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   LAG München, 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08   

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https://dejure.org/2009,18563
LAG München, 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08 (https://dejure.org/2009,18563)
LAG München, Entscheidung vom 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08 (https://dejure.org/2009,18563)
LAG München, Entscheidung vom 04. März 2009 - 9 TaBV 113/08 (https://dejure.org/2009,18563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Pflicht zur Information des Betriebsrats über die vereinbarte Arbeitszeit bei Einstellung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationspflicht der Arbeitgeberin bei Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG München, 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08
    Dies werde durch die Rechtssprechung des BAG insbesondere in der Entscheidung vom 18.10.1988 1 ABR 33/87 bestätigt.

    Der Arbeitsvertrag gehört auch nicht zu den vorzulegenden Unterlagen (BAG vom 28.09.1988, 1 ABR 33/87; NZA 1989, 355; vgl. auch vom 20.12.1988, 1 ABR 68/87; vom 03.10.1989, 1 ABR 73/88 und vom 13.04.1994 1 ABR 651/93).

    Die Unterrichtung des Betriebsrates nach § 99 Abs. 1 BetrVG dient dazu, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, seine Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG wahrnehmen zu können (vgl. BAG vom 28.09.1988, 1 ABR 33/87 am angegebenen Ort).

    Nur hieraus könnten sich unter Umständen Nachteile für im Betrieb schon beschäftigte Arbeitnehmer ergeben (und damit ein Zustimmungsverweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG), nicht aber aus ungewöhnlichen oder gar unzulässigen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag (BAG vom 28.09.1988, 1 ABR 33/87 am angegebenen Ort).

    Auch der einzelne Arbeitnehmer wird durch die Einstellung als solche nicht benachteiligt, auch wenn Vereinbarungen im Arbeitsvertrag für ihn ungünstig oder sogar tarifwidrig sind; es geht auch beim Zustimmungsverweigerungsgrund gemäß § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG nur darum, ob die vorgesehene Einstellung, d.h. die Beschäftigung des Arbeitnehmers und seine Eingliederung in den Betrieb, gegen eine Rechtsvorschrift oder einen Tarifvertrag verstößt, nicht aber darum, ob einzelne Bestimmungen des Arbeitsvertrages einen Rechtsverstoß beinhalten (BAG vom 18.10.1988, 1 ABR 33/87 am angegebenen Ort; AP Nr. 21 § 99 BetrVG 1972).

    Ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrates bezüglich der vereinbarten Arbeitszeit könnte sich unabhängig davon unter Umständen aus § 80 Abs. 2 BetrVG ergeben, denn gemäß § 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auch darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge durchgeführt werden (vgl. BAG vom 18.10.1988, 1 ABR 33/87 am angegebenen Ort); diesen Unterrichtungsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Beteiligte zu 1) im vorliegenden Verfahren jedoch nicht geltend gemacht.

  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 45/91

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung

    Auszug aus LAG München, 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08
    Er trägt im Beschwerdeverfahren vor, die Auffassung des Arbeitsgerichtes stehe nicht im Einklang mit der Rechtssprechung des BAG im Beschluss vom 28.01.1992, 1 ABR 45/91.

    Eine andere rechtliche Betrachtung ergibt sich nach Auffassung des Beschwerdegerichtes auch nicht aus dem Beschluss des BAG vom 28.01.1992, 1 ABR 45/91.

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 73/88

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber bei Einstellung neuer

    Auszug aus LAG München, 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08
    Der Arbeitsvertrag gehört auch nicht zu den vorzulegenden Unterlagen (BAG vom 28.09.1988, 1 ABR 33/87; NZA 1989, 355; vgl. auch vom 20.12.1988, 1 ABR 68/87; vom 03.10.1989, 1 ABR 73/88 und vom 13.04.1994 1 ABR 651/93).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus LAG München, 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08
    Der Arbeitsvertrag gehört auch nicht zu den vorzulegenden Unterlagen (BAG vom 28.09.1988, 1 ABR 33/87; NZA 1989, 355; vgl. auch vom 20.12.1988, 1 ABR 68/87; vom 03.10.1989, 1 ABR 73/88 und vom 13.04.1994 1 ABR 651/93).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 4. März 2009 - 9 TaBV 113/08 - wird zurückgewiesen.
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