Rechtsprechung
LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmungsersetzung zur Einstellung eines Arbeitnehmers bei fehlendem Abschluss der Verhandlungen über Betriebsänderung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmungsersetzung zur Einstellung eines Arbeitnehmers bei fehlendem Abschluss der Verhandlungen über Betriebsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einstellungszustimmung wegen Betriebsänderung verweigert
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsrat darf Zustimmung nicht wegen Betriebsänderung verweigern
Verfahrensgang
- ArbG München, 05.02.2013 - 17 BV 246/12
- LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - …
Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
Es muss sich um eine grobe Verkennung der vorläufigen Durchführung der Maßnahme durch den Arbeitgeber gehandelt haben (BAG vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; BAG vom 7.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; Fitting, § 100 Rn 13 f).Das Vorliegen der Dringlichkeit ist nämlich bezogen auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme zu prüfen (BAG vom 07.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972) und bei der Einstellung von I war die baldige Inbetriebnahme der neuen Förderbandanlage vorgesehen.
- BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09
Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers
Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
Die vorliegende Konstellation sei vergleichbar mit der Verletzung von Prüf- und Konsultationspflichten des Arbeitgebers nach § 91 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SBG IX. Verstöße gegen diese Verpflichtungen würden unter § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG fallen (BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09).Die gesetzliche Regelung muss hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Zweck der betreffenden Norm darin besteht, die personelle Maßnahme selbst zu verhindern (BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - NZA 2010, 1361).
- BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87
Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der …
Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
Es muss sich um eine grobe Verkennung der vorläufigen Durchführung der Maßnahme durch den Arbeitgeber gehandelt haben (BAG vom 18.10.1988 - 1 ABR 36/87 - NZA 1989, 183; BAG vom 7.11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; Fitting, § 100 Rn 13 f).
- LAG Hessen, 15.01.2008 - 4 TaBV 231/07
Zur Eingruppierung eines Sachbearbeiters in die Entgeltgruppe E 9 des …
Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
Dabei kann zu Gunsten des Betriebsrats angenommen werden, dass die Arbeitgeberin trotz des im Beschlussverfahren herrschenden Untersuchungsgrundsatzes (§ 83 Abs. 1 ArbGG) zunächst die Tatsachen vortragen muss, die die begehrte Zustimmungsersetzung begründen sollen und sie bei fehlender Aufklärungsmöglichkeit letztlich die Feststellungslast trägt (s. Schwab/Weth, ArbGG, § 83 Rn 11 ff; LAG Hessen vom 15.1.2008 - 4 TaBV 231/07 - Juris). - LAG Nürnberg, 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09
Unterlassungsanspruch - Betriebsänderungen
Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
Damit sprechen ähnliche Argumente gegen ein Zustimmungsverweigerungsrecht im vorliegenden Fall wie die Argumente, die gegen einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zur Sicherung seines Beratungsanspruchs nach § 111 BetrVG vorgebracht werden (siehe hierzu ausführlich z.B. LAG Nürnberg vom 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09 - Juris). - BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens
Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
Diese gegenwarts- und zukunftsbezogenen Frage ist nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantworten (BAG vom 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 - Juris). - BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Auszug aus LAG München, 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13
2 TaBV 23/13 - 11 sich nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Information berufen, wenn der Arbeitgeber von einer vollständigen Unterrichtung ausgehen durfte (BAG vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - NZA 2005, 827).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2018 - 4 TaBV 9/17
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Einstellung - gewillkürter …
Es ist nicht ersichtlich, warum dies bei einer anderen personellen Maßnahme wie einer Einstellung anders beurteilt werden sollte (LAG München v. 10.10.2013 - 2 TaBV 23/13 -, juris). - LAG Nürnberg, 22.09.2017 - 8 TaBV 9/17
Einstellung - Zustimmungsersetzung - vorläufige Einstellung - Feststellungsantrag
Die Beteiligte zu 1) weist insoweit auch zutreffend darauf hin, dass es nicht darauf ankommt, ob das betriebliche Erfordernis vorhersehbar war (so auch LAG München, Beschluss vom 10.10.2013, 2 TaBV 23/13, in juris recherchiert).