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   LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09   

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https://dejure.org/2009,19431
LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09 (https://dejure.org/2009,19431)
LAG München, Entscheidung vom 17.11.2009 - 7 Sa 445/09 (https://dejure.org/2009,19431)
LAG München, Entscheidung vom 17. November 2009 - 7 Sa 445/09 (https://dejure.org/2009,19431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bürgenhaftung des Generalunternehmers für das Mindestarbeitsentgelt nach Insolvenz des Nachunternehmers - Verfassungsmäßigkeit des § 1a AEntG - Anwendbarkeit tariflicher Ausschlussfristen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für den tariflichen Mindestlohn im Falle der Insolvenz des Nachunternehmers und Insolvenzgeldzahlung der Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers für den tariflichen Mindestlohn im Falle der Insolvenz des Nachunternehmers und Insolvenzgeldzahlung der Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
    2.1 Die Berufungskammer schließt sich der vom BAG in seiner Entscheidung vom 12.01.1985 - 5 AZR 617/01 - dort unter IV. 2. b) bb) (1) = NZA 2005, 627 - 634; 631 zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 a AEntG durch Erörterung der Regelungszwecke der Norm unter Verweisung auf BT-Dr 14/45 S. 17 geäußerten Ansicht an, § 1 a AEntG diene der wirksamen Durchsetzbarkeit des AEntG.

    2.8 Zu den europarechtlichen Bedenken hat sich das Arbeitsgericht Regensburg zutreffend geäußert; die erkennende Kammer schließt sich seiner Argumentation an, ebenso der des BAG, das in der Regelung des § 1 a AEntG keinen Verstoß gegen die europarechtliche Freiheit des Dienstleistungsverkehrs (Art. 49 EG) sieht (vgl. BAG 12.01.2005 - 5 AZR 617/01 - NZA 2005 - 627 - 634 unter VII. der Gründe).

  • ArbG Stuttgart, 20.02.2009 - 28 Ca 10029/07

    Bau-Generalunternehmer müssen der BA bei Insolvenz ihres Nachunternehmers das

    Auszug aus LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
    Ab Insolvenzeröffnung ist die weitere Einhaltung der Ausschlussfrist des TV - Mindestlohn nicht mehr erforderlich, vgl. BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - NZA 1985, 396 - 398; LAG Hamm 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 - ZInsO 2000, 570; LAG Hamm 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 - ZInsO 2008, 1159; Arbg Stuttgart 20.02.2009 - 28 Ca 10029/07.
  • LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07

    Die Rückforderung einer vom Insolvenzverwalter irrtümlich als Masseforderung

    Auszug aus LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
    Ab Insolvenzeröffnung ist die weitere Einhaltung der Ausschlussfrist des TV - Mindestlohn nicht mehr erforderlich, vgl. BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - NZA 1985, 396 - 398; LAG Hamm 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 - ZInsO 2000, 570; LAG Hamm 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 - ZInsO 2008, 1159; Arbg Stuttgart 20.02.2009 - 28 Ca 10029/07.
  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99

    Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ;

    Auszug aus LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
    Ab Insolvenzeröffnung ist die weitere Einhaltung der Ausschlussfrist des TV - Mindestlohn nicht mehr erforderlich, vgl. BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - NZA 1985, 396 - 398; LAG Hamm 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 - ZInsO 2000, 570; LAG Hamm 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 - ZInsO 2008, 1159; Arbg Stuttgart 20.02.2009 - 28 Ca 10029/07.
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Auszug aus LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
    Ab Insolvenzeröffnung ist die weitere Einhaltung der Ausschlussfrist des TV - Mindestlohn nicht mehr erforderlich, vgl. BAG 18.12.1984 - 1 AZR 588/82 - NZA 1985, 396 - 398; LAG Hamm 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99 - ZInsO 2000, 570; LAG Hamm 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07 - ZInsO 2008, 1159; Arbg Stuttgart 20.02.2009 - 28 Ca 10029/07.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG München, 17.11.2009 - 7 Sa 445/09
    2.2 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 20.03.2007 - 1 BV R 1047/05 - NZA 2007, 609 - 614 hat sich ebenfalls bereits mit der Verfassungsmäßigkeit des § 1 a AEntG auseinandergesetzt und die Norm mit dem Schlusssatz als verfassungskonform angesehen, "Das Interesse des Hauptunternehmers, von der Verpflichtung zur Zahlung des tariflichen Mindestentgelts an die Arbeitnehmer des Nachunternehmers verschont zu bleiben, muss aus diesen Gründen gegenüber den mit der Bürgenhaftung verfolgten, überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Stärkung der Tarifautonomie, vgl. RZ 52) dienenden Regelungszielen zurücktreten.".
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 111/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 2009 - 7 Sa 445/09 - aufgehoben.
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