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LAG München, 18.08.2005 - 3 Sa 314/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Effektenkreditvertrages ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 312; ; BGB § 355; ; BGB § 488 Abs. 1 Satz 2; ; GewO § 107; ; WpHG § 31; ; ZPO § 138
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßiger Effektenkreditvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Rückzahlungsanspruch - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - kein Widerrufsrecht des Arbeitnehmers bei Abschluss in Betriebräumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 27.10.2004 - 16 Ca 8264/04
- LAG München, 18.08.2005 - 3 Sa 314/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91
Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens
Auszug aus LAG München, 18.08.2005 - 3 Sa 314/05
a) Ein Verstoß gegen § 107 GewO liegt nicht vor, weil diese Vorschrift nur dazu dient, dass das Nettoentgelt ungeschmälert ausgezahlt wird (vgl. BAG vom 23.09.1992 - 5 AZR 569/91). - BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03
"Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines …
Auszug aus LAG München, 18.08.2005 - 3 Sa 314/05
Insbesondere aber stellt das Hinweisblatt "Risikoinformationen bei Effektenkrediten" (Anlage B4) eine völlig ausreichende und nachdrückliche Information über die speziellen Risiken eines solchen Geschäfts dar, insbesondere unter B.1 und 2. Diese Informationen genügen auch den Maßstäben, die der Bundesgerichtshof (BGH vom 11.11.2003 - IX ZR 21/03) aufgestellt hat. - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf
Auszug aus LAG München, 18.08.2005 - 3 Sa 314/05
Gerade an diesem Ort war der Abschluss eines solchen Geschäfts zu erwarten; es handelt sich insoweit nicht um einen außergewöhnlichen Ort (vgl. zu diesem Problemkreis BAG vom 30.06.2004 - 2 AZR 427/03; BAG vom 27.11.2003 - 2 ARZ 137/03 und BAG vom 22.04.2004 - 2 AZR 281/03). - BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03
Aufhebungsvertrag
Auszug aus LAG München, 18.08.2005 - 3 Sa 314/05
Gerade an diesem Ort war der Abschluss eines solchen Geschäfts zu erwarten; es handelt sich insoweit nicht um einen außergewöhnlichen Ort (vgl. zu diesem Problemkreis BAG vom 30.06.2004 - 2 AZR 427/03; BAG vom 27.11.2003 - 2 ARZ 137/03 und BAG vom 22.04.2004 - 2 AZR 281/03).