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   LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11   

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LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11 (https://dejure.org/2012,13065)
LAG München, Entscheidung vom 10.01.2012 - 7 Sa 851/11 (https://dejure.org/2012,13065)
LAG München, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 7 Sa 851/11 (https://dejure.org/2012,13065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückweisung eines Entschädigungsanspruchs aus §§ 1, 7, 15 Abs 2 AGG - Begriff der Weltanschauung - Überzeugung, in betriebsratsfähigen Betrieben müssten Betriebsräte gewählt werden dürfen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolglose Amschlussberufung wegen Zurückweisung eines Entschädigungsanspruchs aus §§ 1, 7, 15 Abs. 2 AGG

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keinen Betriebsrat zu haben, ist keine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG München, 30.04.2008 - 5 Sa 661/07

    Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamem Antrag nach § 17

    Auszug aus LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11
    Hinsichtlich des mit Schriftsatz vom 10.10.2008 angekündigten, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 19.428,84 verfolgenden Antrages 1., sowie hinsichtlich der Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung und Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Anträge 2.) bis einschließlich 5.) sei der Rechtsstreit gemäß Beschluss vom 26.01.2009 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreits 5 Sa 661/07 (Landesarbeitsgericht München) = 20 Ca 13029/05 (Arbeitsgericht München) hinsichtlich der Ziffer 10. des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2007 ausgesetzt.

    Mit Schriftsatz vom 21.01.2011 habe der Kläger unter Hinweis auf das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts München (5 Sa 661/07) vom 10.03.2010 Terminsantrag gestellt.

  • LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11

    Information von Kollegen über die Anwendung von Tarifverträgen als

    Auszug aus LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11
    Nach übereinstimmenden Erklärungen beider Parteien in der Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht München (künftig: Arbeitsgericht) am 21.07.2011 ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses der Parteien jedenfalls bis einschließlich 31.12.2009 unstreitig, weil die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 25.09.2009 rechtskräftig für unwirksam erklärt worden ist und die Beklagte im Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht München mit dem Geschäftszeichen13 Ca 16550/09 auf die Kündigungsschutzklage des Klägers die Unwirksamkeit ihrer fristlosen Kündigung vom 16.12.2009 anerkannt hat, schließlich, weil hinsichtlich der zum 31.12.2009 ausgesprochenen ordentlichen Kündigung der Beklagten einschließlich eines Auflösungsantrags der Beklagten - ebenfalls Gegenstand des Rechtsstreits 13 Ca 16550/09, nach Unterliegen der Beklagten vor dem Arbeitsgericht gegenwärtig beim LAG München anhängig unter dem Az.: 2 Sa 968/11 - noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

    Insoweit sei der Rechtsstreit 13 Ca 16550/09 (nunmehr 2 Sa 968/11 bei dem LAG München) über die Wirksamkeit der zum 31.12.2009 ausgesprochenen ordentlichen Kündigung vorgreiflich.

  • BAG, 14.05.1976 - 2 AZR 539/75

    Unselbständige Anschlußberufung - Vergleich in der Hauptberufung - Zulässigkeit

    Auszug aus LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11
    Die Berufungskammer ist der Auffassung, dass die entgegenstehende Entscheidung des BAG 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 - NJW 76, 2143, MDR 76, 961) nicht mit dem möglichen Wortsinn des § 524 Abs. 4 ZPO in Einklang steht.
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11
    BAG 24.02.2011 NZA 2011 - 2 AZR 636/09 - NZA 2011, 1087 A.
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11
    Im Rahmen einer eventuellen Zwangsvollstreckung sei gemäß § 726 Abs. 1 ZPO vor Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen, ob die für die künftigen Vergütungsansprüche maßgeblichen Bedingungen vorlägen (BAG vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00).
  • ArbG München, 21.07.2011 - 32 Ca 5429/11

    Künftige Arbeitsvergütung; vermögenswirksame Leistungen; Benachteiligung wegen

    Auszug aus LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11
    Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21.07.2011 - Az.: 32 Ca 5429/11 - einschließlich seiner Klageerweiterung im Rahmen der Anschlussberufung wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Januar 2012 - 7 Sa 851/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21. Juli 2011 - 32 Ca 5429/11 - wegen Wirkungslosigkeit als unzulässig verworfen wird.

    festzustellen, dass der Rechtsstreit durch den in der Sitzung vor dem Landesarbeitsgericht München am 10. Januar 2012 unter dem Geschäftszeichen - 7 Sa 851/11 - protokollierten Vergleich nicht beendet oder erledigt wurde, und sodann die Beklagte zu verurteilen, an ihn vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 478, 00 Euro zu zahlen;.

    Das Landesarbeitsgericht hat am 10. Januar 2012 (- 7 Sa 851/11 -) - nach Abschluss des Vergleichs - die Anschlussberufung des Klägers einschließlich der Klageerweiterung als zulässig aber unbegründet zurückgewiesen.

    Damit im Einklang hat das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 Sa 851/11 - eine den Streitgegenstand des Vergleichs mitberücksichtigende Kostenentscheidung nicht getroffen.

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