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   LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11   

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https://dejure.org/2012,9641
LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11 (https://dejure.org/2012,9641)
LAG München, Entscheidung vom 07.02.2012 - 6 Sa 631/11 (https://dejure.org/2012,9641)
LAG München, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 6 Sa 631/11 (https://dejure.org/2012,9641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung - Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • IWW

    BGB § 626, § 615 KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 9 KSchG § 10 EFZG § 3 BUrlG § 7 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdachtskündigungen wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit und Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen abgemahnter Auflösungsgründe; Verzugslohnanspruch und Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BGB § 626, § 615; KSchG § 1 Abs. 2, §§ 9, 10; EFZG § 3; BUrlG § 7 Abs. 3
    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Tat- und Verdachtskündigung - Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Verdachtskündigungen wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit und Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin wegen abgemahnter Auflösungsgründe; Verzugslohn- und Weiterbeschäftigungsanspruch der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (62)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
    Vorliegend erscheint nach der objektiven Lage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BAG v. 7.3. 2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261; BAG v. 8.10.2009 - 2 AZR 682/08, ZTR 2010, 163; BAG v. 10.6. 2010 - 2 AZR 297/09, NJW 2010, 3796) eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit aus den von der Beklagten angeführten Umständen nicht ausgeschlossen.

    Für Erklärungen des Prozessbevollmächtigten, welche der Arbeitnehmer nicht veranlasst hatte, gilt dies jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.7. 2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.; BAG v. 9.9. 2010 - 2 AZR 482/09, NJW 2010, 3798; APS/ Biebl , a.a.O., § 9 KSchG Rz. 66; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG, 14. Aufl., § 9 Rz. 73; ErfK/ Kiel , a.a.O., § 9 KSchG Rz. 14; Henssler/Willemsen/Kalb/ Thies , a.a.O., § 9 KSchG Rz. 21) .

    Das Verhalten Dritter, in concreto des Prozessbevollmächtigten, ist allerdings nur dann geeignet, die Vertrauensgrundlage für weitere Zusammenarbeit der Vertragsparteien entfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (BAG v. 14.5. 1987 - 2 AZR 294/86, NZA 1988, 16; BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).

    Maßgeblich ist daher, ob sich der Arbeitnehmer die betreffenden Äußerungen zu Eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
    Dabei muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Erhellung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben (BAG v. 4.6.1964 - 2 AZR 310/63, NJW 1964, 1918; BAG v. 30.6.1983 - 2 AZR 540/81, juris; BAG v. 6.12.2001 - 2 AZR 496/00, NZA 2002, 847; BAG v. 10.2.2005 - 2 AZR 189/04, NZA 2005, 1056; BAG v. 29.11.2007 - 2 AZR 724/06, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 40; BAG v. 23.6.2009 - 2 AZR 474/07, NZA 2009, 1136; BAG v. 25.11.2010 - 2 AZR 801/09, DB 2011, 880; APS/ Dörner/Vossen , a.a.O., § 626 BGB Rz. 345, 356 m.w.N.).

    An Darlegung und Qualität der schwerwiegenden Verdachtsmomente sind besonders strenge Anforderungen zu stellen, da bei einer Verdachtskündigung stets die Gefahr besteht, einen "Unschuldigen" zu treffen (bereits BAG v. 4.6. 1964, a.a.O.; BAG v. 26.9. 2002 - 2 AZR 424/01, ZTR 2003, 410; BAG v. 29.11.2007, a.a.O.; BAG v. 12.5. 2010 - 2 AZR 587/08, NZA-RR 2011, 15; BAG v. 25.11.2010, a.a.O.).

    Letzteres ist dann der Fall, wenn eine auf Indizien gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (vgl. dazu BAG v. 30.6.1983, a.a.O.; BAG v. 18.11.1999 - 2 AZR 743/98, NZA 2000, 418; BAG v. 26.9.2002, a.a.O.; BAG v. 6.12.2001 - 2 AZR 496/00, NZA 2002, 847; BAG v. 6.11.2003 - 2 AZR 631/02, NZA 2004, 919; BAG v. 6.9.2007 - 2 AZR 722/06, DB 2008, 411; BAG v. 29.11.2007, a.a.O.).

    Er muss zunächst selbst eine Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben und möglichen Fehlerquellen nachgegangen sein, wobei sich der Umfang der Nachforschungspflichten jedoch nach den Umständen des Einzelfalles richtet (BAG v. 29.11.2007, a.a.O.; Preis in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 761).

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
    Letzteres ist dann der Fall, wenn eine auf Indizien gestützte große Wahrscheinlichkeit für die erhebliche Pflichtverletzung gerade dieses Arbeitnehmers bestehen (vgl. dazu BAG v. 30.6.1983, a.a.O.; BAG v. 18.11.1999 - 2 AZR 743/98, NZA 2000, 418; BAG v. 26.9.2002, a.a.O.; BAG v. 6.12.2001 - 2 AZR 496/00, NZA 2002, 847; BAG v. 6.11.2003 - 2 AZR 631/02, NZA 2004, 919; BAG v. 6.9.2007 - 2 AZR 722/06, DB 2008, 411; BAG v. 29.11.2007, a.a.O.).

    Das Vorliegen eines schwerwiegenden Verdachts ist zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zu prüfen (BAG v. 6.11.2003, a.a.O.; APS/ Dörner/Vossen , a.a.O., § 626 BGB Rz. 356; Preis in: Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 763).

    Insbesondere ist hier zu sehen, dass die Klägerin tatsächlich bis Mitte Juni 2010 arbeitsunfähig krank gewesen war, was auch im Rahmen der Berufungsverhandlung berücksichtigt werden konnte (BAG v. 6.11.2003, a.a.O.; APS/ Dörner/Vossen , a.a.O., § 626 BGB Rz. 356; Preis in: Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 763).

  • LAG Köln, 13.05.2020 - 6 Sa 663/19

    Fristlose Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Dauer der

    Dass hier dem Kläger ausnahmsweise eine Einflussmöglichkeit zugekommen war oder er gerade die Ausstellung der konkreten Bescheinigung verlangt hätte und der Arzt dieser Bitte nachgekommen wäre, ist dem Sachvortrag der Beklagten nicht zu entnehmen (vgl. Landesarbeitsgericht München v. 07.02.2012 - 6 Sa 631/11 - Rn. 93).
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