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   LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12   

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LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12 (https://dejure.org/2013,37860)
LAG München, Entscheidung vom 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12 (https://dejure.org/2013,37860)
LAG München, Entscheidung vom 02. August 2013 - 5 Sa 1005/12 (https://dejure.org/2013,37860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    TzBfG § 14 Abs. 2 BetrVG § 78 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitgliedes; Umfang der Darlegungs- und Beweislast bzgl. der Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 14 Abs. 2 TzBfG, § 78 S. 2 BetrVG
    Betriebsratsmitglied, Befristung, Benachteiligung, abgestufte Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitgliedes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratsmitglied mit befristetem Arbeitsvertrag - Anspruch auf Anschlussbeschäftigung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Insbesondere gebieten Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie 2002/14 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/14) - auch unter Berücksichtigung von Art. 27, 28 und 30 der Grundrechtscharta - bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen mit Betriebsratsmitgliedern kein Verständnis des § 14 Abs. 2 TzBfG dahingehend, dass die Vorschrift richtlinien/unionsrechtskonform zu reduzieren ist oder nicht zur Anwendung kommt (BAG vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11, NZA 2013, S. 515; LAG München vom 19.12.2012 - 10 Sa 725/12; LAG Niedersachsen vom 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2011 - 13 Sa 1549/11; LAG München vom 18.02.2011 - 7 Sa 896/10).

    Dies kann auch dazu führen, eine nationale Bestimmung entgegen ihrem Wortlaut hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anzuwenden, also die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung einzuschränken (BAG vom 05.12.2012, a.a.O.; zur Auslegung einer Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion vgl. BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 15/10).

    (ausführlich BAG vom 05.12.2012, a.a.O).

    5 Sa 1005/12 - 17 nen nicht in jeder Hinsicht dieselbe wie bei befristet beschäftigten Mandatsträgern (ausführlich BAG vom 05.12.2012, a.a.O.).

    Sich hierüber erforderlichenfalls unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine Überzeugung zu bilden, ist Sache des Tatsachengerichts (BAG vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11, NZA 2013, S. 515).

    Die Kammer hat sich deshalb unter Berücksichtigung des geleisteten Vortrags und aller Umstände des Einzelfalles die Überzeugung gebildet (vgl. BAG vom 05.12.2012, a.a.O.), die Nichtfortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger gehe auf dessen Betriebsratstätigkeit zurück.

  • LAG Niedersachsen, 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11

    Befristung; Benachteiligungsverbot; Betriebsratsmitglied; Nichtverlängerung;

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Insbesondere gebieten Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie 2002/14 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/14) - auch unter Berücksichtigung von Art. 27, 28 und 30 der Grundrechtscharta - bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen mit Betriebsratsmitgliedern kein Verständnis des § 14 Abs. 2 TzBfG dahingehend, dass die Vorschrift richtlinien/unionsrechtskonform zu reduzieren ist oder nicht zur Anwendung kommt (BAG vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11, NZA 2013, S. 515; LAG München vom 19.12.2012 - 10 Sa 725/12; LAG Niedersachsen vom 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2011 - 13 Sa 1549/11; LAG München vom 18.02.2011 - 7 Sa 896/10).

    Deshalb ist es, wenn das Betriebsratsmitglied vorträgt, die Nichtverlängerung seines Arbeitsverhältnisses beruhe auf seiner Betriebsratszugehörigkeit, zunächst Sache des Arbeitgebers, im Einzelnen substantiiert darzulegen, aus welchen Gründen das befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnis nicht in ein unbefristetes umgewandelt wurde (vgl. LAG Niedersachsen vom 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11; - das LAG Niedersachsen geht sogar davon aus, dass nach den Regeln über den Beweis des ersten Anscheins gegebenenfalls auch eine tatsächliche Vermutung da-.

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Es handelt sich um keinen bestimmten Antrag i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, denn die wesentlichen Vertragsbedingungen werden im Antrag nicht benannt (vgl. demgegenüber BAG vom 09.02.2011 - 7 AZR 91/10, NZA-RR 2012, S. 232).

