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LAG München, 03.08.2011 - 10 Sa 183/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Insolvenz - Masseverbindlichkeit - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Zielvereinbarung für einen Incentive-Bonus - Retention-Payment
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Bonusanspruch bei Insolvenz; Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen unterlassener Zielvereinbarung bei Eigenkündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bonusanspruch bei Insolvenz; unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers wegen unterlassener Zielvereinbarung bei Eigenkündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 08.12.2010 - 37 Ca 6586/09
- LAG München, 03.08.2011 - 10 Sa 183/11
- BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07
Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus LAG München, 03.08.2011 - 10 Sa 183/11
Unterbleibt dies, verletzt der Arbeitgeber die aus der Vereinbarung der variablen zielabhängigen Vergütung resultierende Verhandlungspflicht (vgl. BAG vom 12.05.2010 - 10 AZR 390/09; BAG vom 10.12.2008 - 10 AZR 889/07). - BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09
Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung
Auszug aus LAG München, 03.08.2011 - 10 Sa 183/11
Unterbleibt dies, verletzt der Arbeitgeber die aus der Vereinbarung der variablen zielabhängigen Vergütung resultierende Verhandlungspflicht (vgl. BAG vom 12.05.2010 - 10 AZR 390/09; BAG vom 10.12.2008 - 10 AZR 889/07).
- BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 3/12
Bonusanspruch - Insolvenzforderung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. August 2011 - 10 Sa 183/11 - wird zurückgewiesen. - LAG München, 14.12.2011 - 8 Sa 441/11
Zahlung eines Leistungsbonus aus der Insolvenzmasse
Die Berufung war daher zurückzuweisen (im Ergebnis ebenso die Entscheidung der 4. Kammer vom 14.04.2011 im Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 4 Sa 97/11 und die Entscheidung der 10. Kammer vom 03.08.2011 im Verfahren 10 Sa 183/11; a. A. die 3. Kammer in ihrer Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 Sa 85/11).