Rechtsprechung
LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen von Vergütungsdifferenzen bei dynamischer Fortgeltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes; Voraussetzungen für die drittbegünstigende Wirkung eines Personalüberleitungsvertrages zwischem dem früheren kommunalen Krankenhausträger und dem neuen ...
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 328 Abs. 1
Vergütungsdifferenzen bei dynamischer Fortgeltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes; Zahlungsklage einer Krankenschwester bei Wahlrecht im Rahmen eines drittbegünstigenden Personalüberleitungsvertrages - rechtsportal.de
Vergütungsdifferenzen bei dynamischer Fortgeltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes; Zahlungsklage einer Krankenschwester bei Wahlrecht im Rahmen eines drittbegünstigenden Personalüberleitungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 08.08.2012 - 2 Ca 4384/11
- LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (29)
- LAG München, 26.04.2012 - 2 Sa 1013/11
Personalüberleitungsvertrag, Vertrag zugunsten Dritter
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Tarifverträge auch zu Lasten der Arbeitnehmer geändert werden können (LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a und 1 der Gründe).Daneben bringt auch die Formulierung "Zusicherung" in Teil 1 § 1 Abs. 3 PÜV hinreichend zum Ausdruck, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Zugesicherte in Anspruch nehmen, aber auch darauf verzichten können (LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a [1] aE der Gründe).
a) Die Parteien des Personalüberleitungsvertrages haben an mehreren Stellen die "klassische" Diktion für eine dynamische vertragliche Tarifbezugnahme - entsprechend der ebenso gebräuchlichen Regelung in § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages zwischen der Klägerseite und der Stadt B. T. vom 12.04.1991 - gebraucht, dass auf die genannten Tarifverträge "in ihrer jeweils gültigen Fassung" Bezug genommen ist (LAG München 29. März 2012 - 4 Sa 997/11 - zu II 3 b cc [1] der Gründe; 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a [2] der Gründe).
Zudem geht Teil 1 § 1 Abs. 11 PÜV davon aus, dass die Zusicherung in § 1 Abs. 3 PÜV mit einer Beendigung der Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband nicht endet, sondern hierzu weiter Voraussetzungen erforderlich sind, insbesondere eine Abstimmung über die Ablösung (LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a 2 der Gründe, mwN).
Ziel der Parteien des Personalüberleitungsvertrages war die Sicherstellung, dass für die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine über die Regelungen des § 613a BGB hinausreichende, dauerhafte, dynamische und von einer Verbandsmitgliedschaft der Beklagten als Betriebserwerberin unabhängigen Anwendung der jeweils einschlägigen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes bis zu dem Zeitpunkt begründet wird, in welchen eine Ablösung durch ein anderes Tarifmodell im Sinne von Teil 1 § 1 Abs. 4 und Abs. 11 PÜV erfolgt (LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a 2 aE der Gründe).
3.) Die Wirkungen des Personalüberleitungsvertrages entfallen auch nicht durch die seitens der Beklagten gegenüber der Stadt B. T. am 16.06.2008 mit Wirkung zum 31.12.2008 ausgesprochene Kündigung des Personalüberleitungsvertrages (LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a 3 der Gründe; 29. März 2012 - 4 Sa 997/11 - zu II 3 e] der Gründe).
Der Versuch sich hiervon nach einigen Jahren wieder lösen zu wollen, kann eher als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden, als anzunehmen ist, eine langfristige Bindung verstoße gegen § 242 BGB (so ausdrücklich LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a 3 der Gründe).
Das vertraglich eingeräumte Recht aus Teil 1 § 1 Abs. 3 PÜV stellt ein solches Stammrecht dar (LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a 7 der Gründe).
- BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Anders als die Beklagte vortrage, verhalte es sich auch nicht so, dass diese ihre Rechtsauffassung erst in Folge der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2009 - 4 ABR 14/08 - habe fassen können.aa) Durch einen Vertrag können keine Lasten für nicht an diesem beteiligte Dritte begründet werden (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, BAGE 130, 286;… 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 26, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35).
Aus diesem Grunde kann für einen Arbeitnehmer eine dynamische Anwendbarkeit von Tarifverträgen ohne seine Zustimmung nicht vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer an diesem Vertrag nicht selbst beteiligt ist (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 34, aaO).
Zulässig ist dagegen eine rechtsgeschäftliche Regelung, welche für die von einem Personalüberleitungsvertrag erfassten Arbeitnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch auf Vereinbarung der dynamischen Bezugnahme auf Tarifverträge begründet (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 35, aaO mwN).
Durch die Begründung einer solchen Berechtigung 10 Sa 879/12 - 15 für die Arbeitnehmer kann es sich auch bei einem Personalüberleitungsvertrag um einen so genannten berechtigenden Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB handeln (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 35 aE, aaO mwN).
Insofern sollte gerade ein von der unmittelbaren Tarifbindung kraft Verbandsmitgliedschaft (§ 3 Abs. 1 TVG) unabhängiger schuldrechtlicher Anspruch der Arbeitnehmer zur Vereinbarung einer unbedingten, zeitdynamischen und zeitlich unbegrenzten Bezugnahme der bisher angewandten Tarifwerke des öffentlichen Dienstes begründet werden (vgl. zu dieser Konstellation auch BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 71, aaO; 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - AP BGB § 133 Nr. 60; LAG München 29. März 2012 - 4 Sa 997/11 - zu II 3 b cc [3] der Gründe).