    5 Sa 1005/12 - 18 Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (BAG vom 09.02.2011 - 7 AZR 91/10, NZA-RR 2012, S. 232).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt dazu, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der danach anerkannten Auslegungsmethoden alles in ihrer Zuständigkeit liegende unternehmen, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel übereinstimmt (EuGH vom 10.03.2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2011 - 13 Sa 1549/11

    Übernahme eines Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Insbesondere gebieten Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie 2002/14 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/14) - auch unter Berücksichtigung von Art. 27, 28 und 30 der Grundrechtscharta - bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen mit Betriebsratsmitgliedern kein Verständnis des § 14 Abs. 2 TzBfG dahingehend, dass die Vorschrift richtlinien/unionsrechtskonform zu reduzieren ist oder nicht zur Anwendung kommt (BAG vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11, NZA 2013, S. 515; LAG München vom 19.12.2012 - 10 Sa 725/12; LAG Niedersachsen vom 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2011 - 13 Sa 1549/11; LAG München vom 18.02.2011 - 7 Sa 896/10).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    a) Der Antrag ist hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11, NZA 2012, Seite 1279).
  • EuGH, 11.02.2010 - C-405/08

    Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    5 Sa 1005/12 - 16 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgt sowohl aus dem Wortlaut von Art. 7 der Richtlinie 2002/14 als auch daraus, dass diese nur einen allgemeinen Rahmen mit Mindestvorschriften vorsieht, dass der Unionsgesetzgeber den Mitgliedsstaaten in Bezug auf die hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter zu treffenden Schutzmaßnahmen und zu bietenden Sicherheiten ein weites Ermessen eingeräumt hat (vgl. EuGH vom 11.02.2010 - C-405/08 - [Holst]).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Dies kann auch dazu führen, eine nationale Bestimmung entgegen ihrem Wortlaut hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anzuwenden, also die Reichweite der innerstaatlichen Bestimmung einzuschränken (BAG vom 05.12.2012, a.a.O.; zur Auslegung einer Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen teleologischen Reduktion vgl. BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 15/10).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG vom 20.01.2010 - 7 ABR 68/08).
  • LAG München, 18.02.2011 - 7 Sa 896/10

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses eines

    Auszug aus LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12
    Insbesondere gebieten Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie 2002/14 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.03.2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/14) - auch unter Berücksichtigung von Art. 27, 28 und 30 der Grundrechtscharta - bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen mit Betriebsratsmitgliedern kein Verständnis des § 14 Abs. 2 TzBfG dahingehend, dass die Vorschrift richtlinien/unionsrechtskonform zu reduzieren ist oder nicht zur Anwendung kommt (BAG vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11, NZA 2013, S. 515; LAG München vom 19.12.2012 - 10 Sa 725/12; LAG Niedersachsen vom 08.08.2012 - 2 Sa 1733/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2011 - 13 Sa 1549/11; LAG München vom 18.02.2011 - 7 Sa 896/10).
  • LAG München, 13.11.2013 - 8 Sa 444/13

    Sachgrund Befristung, Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Mit Schriftsatz vom 02.09.2013 verwies der Kläger auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts München vom 12.06.2013 - 24 Ca 1619/11 und des Landesarbeitsgerichts München vom 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12.
  • LAG München, 03.12.2013 - 9 Sa 590/13

    Befristung, Betriebsratsmitglied

    Zwar ist im Rahmen des § 78 S. 2 BetrVG von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen (LAG München vom 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12), das Vorbringen des Klägers erschöpft sich aber in der Aussage, es seien zum Beendigungszeitpunkt insgesamt 23 interne Stellen zu besetzen gewesen und die Arbeitsverhältnisse einer Vielzahl von Sachbearbeitern seien über den 31.12.2012 hinaus verlängert worden, für deren Positionen er ebenfalls qualifiziert sei.
  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 460/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

    Zwar ist im Rahmen des § 78 S. 2 BetrVG von einer abgestuften 5 Sa 460/13 - 19 Darlegungs- und Beweislast auszugehen (LAG München vom 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12), das Vorbringen der Klägerin erschöpft sich aber in der Aussage, es seien zum Beendigungszeitpunkt insgesamt 23 interne Stellen zu besetzen gewesen und eine Vielzahl von Sachbearbeitern über den 31.12.2012 hinaus verlängert worden, für deren Positionen sie ebenfalls qualifiziert sei.
  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 458/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

    Zwar ist im Rahmen des § 78 S. 2 BetrVG von einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast auszugehen (LAG München vom 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12), das Vorbringen der Klägerin erschöpft sich aber in der Aussage, es seien zum Beendigungszeitpunkt insgesamt 23 interne Stellen zu besetzen gewesen und eine Vielzahl von Sachbearbeitern über den 31.12.2012 hinaus verlängert worden, für deren Positionen sie ebenfalls qualifiziert sei.
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