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   LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09   

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https://dejure.org/2009,15001
LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09 (https://dejure.org/2009,15001)
LAG München, Entscheidung vom 03.12.2009 - 4 Sa 564/09 (https://dejure.org/2009,15001)
LAG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 4 Sa 564/09 (https://dejure.org/2009,15001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung - Möglichkeit der Urlaubsnahme während eines Rechtsstreits - Verfall - Schadenersatz - Mahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall von Urlaubsanspruch und Abgeltungsanspruch bei fehlender Geltendmachung während des Kündigungsschutzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall von Urlaubsanspruch und Abgeltungsanspruch bei fehlender Geltendmachung während des Kündigungsschutzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ohne Geltendmachung kein Schadensersatz für verlorenen Urlaub!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch als Urlaubsersatzanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nur erfüllbar, wenn auch der Urlaubsanspruch selbst bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch Freistellung des Arbeitnehmers von der bestehenden Arbeitspflicht erfüllt hätte werden können - was bei dessen Verfall nach § 7 Abs. 3 BUrlG ausscheidet (BAG, etwa U. v. 19.05.2009, 9 AZR 433/08, NZA 2009, S. 1211 f - Rz. 12 - ; Ue. v. 21.09.1999, 9 AZR 705/98, AP Nr. 77 zu § 7 BUrlG Abgeltung - 1. der Gründe - und v. 17.01.1995, 9 AZR 664/93, AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung - 1. c aa der Gründe, m. w. N. -).

    c) Die Erhebung der Kündigungsschutzklage durch den Kläger beinhaltete nicht gleichzeitig - konkludent ? - die Geltendmachung auch von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen (so BAG, siehe nur U. v. 17.01.1995, 9 AZR 664/09, und U. v. 21.09.1999, 9 AZR 705/98, AP Nrn. 66 und 77 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Sofern die Parteien im Vergleich keine besondere Regelung hierzu getroffen haben, muss davon ausgegangen werden, dass hiermit kein Ersatz für den verfallenen Urlaubsanspruch gewährt werden sollte (BAG, U. v. 21.09.1999, aaO - I. 2. d der Gründe, m. w. N. -).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
    bb) Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (Schultz-Hoff) und der nachfolgenden Entscheidung des BAG vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07, NZA 2009, S. 538 f).

    Das BAG hat hieraus nachvollziehbar entnommen, dass der EuGH die Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruches in den Ausnahmefällen, in denen vom Willen des Arbeitnehmers unabhängige Gründe der Urlaubsgewährung entgegenstehen, an enge Voraussetzungen bindet (U. v. 24.03.2009, aaO, Rz. 49 - ebenso der dort angenommene Umfang einer Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion (nur) für den Fall krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit unter Rz. 66 dort, was die Beklagte nicht unzutreffend als nur "minimalinvasiven Eingriff" bezeichnet).

    Das vom Kläger im Berufungsbegründungsschriftsatz (dort Seite 10/11) zum Beleg seiner Auffassung angeführte Zitat aus dem Urteil des BAG vom 24.03.2009 (aaO - dort Rz. 23 -) betrifft nicht die Frage einer verzugs-(schadensersatz-)begründenden Mahnung, sondern allein die Voraussetzungen einer Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 BUrlG (!).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch als Urlaubsersatzanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nur erfüllbar, wenn auch der Urlaubsanspruch selbst bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch Freistellung des Arbeitnehmers von der bestehenden Arbeitspflicht erfüllt hätte werden können - was bei dessen Verfall nach § 7 Abs. 3 BUrlG ausscheidet (BAG, etwa U. v. 19.05.2009, 9 AZR 433/08, NZA 2009, S. 1211 f - Rz. 12 - ; Ue. v. 21.09.1999, 9 AZR 705/98, AP Nr. 77 zu § 7 BUrlG Abgeltung - 1. der Gründe - und v. 17.01.1995, 9 AZR 664/93, AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung - 1. c aa der Gründe, m. w. N. -).

    Ausgehend von der bisherigen, langjährigen, ständigen Rechtsprechung des Urlaubssenats des BAG konnte auf ein, auch zunächst nur vorsorgliches, (rechtzeitiges) Geltendmachen des Urlaubsanspruches zu dessen Erhaltung, als Naturalrestitutionsanspruches - Freistellungsanspruches - oder als Geldschadensersatzanspruches, nicht verzichtet werden - was der Kläger(-vertreter) wissen konnte und wissen musste ... (sh. zum Erfordernis einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers für die Erfüllung eines Urlaubsanspruchs auch BAG, U. v. 19.05.2009, 9 AZR 433/08, aaO - Rz. 16, m.w.N. -).

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
    Treten während des Verzugs infolge der gesetzlichen Befristung des Urlaubsanspruches spätestens zum Ablauf des Übertragungszeitraum (§ 7 Abs. 3 BUrlG) das Erlöschen des Urlaubsanspruches und damit die rechtliche Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung ein (§ 275 Abs. 1 BGB), haftet der Arbeitgeber nach § 287 Satz 2 BGB mit der Folge des Schadensersatzanspruches gemäß §§ 283, 280 Abs. 1 BGB, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Geldentschädigung gemäß § 251 Abs. 1 BGB im Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruches entspricht (ständ. Rspr. des BAG, vgl. etwa U. v. 26.06.1986, 8 AZR 75/83, AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
    Der EuGH hat dies, im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des LAG Düsseldorf vom 02.08.2006 (12 Sa 486/06, LAGE Nr. 43 zu § 7 BUrlG), jedoch ausdrücklich nur für den Fall der (über den Übertragungszeitraum hinaus andauernden) Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers festgehalten, andererseits ausdrücklich ausgeführt, dass eine nationale Regelung mit der Folge des Verlustes des Urlaubsanspruches mit Ablauf des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums der Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG dann nicht entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit zur Ausübung des Urlaubs, der Urlaubnahme, gehabt hatte (Nr. 43 dieser Entscheidung) - was eben bei Arbeitsunfähigkeit und der damit fehlenden Möglichkeit der Freistellung von einer Arbeitspflicht zu Urlaubs-Erholungszwecken nicht der Fall ist.
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch als Urlaubsersatzanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nur erfüllbar, wenn auch der Urlaubsanspruch selbst bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durch Freistellung des Arbeitnehmers von der bestehenden Arbeitspflicht erfüllt hätte werden können - was bei dessen Verfall nach § 7 Abs. 3 BUrlG ausscheidet (BAG, etwa U. v. 19.05.2009, 9 AZR 433/08, NZA 2009, S. 1211 f - Rz. 12 - ; Ue. v. 21.09.1999, 9 AZR 705/98, AP Nr. 77 zu § 7 BUrlG Abgeltung - 1. der Gründe - und v. 17.01.1995, 9 AZR 664/93, AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung - 1. c aa der Gründe, m. w. N. -).
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09
    Der Urlaubsanspruch ist damit grundsätzlich auf das jeweilige Urlaubsjahr befristet (so bereits BAG, U. v. 13.05.1982, 6 AZR 360/80, AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung - II. 4. a der Gründe -).
  • LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

    a) Allerdings wird die EuGH-Entscheidung vom 20.01.2009 in der Instanzrechtsprechung (LAG München 03.12.2009 - 4 Sa 564/09 - Juris Rn. 26, 27 "minimalinvasiver Eingriff") sowie im Schrifttum (z. B. Genenger, Anm. LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 22, Seite 42) so verstanden, dass es außerhalb der Fälle langandauernder Arbeitsunfähigkeit bei dem "Fristenregime, wie es sich aus § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG [Ende des Urlaubsjahres] und aus § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG [bei Übertragung aus dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen bis zum 31. März] ergibt", bleibe (Düwell dbr 2010, 11/13, MüArbR/Düwell, 3. Aufl., § 78 Rn. 26, ErfK/Dörner, 10. Aufl., § 7 BUrlG Rn. 391, 46a, Preis, Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 47 III 3 b).
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