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   LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08   

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https://dejure.org/2011,20056
LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08 (https://dejure.org/2011,20056)
LAG München, Entscheidung vom 02.02.2011 - 11 Sa 343/08 (https://dejure.org/2011,20056)
LAG München, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 11 Sa 343/08 (https://dejure.org/2011,20056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtigkeitsklage - Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung wegen Ende der Amtszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung des ehrenamtlichen Richters an Unterschriftsleistung bei Ende der Amtszeit nach Verkündung des Urteils; Nichtigkeitsklage zur Fortsetzung eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhinderung des ehrenamtlichen Richters an Unterschriftsleistung bei Ende der Amtszeit nach Verkündung des Urteils; unbegründete Nichtigkeitsklage zur Fortsetzung des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der ehrenamtliche Richter und das Ende seiner Amtszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    bb) Da der Ablauf der Amtszeit des ehrenamtlichen Richters nicht nur zu einer kurzfristigen Verhinderung des Beisitzers, sondern zu einer dauerhaften Verhinderung führte, bestehen an der wirksamen Ersetzung der richterlichen Unterschrift durch den Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden gem. § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch insoweit keine Bedenken (vgl. BAG, B. v. 03.03.2010, 4 AZB 23/09, zit. n. Juris).

    Maßgebend ist dabei der subjektive Kenntnisstand des Vorsitzenden (vgl. BAG, B. v. 03.03.2010, aaO), ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem die Unterschriftsleistung des an der Entscheidung mitwirkenden Richters hätte vorgenommen werden können.

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Da andererseits nur bei Überschreitung einer Fünf-Monats-Frist das Urteil als ohne Gründe versehen angesehen werden muss (vgl. GMSOGB, B. v. 27.04.1993, EzA ZPO § 551 Nr. 1; BAG v. 04.08.1993, NZA 1993, 1150), kann der bloße Verstoß gegen die Ordnungsvorschrift, für die auch eine gesetzliche Ausnahme gem. § 60 Abs. 4 Satz 3, 2. Halbsatz ArbGG eröffnet ist, nicht für einen Nichtigkeitsgrund i. S. d. § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO herangezogen werden.
  • BVerwG, 01.06.1990 - 2 CB 5.90

    Unterzeichnung des Urteils durch Ruhestands-Richter

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Der Eintritt in den Ruhestand (vgl. BVerwG v. 01.06.1990, 2 CB 5/60, NJW 1991, 1192), dem gleichgestellt ist der Ablauf der Berufungsfrist für den ehrenamtlichen Richter nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, stellt geradezu den klassischen Verhinderungsfall dar, der in der täglichen Praxis der Arbeitsgerichtsbarkeit mit einem entsprechenden Vermerk gem. § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO dokumentiert wird (vgl. z. B. BAG, U. v. 28.10.2010, 2 AZR 392/08, zit. n. Juris).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Die Vier-Wochen-Frist des § 69 Abs. 1 ArbGG ist jedoch wie die Drei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 4 Satz 3 ArbGG eine reine Ordnungsvorschrift (vgl. BAG v. 15.04.2008, NZA 2008, 1020 f; Germelmann, ArbGG, 7. Aufl., § 60 Rn. 32; Däubler/Pfeifer, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 69 Rn. 14) und berührt grundsätzlich weder die Wirksamkeit der Verkündung noch wird hierdurch das verkündete Urteil wirkungslos.
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Der Eintritt in den Ruhestand (vgl. BVerwG v. 01.06.1990, 2 CB 5/60, NJW 1991, 1192), dem gleichgestellt ist der Ablauf der Berufungsfrist für den ehrenamtlichen Richter nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, stellt geradezu den klassischen Verhinderungsfall dar, der in der täglichen Praxis der Arbeitsgerichtsbarkeit mit einem entsprechenden Vermerk gem. § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO dokumentiert wird (vgl. z. B. BAG, U. v. 28.10.2010, 2 AZR 392/08, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Diesem Antrag ist zur Vermeidung der Benachteiligung einer mittellosen Partei grundsätzlich zu entsprechen, wenn die Partei fristgerecht einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat (vgl. BVerfG, B. v. 11.03.2010, 1 BvR 290/10 u. 1 BvR 291/10 m. w. N.; BAG, U. v. 15.07.2004, 2 AZR 376/03, zit. n. Juris).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B

    Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Dies gilt auch und insbesondere für das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.11.2006 (6 KA 34/06 B, zit. n. Juris), das nur davon ausgeht, dass im Regelfall der Vorsitz in einem Spruchkörper nicht länger als sechs Monate vertretungsweise durch das vom Präsidium bestimmte Mitglied des Spruchkörpers i. S. d. § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG geführt werden kann und daher bei einer Fristüberschreitung kein Verhinderungsfall vorliegt.
  • BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Es stellt einen Verhinderungsgrund rechtlicher Art dar, wenn der Richter nicht mehr im aktiven Richterdienst tätig ist, also aus dem Richterdienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist, weil die Unterschrift unter einem Urteil als eine richterliche Amtshandlung nur von einer mit entsprechender öffentlicher Gewalt ausgestatteten Person vorgenommen werden darf (vgl. MüKo-Musilak, ZPO, 3. Aufl., § 315 Rn. 6 m. w. N.; GK-ArbGG-Vossen, § 69 Rn. 5 a; BAG, B. v. 22.08.2007, 4 AZN 1225/06, zit. n. Juris).
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08
    Diesem Antrag ist zur Vermeidung der Benachteiligung einer mittellosen Partei grundsätzlich zu entsprechen, wenn die Partei fristgerecht einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat (vgl. BVerfG, B. v. 11.03.2010, 1 BvR 290/10 u. 1 BvR 291/10 m. w. N.; BAG, U. v. 15.07.2004, 2 AZR 376/03, zit. n. Juris).
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