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   LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13   

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https://dejure.org/2013,43907
LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,43907)
LAG München, Entscheidung vom 12.11.2013 - 6 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,43907)
LAG München, Entscheidung vom 12. November 2013 - 6 Sa 508/13 (https://dejure.org/2013,43907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3; § 17Abs. 3 Satz 2, § 18a
    BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen der Pensionskasse; Zahlungsklage des Arbeitnehmers bei unschlüssigen Darlegungen zur Leistungskürzung der beitragsbegründeten Altersversorgung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3; § 17Abs. 3 Satz 2, § 18a
    Einstandspflicht des Arbeitgebers für eine Pensionskassenversorgung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen der Pensionskasse

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen der Pensionskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstandspflicht der Arbeitgeberin für Leistungskürzungen der Pensionskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2010 - 19 Sa 33/09

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze - beitragsorientierte

    Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
    Dabei hat er sich auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2.6.2010 - 19 Sa 33/09 bezogen.

    Aber auch der klägerseits in Bezug genommenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts BadenWürttemberg v. 2.6.2010 (- 19 Sa 33/09, juris; Revisionsentscheidung: BAG v. 19.6. 12012 - 2 AZR 408/10, NZA-RR 2013, 426) lag eine angenommene Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich einer Jahr 1989 erteilten Altersversorgungszusage zugrunde.

    Weitergehendes zugunsten des Klägers ist auch der Entscheidung des LAG BadenWürttemberg (Urt. v. 2.6. 2010 - 19 Sa 33/09, juris), ungeachtet der nachfolgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.6.2012 (a.a.O.), zu entnehmen.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
    Aber auch der klägerseits in Bezug genommenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts BadenWürttemberg v. 2.6.2010 (- 19 Sa 33/09, juris; Revisionsentscheidung: BAG v. 19.6. 12012 - 2 AZR 408/10, NZA-RR 2013, 426) lag eine angenommene Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hinsichtlich einer Jahr 1989 erteilten Altersversorgungszusage zugrunde.
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

    Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
    Diese erfasst vielmehr auch zum Zeitpunkt der Schaffung der Einstandspflicht des Arbeitgebers bestandene Altersversorgungsvereinbarungen (vgl. BAG v. 15.2. 2011 - 3 AZR 54/09, NZA 2011, 928, das eine Einstandsverpflichtung nach dieser Norm hinsichtlich einer bereits 1995 begründeten Altersversorgungszusage angenommen hatte.).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
    Die nicht auszuschließende (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG) Einstandspflicht stellt damit die Erbringung der der Versorgungszusage entsprechenden Leistungen selbst bei auftretenden Schwierigkeiten im Durchführungsweg sicher (BAG v. 19.6. 2012, a.a.O., unter Rz. 37; BAG v. 12.6. 2007 - 3 AZR 186/06, NZA-RR 2008, 537, unter Rz. 20).
  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte

    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2013 - 6 Sa 508/13 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2015 - 18 Sa 47/14

    Wiedereinsetzung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - Leistungskürzung durch die

    Die Kammer teilt insoweit die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, 04. Juni 2014 - 13 Sa 7/14 - juris (ebenso Landesarbeitsgericht München, 12. November 2013 - 6 Sa 508/13 -, juris), wonach der Kläger nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG nur einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung der Beträge hat, um die die P. den auf Beiträgen der Beklagten beruhenden Teil der Pensionskassenrente herabgesetzt hat.
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