Rechtsprechung
   LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50981
LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16 (https://dejure.org/2016,50981)
LAG München, Entscheidung vom 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16 (https://dejure.org/2016,50981)
LAG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 10 TaBV 58/16 (https://dejure.org/2016,50981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,50981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 87 Abs. 5 BetrVG, § ... 77 Abs. 3 BetrVG, § 77 Ziff. 3 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BetrVG, § 4 Abs. 5 TVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 5 TVG, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 4 Abs. 1 TVG, § 77 Abs. 2 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 77 Abs. 3 BetrVG
    Wirksamkeit einer gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßenden Betriebsvereinbarung nach Kündigung des Tarifvertrages und nach Verlust der Tariffähigkeit einer Tarifvertragspartei

  • rewis.io

    Wirksamkeit einer gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßenden Betriebsvereinbarung nach Kündigung des Tarifvertrages und nach Verlust der Tariffähigkeit einer Tarifvertragspartei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 3
    Rückwirkende Wirksamkeit einer schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung aufgrund tarifvertraglicher Öffnungsklausel; unbegründeter Feststellungsantrag des Betriebsrats bei fehlender Öffnungsklausel zur Regelung der betrieblich vereinbarten Urlaubsbestimmungen

  • rechtsportal.de

    Rückwirkende Wirksamkeit einer schwebend unwirksamen Betriebsvereinbarung aufgrund tarifvertraglicher Öffnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    Soweit ein Bedürfnis nach betriebsnaher Regelung besteht, stehen Firmentarifverträge als kollektives Gestaltungsmittel zur Verfügung; darüber hinaus können ergänzende Betriebsvereinbarungen durch entsprechende tarifliche Öffnungsklauseln zugelassen werden (BAG v. 20.11.2001, 1 AZR 12/01, BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    Arbeitgeber und Betriebsrat sollen keine abweichenden oder ergänzenden Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung abschließen können (BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    Dem Betriebsrat fehlt deshalb die Zuständigkeit für Betriebsvereinbarungen, deren Gegenstand tarifüblich oder bereits in Tarifverträgen geregelt ist (so ausdrücklich BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    Demgegenüber wird eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung lediglich verdrängt (vgl. BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    § 77 Abs. 3 BetrVG soll die ausgeübte Tarifautonomie schützen (BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10), während die Regelungssperre des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG auf der Erwägung beruht, dass der Mitbestimmungszweck - die Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer -objektiv bereits erreicht ist, wenn insoweit eine den Arbeitgeber bindende Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag vorliegt.

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.10.2002 (1 AZR 573/01) werde die Frage der Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Regelungssperre offengelassen.

    Sie kommt daher zur Anwendung, soweit eine Betriebsvereinbarung einen nicht der Mitbestimmung unterfallenden Tatbestand regelt (so zusammenfassend BAG v. 29.10.2002, 1 AZR 573/01).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung - schwebend oder endgültig - unwirksam, wenn auch nicht nichtig (BAG v. 29.10.2002, 1 AZR 573/01).

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    Soweit ein Bedürfnis nach betriebsnaher Regelung besteht, stehen Firmentarifverträge als kollektives Gestaltungsmittel zur Verfügung; darüber hinaus können ergänzende Betriebsvereinbarungen durch entsprechende tarifliche Öffnungsklauseln zugelassen werden (BAG v. 20.11.2001, 1 AZR 12/01, BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    Der Schutz der Tarifautonomie steht deshalb auch der Möglichkeit entgegen, durch Betriebsvereinbarung den Inhalt eines Tarifvertrages unverändert zu übernehmen (BAG v. 20.11.2001, 1 AZR 12/01).

    4.2 Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 2 ergibt sich diese Rechtsfolge aber nicht bereits aus der Entscheidung des BAG v. 20.11.2001 (1 AZR 12/01).

  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    Auf der anderen Seite wird nach der Rechtsprechung des BGH ein wegen fehlender bzw. noch ausstehender öffentlichrechtlicher Genehmigung schwebend unwirksames Geschäft grundsätzlich nicht nur dann rechtswirksam, wenn die erforderliche Genehmigung erteilt wird, sondern auch dann, wenn die Genehmigungspflicht nach neuen gesetzlichen Vorschriften entfällt (vgl. BGH v. 09.11.1994, VIII ZR 41/94).

    Der Verlust der Tariffähigkeit führt hier allenfalls dazu, dass es künftig ausgeschlossen ist, dass die bis dahin tarifschließenden Parteien eine Öffnungsklausel vereinbaren, mit der Folge, dass dann nicht mehr von einer schwebend unwirksamen sondern endgültig unwirksamen Betriebsvereinbarung gesprochen werden muss (vgl. BGH v. 09.11.1994, VIII ZR 41/94).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    Grund für die Mitbestimmung des Betriebsrats ist das Bedürfnis nach einer kollektiven Regelung zu den auf Freizeit gerichteten Urlaubswünschen der einzelnen Arbeitnehmer untereinander und beim Ausgleich dieser Wünsche mit den betrieblichen Interessen an der Kontinuität des Betriebsablaufs (vgl. BAG v. 10.12.2002, 1 ABR 27/01).

    Das Mitbestimmungsrecht dient dem Zweck, das betriebliche Lohngefüge angemessen und durchsichtig zu gestalten und die betriebliche Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit zu wahren, um die Arbeitnehmer vor einer einseitig, nur an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichteten oder willkürlichen Lohngestaltung zu schützen (BAG v. 10.12.2002, 1 ABR 27/01).

  • ArbG München, 26.04.2016 - 13 BV 395/15

    Wirksamkeit einer gegen § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG verstoßenden Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.04.2016, 13 BV 395/15, wird zurückgewiesen.

    Der Beteiligte zu 1 beantragt in der Beschwerde: Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.04.2016, Az.: 13 BV 395/15, wird abgeändert und festgestellt, dass die Betriebsvereinbarung "Urlaub und Freistellung von der Arbeit", die zwischen dem Beteiligten zu 1 und der Beteiligten zu 2 am 28.03.2006 abgeschlossen worden ist, unabhängig von einem bestimmten Eintrittsstichtag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Beteiligten zu 2 zur Anwendung kommt und nicht auf folgende Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen:.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    Dieser Schutzzweck schließt auch die nachträgliche Belegung einer tariflichen Vereinbarung nicht aus (BAG v. 20.04.1999, 1 AZR 631/98).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    Für einen weiteren Schutz durch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats besteht dann kein Bedürfnis (BAG v. 03.05.2006, 1 ABR 14/05).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    In einem solchen Fall kommt aber häufig die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BetrVG zu tragen, wenn trotz Kündigung des Tarifvertrages z. B. wegen schwebender Verhandlungen noch von einer Tarifüblichkeit auszugehen ist (vgl. BAG v. 06.11.2007, 1 AZR 862/06).
  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16
    4.3.2 Nach der Überzeugung der Kammer muss sich die die Rechtsfolge des Wegfalls des Wirksamkeitshindernisses aus der Auslegung der Norm, insbesondere aus dem Zweck der Norm ergeben, die das Wirksamkeitshindernis postuliert (vgl. BGH v. 15.06.1960, V ZR 191/58), hier aus dem unter 2.1 dargestellten Zweck.
  • BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 9/66

    Tarifüblichkeit - Bestimmter geographischer Raum - Materielle Arbeitsbedingungen

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

  • BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16

    Betriebsvereinbarung - Tarifsperre

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2016 - 10 TaBV 58/16 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht