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   LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97   

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https://dejure.org/1997,4285
LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4285)
LAG München, Entscheidung vom 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4285)
LAG München, Entscheidung vom 06. März 1997 - 4 TaBV 3/97 (https://dejure.org/1997,4285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Einigungsstelle; Rüge der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gehaltserhöhungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98 Abs. 1 Satz 2; BetrVG § 85 Abs. 2
    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Gleichbehandlungsgebot bei Gehaltserhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97
    Liegt ein sachlicher Grund nicht vor, so kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAG AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung unter II 1 der Gründe).

    Auch bei unterschiedlichen Gehaltserhöhungen kann ein Teilbetrag auf einer allgemeine Regelung beruhen und z.B. als Teuerungsausgleich gewährt werden (BAG vom 11.9.1985 NJW 1987, 1285 ; zusammenfassend BAG vom 15.11.1994 NJW 1995, 1309 ).

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97
    Die Einigungsstelle ist offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (im Anschluss an BAG - 6 ABR 5/93 - vom 28.6.1984 = AP Nr. 1 zu § 85 BetrVG 1972).«.

    Ist Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch, so ist nach richtiger Auffassung die Einigungsstelle von vorherein nicht zuständig (Wiese in GK- BetrVG 5.A. § 85 Rz 12; Fitting/ Kaiser/ Heither/ Engels BetrVG 18.A. § 85 Rz 4 b jeweils mit weiteren Nachweisen; BAG vom 28.6.1984 AP Nr. 1 zu § 85 BetrVG 1972).

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97
    Auch bei unterschiedlichen Gehaltserhöhungen kann ein Teilbetrag auf einer allgemeine Regelung beruhen und z.B. als Teuerungsausgleich gewährt werden (BAG vom 11.9.1985 NJW 1987, 1285 ; zusammenfassend BAG vom 15.11.1994 NJW 1995, 1309 ).
  • BAG, 13.09.1956 - 2 AZR 152/54

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung bei freiwilligen Zuwendungen

    Auszug aus LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dessen Urteil vom 13.9.1956 (AP Nr. 3 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) verbietet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von einer allgemeinen begünstigenden Regelung willkürlich, das heißt ohne Vorliegen sachlicher Gründe, auszunehmen.
  • LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21

    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der

    § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG schließt nicht nur die Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle aus, wenn mit der Beschwerde des Arbeitnehmers ein Rechtsanspruch geltend gemacht wurde, sondern führt bereits zur offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle (LAG München, Beschluss vom 06. März 1997 - 4 TaBV 3/97 -, Rn. 20, juris).
  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm kann es nicht Zweck der Einigungsstelle sein, im Sinn eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt am Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; LAG München 06. März 1997 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2; Hess a.a.O. § 85 Rz 11; Lakies a.a.O. § 85 Rz 8; a.A. Buschmann in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 9. Aufl. § 85 Rz 10; jeweils m.w.N.).
  • LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07

    Bestellung einer Einigungsstelle bei der Beschwerde eines Arbeitnehmers gem. § 85

    Trotz des nicht eindeutigen Wortlauts der Norm ist es danach nicht Zweck der Einigungsstelle, im Sinne eines Rechtsgutachtens vorprozessual das Bestehen von Rechtsansprüchen zu beraten und zu prüfen (BAG 28. Juni 1984 - 6 ABR 5/83 - BAGE 46/228, zu II 2 c; LAG Frankfurt/Main 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; LAG München 06. März 1993 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu 2).
  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

    Ein anderer Teil von Rechtsprechung und Literatur folgt dieser Differenzierung dagegen nicht (LAG Schleswig-Holstein 21. Dezember 1989 - 4 TaBV 42/89 - NZA 1990/703, zu 1, 2; LAG München 06. März 1997 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu II 2; Nebendahl/Lunk NZA 1990/667, 678 f.; Hunold DB 1993/2282, 2284; Rose in Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock/Nicolai BetrVG 7. Aufl. § 85 Rn 28, 29; MünchArbR von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 303 Rn 33) .
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