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   LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07   

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https://dejure.org/2008,16382
LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 (https://dejure.org/2008,16382)
LAG München, Entscheidung vom 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 (https://dejure.org/2008,16382)
LAG München, Entscheidung vom 10. März 2008 - 6 TaBV 87/07 (https://dejure.org/2008,16382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und zum Erfordernis der Angabe des Antragsgegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Angabe eines Antragsgegners bei Anfechtung einer Betriebsratswahl gem. § 19 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Rechtfertigung einer Betriebswahlanfechtung aufgrund einer gegenüber einem Wahlausschreiben zeitlich vorgezogenen Stimmauszählung; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 18 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 19 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07
    Ergänzend dazu wird auf die vom Erstgericht bereits angesprochene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 (AP Nr. 10 zu § 18 BetrVG 1972) hingewiesen dahin, dass die in § 18 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorgeschriebene Öffentlichkeit der Stimmauszählung erfordert, dass Ort und Zeitpunkt der Stimmauszählung vorher im Betrieb öffentlich bekannt gemacht worden sind.

    Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist gerade dadurch gekennzeichnet, daß sie der Minderung abstrakter Gefährdungen dient (BAG Beschluss vom 15. November 2000 - 7 ABR 53/99, a.a.O.).

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 23/99

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07
    Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 23/99 -, zu B I der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144 = AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07
    Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 23/99 -, zu B I der Gründe; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144 = AP AÜG § 14 Nr. 8 = EzA AÜG § 14 Nr. 4, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07
    Nach der Rechtsprechung (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, zu B IV 6 a der Gründe) ist in diesem Zusammenhang entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtung eine ohne den Verstoß durchgeführte Wahl zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07
    Das in § 18 Abs. 3 BetrVG statuierte Erfordernis der Öffentlichkeit entspricht der Bedeutung, die der Feststellung des Wahlergebnisses in einem demokratischen Rechtsstaat zukommt (Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucks. VI/2729 S 21).
  • ArbG Hagen, 18.06.2014 - 4 BV 4/14

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl; Öffentlichkeitsgrundsatz; Stimmauszählung

    Es hängt dann von Zufällen ab, ob der Einzelne überhaupt von der Stimmauszählung erfährt (BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 53/99, zit. nach juris; LAG München vom 10.3.2008 - 6 TaBV 87/07, zit. nach juris).

    Nach der Rechtsprechung (BAG vom 31.5.2000 - 7 ABR 78/98, zit. nach juris; LAG München vom 10.3.2008 - 6 TaBV 87/07, zit. nach juris) ist in diesem Zusammenhang entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtung eine ohne den Verstoß durchgeführte Wahl zwingend zu demselben Ergebnis geführt hätte.

  • LAG München, 16.05.2017 - 6 TaBV 108/16

    Betriebsratswahlanfechtung; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; fehlerhafte Wahl des

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften der Stimmabgabe eingehalten werden, weswegen es sich um eine wesentliche Wahlvorschrift handelt (LAG München v. 10.3. 2008 - 6 TaBV 87/07, juris; LAG Baden-Württemberg v. 1.8. 2007 - 12 TaBV 7/07, ).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2012 - 15 TaBV 1/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    Der Öffentlichkeitsgrundsatz diene dazu, der interessierten Betriebsöffentlichkeit die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl zu ermöglichen und dadurch eine zusätzliche Gewähr für den ordnungsgemäßen Ablauf des Wahlverfahrens zu leisten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz 04.12.1990 - 7 A 11827/90 - NVwZ 1991, 598; LAG München 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 - Juris).
  • LAG Niedersachsen, 19.10.2012 - 6 TaBV 82/10

    Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags; Anfechtung der BR-Wahl

    Vielmehr hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln, wer nach betriebsverfassungsrechtlicher Betroffenheit am Verfahren zu beteiligen ist und muss auf dieser Grundlage gegebenenfalls weitere natürliche oder juristische Personen als Beteiligte gemäß § 83 ArbGG feststellen (vgl. LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 - AiB 2009, 589).
  • LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11

    Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1

    Sie setzt voraus, dass gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (vgl. BAG, B. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 -, NZA 2004, 395; LAG Niedersachsen, B. v. 22.08.2008 - 12 TaBV 14/08 -, BeckRS 2008, 57010; LAG Düsseldorf, B. v. 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10 -, BeckRS 2010, 74572; LAG Baden-Württemberg, B. v. 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10 -, BeckRS 2010, 67126; LAG München, B. v. 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 -, BeckRS 2009, 67730).
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