Verkehrsauffassung geboten, den Zugang von Schreiben noch zu bejahen, die bis 17.00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl., § 130 Rn. 6; KR-Friedrich, § 4 KSchG Rn. 103; Bissels, Juris PR-ArbR 39/2010 Anm. 1 zu LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 11.06.2010, 6 Sa 747/10, die jeweils für den großstädtischen Bereich einen Zugang bis 18.00 Uhr befürworten).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Dabei kann ein an die Heimatanschrift des Arbeitnehmers gerichtetes Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer grundsätzlich selbst dann wirksam zugehen, wenn der Arbeitgeber die urlaubsbedingte Ortsabwesenheit seines Arbeitnehmers kennt (vgl. BAG, U. v. 24.06.2004, 2 AZR 461/03, zit. n. Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 9 Sa 737/08

    Rubrumsberichtigung und nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Sind Zugang oder Zugangszeitpunkt der Kündigung streitig, darf das Gericht über einen hilfsweise gestellten Antrag auf nachträgliche Klagezulassung vorab nur entscheiden, wenn es die Überzeugung gewonnen hat, die Klagefrist sei versäumt (vgl. BAG, U. v. 28.05.2009, 2 AZR 732/08, NZA 2009, 1229; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 27.03.2009, 9 Sa 737/08, zit. n. Juris; ErfK/Kehl, 9. Aufl., § 5 KSchG Rn. 29; aA: LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 28.04.2009, 16 Sa 164/09, zit. n. Juris).
  • LAG Berlin, 22.01.1999 - 6 Sa 106/98

    Kündigung: Zugang der Erklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Dies beurteilt sich nach allgemeinen Gepflogenheiten, während es auf eine etwa vorhandene Kenntnis des Erklärenden von konkreten wörtlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht ankommt (vgl. LAG Nürnberg, B. v. 05.01.2004, 9 Ta 162/03, zit. n. Juris u. LAG Berlin v. 22.01.1999, 6 Sa 106/98, n. v.).
  • LAG Nürnberg, 05.01.2004 - 9 Ta 162/03

    Zugang einer Kündigungserklärung - Antrag auf nachträgliche Klagezulassung im

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 17/10
    Dies beurteilt sich nach allgemeinen Gepflogenheiten, während es auf eine etwa vorhandene Kenntnis des Erklärenden von konkreten wörtlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht ankommt (vgl. LAG Nürnberg, B. v. 05.01.2004, 9 Ta 162/03, zit. n. Juris u. LAG Berlin v. 22.01.1999, 6 Sa 106/98, n. v.).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88

    Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 2. Februar 2011 - 11 Sa 17/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 9 Sa 69/18

    Kündigung - Zugang

    (2) Der Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (2. Februar 2011 - 11 Sa 17/10 -, Rn. 71 - 72, juris; ähnlich auch LAG Berlin-Brandenburg, 11. Juni 2010, 6 Sa 747/10, die jeweils für den großstädtischen Bereich einen Zugang bis 18.00Uhr befürworten), im Hinblick auf die Liberalisierung der Postdienstleistungen und der Vielfalt der am Markt auftretenden Dienstleister erscheine es aus aktueller Verkehrsauffassung geboten, den Zugang von Schreiben noch zu bejahen, die bis17.00 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden) ist das Bundesarbeitsgericht allerdings nicht gefolgt, ohne dass es jedoch im konkreten Fall für die Entscheidung tragend gewesen ist (BAG, 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 -, Rn. 33 - 34, juris).
  • VG Regensburg, 08.03.2016 - RO 3 K 15.144

    Recht auf ordnungsgemäße Ladung

    Vor diesem Hintergrund stellt das Gericht nicht, wie in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung vertreten, bei der Frage, wann noch Post zu erwarten ist, auf die üblichen oder konkreten Zustellzeiten der Postzustelldienste ab (vgl. hierzu z. B. LAG München, U.v. 2.2.2011 - 11 Sa 17/10; LG München II, U.v. 14.11.1991 - 8 S 983/91, LAG Köln, U.v. 17.9.2010 - 4 Sa 721/10; LAG Hamburg, U.v. 13.2.2014 - 8 Sa 68/13 - jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht