Rechtsprechung
LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB: §§ 305 Abs. 1 Satz 3, 307 Abs. 1, 310 Abs. 3 Nr. 2, 611 a Abs. 2
Unberechtigter Nettolohn-Einbehalt für die Kosten der Sonderausstattung eines Dienstwagens - IWW
§§ 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 611 a Abs. 2 BGB, § 389 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 307 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 387 BGB, § 1 Nr. 1 und 2 MTV, § 1 MTV, § 19 MTV, § 214 Abs. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 308 ZPO, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rewis.io
Dienstwagen, Sonderausstattung, Kostenübernahme durch Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unberechtigter Nettolohn-Einbehalt für die Kosten der Sonderausstattung eines Dienstwagens - Dienstwagen, Sonderausstattung, Kostenübernahme durch Arbeitnehmer
- rechtsportal.de
Unberechtigter Nettolohn-Einbehalt für die Kosten der Sonderausstattung eines Dienstwagens - Dienstwagen, Sonderausstattung, Kostenübernahme durch Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 27.04.2020 - 4 Ca 566/19
- LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- ArbG Regensburg, 27.04.2020 - 4 Ca 566/19
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Manteltarifvertrag, …
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 27.04.2020 - 4 Ca 566/19 - teilweise unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen zu Ziff. 2 abgeändert, die wie folgt neu gefasst wird:.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 27.04.2020 - 4 Ca 566/19 - wird zurückgewiesen.
Das Arbeitsgericht Regensburg hat durch Urteil vom 27.04.2020 - 4 Ca 566/19 - die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.780,00 EUR netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.06.2019 zu bezahlen, und die Klage im Übrigen sowie die Widerklage abgewiesen.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichtes Regensburg vom 27.04.2020, Az. 4 Ca 566/19 wird.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Regensburg vom 27.04.2020 Az. 4 Ca 566/19 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 4.202,84 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.06.2019 zu bezahlen.
- BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02
Vertragskontrolle - Dienstwagen
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Die Grenzen zulässiger Vertragsgestaltung sind überschritten, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet wird, Mehrkosten für eine von ihm gewünschte Sonderausstattung eines Dienstwagens in den ersten zwölf Monaten des 36-monatigen Leasingvertrags zu zahlen, ohne dass die Dauer der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens durch ihn berücksichtigt wird (in Anschluss an BAG, Urteil vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02).Es liege eine Fallkonstellation vor, die nach der BAG-Rechtsprechung (Urt. v. 09.09.2003, 9 AZR 574/02) die Grenzen einer zulässigen Vertragsgestaltung überschreite.
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Vertragsklausel ge mäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet wird, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Fahrzeug dem Arbeitgeber zurückzugeben und dennoch für die restliche Laufzeit des Leasingvertrags die Leasingraten an den Arbeitgeber in einem Einmalbetrag zu entrichten hat (vgl. BAG, Urteil vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 - unter B. II. 2. b) der Gründe).
Diese Rechtsprechung findet auf die vorliegend geltend gemachten Ansprüche Anwendung, bei denen es sich um Entgeltansprüche im Sinne des § 611 a Abs. 2 BGB und damit um Ansprüche aus dem Vertrag im Sinne des § 10 Abs. 1 Arbeitsvertrag handelt (vgl. auch BAG, Urteil vom 09.09.2003 - 9 AZR 574/02 - unter B. I. der Gründe zur Anspruchsgrundlage).
- BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige …
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
aa) Das Merkmal des Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB entspricht dem Merkmal des Einflussnehmens im Sinne des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25).Dies setzt voraus, dass sich der Arbeitgeber deutlich und ernsthaft zu gewünschten Änderungen der zu treffenden Vereinbarung bereit erklärt und dass dies dem Arbeitnehmer bei Abschluss des Vertrags bewusst war (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25).
Ist die Möglichkeit des Aushandelns oder der Einflussnahme streitig, muss der Arbeitgeber nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast den Vortrag des Arbeitnehmers, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27).
- BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - sei zu einem Anspruch auf Arbeitsentgelt ergangen und könne nicht ohne weiteres auf die Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen ausgedehnt werden.Das Bundesarbeitsgericht hat dies sowohl für die erste Stufe (vgl. BAG, Urteil vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -) als auch für die zweite Stufe der Ausschlussfrist entschieden (BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 -).
- BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 286/13
Mandantenübernahmeklausel - Arbeitgeberwechsel
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Der Arbeitgeber muss vielmehr den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel erkennbar ernsthaft zur Disposition gestellt und dem Arbeitnehmer eine Gestaltungsfreiheit zur Wahrung seiner Interessen eingeräumt haben (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 286/13 - Rn. 13 m. w. N.). - BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 886/07
Schadensersatz - einzelvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussfrist …
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Denn der Schuldner muss erkennen können, aus welchem Sachverhalt und in welcher ungefähren Höhe er in Anspruch genommen werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 23 und 24 m.w.N.). - BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 166/16
Fehlen der Antragstellung im Berufungsverfahren
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ausnahmsweise die Annahme einer konkludenten Antragstellung in Betracht kommen, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits fest umrissen und klar ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 15 m. w. Nachw.). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Das Bundesarbeitsgericht hat dies sowohl für die erste Stufe (vgl. BAG, Urteil vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 -) als auch für die zweite Stufe der Ausschlussfrist entschieden (BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 -). - BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 782/10
Geltungsbereich des Tarifvertrages
Auszug aus LAG München, 03.12.2020 - 3 Sa 563/20
Dies ergibt sich aus der kumulierenden Wirkung der § 1 Nr. 1 und 2 MTV Groß- und Außenhandel W, wonach der Tarifvertrag erstens räumlich für das Land W und zweitens betrieblich für Betriebe des Groß- und Außenhandels gilt (vgl. auch BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 4 AZR 782/10 - Rn. 14 zum LTV Geld- und Wertdienste NI2008).