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   LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11   

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https://dejure.org/2011,22739
LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,22739)
LAG München, Entscheidung vom 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,22739)
LAG München, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 1 TaBV 1/11 (https://dejure.org/2011,22739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Verstoß gegen einen gerichtlichen Vergleich über Besetzungsbeschränkungen bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern berechtigt den Betriebsrat nicht zur Verweigerung der Einstellung von weiteren Leiharbeitnehmern; Berechtigung des Betriebsrats zur Verweigerung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei gerichtlichem Vergleich zur Einstellungsbeschränkung für Leiharbeitnehmerinnen; Zustimmungsersetzung bei unbegründeter Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats wegen Datenschutz und Besetzungssperre; Nachweispflichten der Arbeitgeberin bei der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist Verfahrensgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nämlich nur, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und künftig zulässig ist, nicht aber die Frage, ob sie im Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war (BAG v. 25.01.2005, NZA 2005, 1199; BAG v. 12.11.2002, BAGE 103, 304 zu B I 2 der Gründe).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 21.07.2009, NZA 2009, 1156; BAG v. 25.01.2005, NZA 2005, 1199; BAG v. 28.06.1994, BAGE 77, 165).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, ist Verfahrensgegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nämlich nur, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und künftig zulässig ist, nicht aber die Frage, ob sie im Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war (BAG v. 25.01.2005, NZA 2005, 1199; BAG v. 12.11.2002, BAGE 103, 304 zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11
    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 21.07.2009, NZA 2009, 1156; BAG v. 25.01.2005, NZA 2005, 1199; BAG v. 28.06.1994, BAGE 77, 165).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11
    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG v. 21.07.2009, NZA 2009, 1156; BAG v. 25.01.2005, NZA 2005, 1199; BAG v. 28.06.1994, BAGE 77, 165).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11
    Schwestern des B. R. Kr. sind keine Arbeitnehmerinnen, wenn sie auf Grundlage ihrer Mitgliedschaft zum R. Kr. tätig werden (BAG v. 06.07.1995, NZA 96, 33).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus LAG München, 12.07.2011 - 1 TaBV 1/11
    Dies hat der Betriebsrat aber weder getan - ein Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen nach Ablauf der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wäre ohnehin nicht möglich (BAG v. 17.11.2010, DB 2011, 884) - noch ist es überhaupt zu einer Bewerberkonkurrenz gekommen.
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