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   LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12   

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https://dejure.org/2014,15912
LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12 (https://dejure.org/2014,15912)
LAG München, Entscheidung vom 04.03.2014 - 1 Ta 416/12 (https://dejure.org/2014,15912)
LAG München, Entscheidung vom 04. März 2014 - 1 Ta 416/12 (https://dejure.org/2014,15912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    RVG § 56 Abs. 2 RVG § 33 Abs. 7 RVG § 33 Abs. 3 GKG § 20 BGB § 242 BGB § 818 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefristete Erinnerung der Staatskasse gegen Kostenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren; Einwand der Verwirkung und Entreicherung gegenüber Rückforderungsanspruch der Staatskasse bei überzahlter Anwaltsvergütung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    RVG §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 7, 33 Abs. 3; GKG § 20; BGB §§ 242, 818 Abs. 3
    Kostenfestsetung - PKH - Überzahlung - Rückforderung - Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbefristete Erinnerung der Staatskasse gegen Kostenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren; unbegründeter Einwand er Verwirkung und Entreicherung gegenüber Rückforderungsanspruch der Staatskasse bei überzahlter Anwaltsvergütung

  • rechtsportal.de

    Unbefristete Erinnerung der Staatskasse gegen Kostenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 10 W 66/08

    Gebühren des Rechtsanwalts für eine Tätigkeit als Pfleger und als bestellter

    Auszug aus LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12
    Auf eine erkennbar auf einem Versehen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle beruhenden Festsetzung der Vergütung konnte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht vertrauen (vgl. KG JurBüro 2009, 32).
  • OLG Koblenz, 12.10.1992 - 13 WF 932/92
    Auszug aus LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12
    Denn es entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung, dass selbst in diesem Fall das Erinnerungsrecht der Staatskasse frühestens mit Ablauf des mit der Kostenfestsetzung folgenden Jahres erlischt (vgl. OLG Rostock JurBüro 2012, 197; OLG Brandenburg JurBüro 2010, 308; OLG Koblenz RPfl 1993, 290; Gerold/Schmidt/Müller-Raabe a.a.O. § 55 Rn. 44).
  • FG Düsseldorf, 14.11.2011 - 11 V 1531/11

    Maßgeblichkeit von 1/4 des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwertes

    Auszug aus LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12
    Denn es entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung, dass selbst in diesem Fall das Erinnerungsrecht der Staatskasse frühestens mit Ablauf des mit der Kostenfestsetzung folgenden Jahres erlischt (vgl. OLG Rostock JurBüro 2012, 197; OLG Brandenburg JurBüro 2010, 308; OLG Koblenz RPfl 1993, 290; Gerold/Schmidt/Müller-Raabe a.a.O. § 55 Rn. 44).
  • LAG Köln, 30.08.2012 - 1 Ta 246/12

    Form der Rücknahme einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12
    Vielmehr ist die Erinnerung selbst dann noch zulässig, wenn wie hier, die festgesetzte Vergütung bereits ausgezahlt ist (vgl. OLG Thüringen JurBüro 2006 366; LAG München vom 23.12.2013 - 1 Ta 246/12).
  • AG Koblenz, 16.02.2006 - 2090 Js 7182/05

    Pflichtverteidigerkosten: Entstehen der Gebühr des bestellten Vollverteidigers

    Auszug aus LAG München, 04.03.2014 - 1 Ta 416/12
    Vielmehr ist die Erinnerung selbst dann noch zulässig, wenn wie hier, die festgesetzte Vergütung bereits ausgezahlt ist (vgl. OLG Thüringen JurBüro 2006 366; LAG München vom 23.12.2013 - 1 Ta 246/12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2024 - 26 Ta 6020/24

    Festsetzung des Gegenstandswerts auf Antrag der Landeskasse nach Bewilligung von

    Für die Erinnerung sieht § 56 RVG eine Frist nicht vor (zur Frage der Verwirkung vgl. LAG München 4. März 2014 - 1 Ta 416/12).

    Vor dem Hintergrund des Antrags der Landeskasse vom 17. November 2022, zu dem sich der Klägervertreter bereits mit Schriftsatz vom 21. Dezember 2022 positioniert hatte, scheidet eine Verwirkung aus (zur Frage der Verwirkung vgl. LAG München 4. März 2014 - 1 Ta 416/12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2016 - L 7/14 SB 56/14
    Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob das Erinnerungsrecht der Staatskasse trotz dieser fehlenden Fristgebundenheit bereits durch bloßen Zeitablauf erlöschen kann, z.B. mit Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Vergütungsfestsetzungsentscheidung (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B) oder in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) zum Ablauf des auf die Vergütungsfestsetzung folgenden Kalenderjahres (vgl. Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 4. März 2014 - 1 Ta 416/12 - Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 7. November 2011 - I Ws 298/11 (RVG) - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. August 2009, aaO.), weil der Beschwerdegegner eine Erinnerung gegen die erfolgten Vergütungsfestsetzung bereits nach weniger als sieben Monaten eingelegt hat und damit weit vor dem Ablauf der insoweit in der einschlägigen Rechtsprechung vertretenen Fristen.
  • SG Landshut, 29.12.2016 - S 8 SF 13/15

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Denn es entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung, dass selbst in diesem Fall das Erinnerungsrecht der Staatskasse frühestens mit Ablauf des mit der Kostenfestsetzung folgenden Jahres erlischt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2015 - Az.: L 4 AS 427/15 B; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 04.03.2014 - Az.: 1 Ta 416/12; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.10.2012 - Az.: L 15 SF 131/11 B E; OLG Rostock JurBüro 2012, 197; OLG Brandenburg JurBüro 2010, 308; OLG Koblenz RPfl 1993, 290; Gerold/ Schmidt/Müller-Raabe a.a.O. § 55 Rn. 44).
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