- LAG München, 29.03.2012 - 4 Sa 997/11
Personalüberleitungsvertrag, Bezugnahmeklausel
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
a) Die Parteien des Personalüberleitungsvertrages haben an mehreren Stellen die "klassische" Diktion für eine dynamische vertragliche Tarifbezugnahme - entsprechend der ebenso gebräuchlichen Regelung in § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages zwischen der Klägerseite und der Stadt B. T. vom 12.04.1991 - gebraucht, dass auf die genannten Tarifverträge "in ihrer jeweils gültigen Fassung" Bezug genommen ist (LAG München 29. März 2012 - 4 Sa 997/11 - zu II 3 b cc [1] der Gründe; 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a [2] der Gründe).Insofern sollte gerade ein von der unmittelbaren Tarifbindung kraft Verbandsmitgliedschaft (§ 3 Abs. 1 TVG) unabhängiger schuldrechtlicher Anspruch der Arbeitnehmer zur Vereinbarung einer unbedingten, zeitdynamischen und zeitlich unbegrenzten Bezugnahme der bisher angewandten Tarifwerke des öffentlichen Dienstes begründet werden (…vgl. zu dieser Konstellation auch BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 71, aaO; 23. Februar 2011 - 4 AZR 439/09 - AP BGB § 133 Nr. 60; LAG München 29. März 2012 - 4 Sa 997/11 - zu II 3 b cc [3] der Gründe).
3.) Die Wirkungen des Personalüberleitungsvertrages entfallen auch nicht durch die seitens der Beklagten gegenüber der Stadt B. T. am 16.06.2008 mit Wirkung zum 31.12.2008 ausgesprochene Kündigung des Personalüberleitungsvertrages (LAG München 26. April 2012 - 2 Sa 1013/11 - zu I 2 a 3 der Gründe; 29. März 2012 - 4 Sa 997/11 - zu II 3 e] der Gründe).
Dies ist für eine außerordentliche Kündigung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage indes nicht ausreichend (so LAG München 29. März 2012 - 4 Sa 997/11 - zu II 3 e ee der Gründe; 26. April 2012 - 2 Sa 1013711 - zu I 2 a 4 der Gründe).
- BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73
Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung - …
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Das Bundesarbeitsgericht und die Instanzgerichte gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass übergeordnete Stammrechte, aus welchen sich Einzelansprüche erst ergeben und für welche selbst kein Fälligkeitszeitpunkt besteht, nicht der Verjährung und auch nicht dem Verfall auf Grund tariflicher Ausschlussfristen unterliegen (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 416/03 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 191; 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP BGB § 242 Ruhegehalt - VBL Nr. 5). - BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96
Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Ein solches Rechtsverhältnis ist gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTAng-LV § 22 Nr. 1; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5). - BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97
Genehmigung einer Nebentätigkeit
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Ein solches Rechtsverhältnis ist gegeben, wenn zwischen mehreren Personen oder zwischen Personen und Sachen rechtliche Beziehungen bestehen (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTAng-LV § 22 Nr. 1; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5). - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistet unter anderem das Recht einer Koalition von vornherein fernzubleiben oder aus ihr auszutreten - negative Koalitionsfreiheit (BVerfG 14. Juni 1983 - zu B I der Gründe, BVerfGE 64, 208; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155 mwN). - BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02
Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Bei der Vertragsauslegung gilt wegen der Orientierung an Treu und Glauben, dass im Zweifel das Auslegungsergebnis anzustreben ist, welches die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Verkehrs im Einklang steht (BAG 21. Mai 2003 - 10 AZR 408/02 - zu II 2 a der Gründe, EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 8). - BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03
Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Das Bundesarbeitsgericht und die Instanzgerichte gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass übergeordnete Stammrechte, aus welchen sich Einzelansprüche erst ergeben und für welche selbst kein Fälligkeitszeitpunkt besteht, nicht der Verjährung und auch nicht dem Verfall auf Grund tariflicher Ausschlussfristen unterliegen (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 416/03 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 191; 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP BGB § 242 Ruhegehalt - VBL Nr. 5). - BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
Negative Koalitionsfreiheit
Auszug aus LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 879/12
Damit ist jede privatrechtliche Vereinbarung, welche einen Arbeitgeber verpflichtet, auf Dauer Mitglied eines Arbeitgeberverbandes zu bleiben, eine Verletzung der durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten negativen Koalitionsfreiheit und ist als solche nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG nichtig (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Rn. 14, BAGE 119, 275). - BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
- BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00
Anwalts-Hotline
- BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 86/03
Rückzahlung einer Mietkaution
- BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz …
- BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als …
- BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04
Vertrag zugunsten Dritter
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
- BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
Verwirkung
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag
- BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 62/09
Vertragsauslegung - Beihilfeanspruch nach Ausscheiden wegen Erreichens des …
- BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11
Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft
- BGH, 21.01.1987 - VIII ZR 169/86
Sittenwidrigkeit eines Bierverlagsvertrages
- LAG München, 11.08.2010 - 11 TaBV 3/10
Personalüberleitungsvertrag
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 6 Sa 409/08
Personalüberleitungsvertrag, Rechtsnatur, Bindungsdauer, Unkündbarkeit, …
- LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 880/12
- LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 883/12
- LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 881/12
- LAG München, 13.02.2013 - 10 Sa 882/12