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   LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13   

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https://dejure.org/2013,33351
LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13 (https://dejure.org/2013,33351)
LAG München, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13 (https://dejure.org/2013,33351)
LAG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 TaBV 23/13 (https://dejure.org/2013,33351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung eines Arbeitnehmers bei fehlendem Abschluss der Verhandlungen über Betriebsänderung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 99, 100, 111 BetrVG
    Zustimmungsersetzung bei Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung eines Arbeitnehmers bei fehlendem Abschluss der Verhandlungen über Betriebsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstellungszustimmung wegen Betriebsänderung verweigert

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf Zustimmung nicht wegen Betriebsänderung verweigern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
    Es muss sich um eine grobe Verkennung der vorläufigen Durchführung der Maßnahme durch den Arbeitgeber gehandelt haben (BAG vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; BAG vom 7.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; Fitting, § 100 Rn 13 f).

    Das Vorliegen der Dringlichkeit ist nämlich bezogen auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme zu prüfen (BAG vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972) und bei der Einstellung von I war die baldige Inbetriebnahme der neuen Förderbandanlage vorgesehen.

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
    Die vorliegende Konstellation sei vergleichbar mit der Verletzung von Prüf- und Konsultationspflichten des Arbeitgebers nach § 91 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SBG IX. Verstöße gegen diese Verpflichtungen würden unter § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG fallen (BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09).

    Die gesetzliche Regelung muss hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Zweck der betreffenden Norm darin besteht, die personelle Maßnahme selbst zu verhindern (BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - NZA 2010, 1361).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
    Es muss sich um eine grobe Verkennung der vorläufigen Durchführung der Maßnahme durch den Arbeitgeber gehandelt haben (BAG vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; BAG vom 7.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; Fitting, § 100 Rn 13 f).
  • LAG Hessen, 15.01.2008 - 4 TaBV 231/07

    Zur Eingruppierung eines Sachbearbeiters in die Entgeltgruppe E 9 des

    Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
    Dabei kann zu Gunsten des Betriebsrats angenommen werden, dass die Arbeitgeberin trotz des im Beschlussverfahren herrschenden Untersuchungsgrundsatzes (§ 83 Abs. 1 ArbGG) zunächst die Tatsachen vortragen muss, die die begehrte Zustimmungsersetzung begründen sollen und sie bei fehlender Aufklärungsmöglichkeit letztlich die Feststellungslast trägt (s. Schwab/Weth, ArbGG, § 83 Rn 11 ff; LAG Hessen vom 15.1.2008 - 4 TaBV 231/07 - Juris).
  • LAG Nürnberg, 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09

    Unterlassungsanspruch - Betriebsänderungen

    Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
    Damit sprechen ähnliche Argumente gegen ein Zustimmungsverweigerungsrecht im vorliegenden Fall wie die Argumente, die gegen einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zur Sicherung seines Beratungsanspruchs nach § 111 BetrVG vorgebracht werden (siehe hierzu ausführlich z.B. LAG Nürnberg vom 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09 - Juris).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
    Diese gegenwarts- und zukunftsbezogenen Frage ist nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantworten (BAG vom 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 - Juris).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
    2 TaBV 23/13 - 11 sich nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Information berufen, wenn der Arbeitgeber von einer vollständigen Unterrichtung ausgehen durfte (BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - NZA 2005, 827).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2018 - 4 TaBV 9/17

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Einstellung - gewillkürter

    Es ist nicht ersichtlich, warum dies bei einer anderen personellen Maßnahme wie einer Einstellung anders beurteilt werden sollte (LAG München v. 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13 -, juris).
  • LAG Nürnberg, 22.09.2017 - 8 TaBV 9/17

    Einstellung - Zustimmungsersetzung - vorläufige Einstellung - Feststellungsantrag

    Die Beteiligte zu 1) weist insoweit auch zutreffend darauf hin, dass es nicht darauf ankommt, ob das betriebliche Erfordernis vorhersehbar war (so auch LAG München, Beschluss vom 10.10.2013, 2 TaBV 23/13, in juris recherchiert).
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