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   LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08   

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LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08 (https://dejure.org/2009,6091)
LAG München, Entscheidung vom 19.02.2009 - 4 Sa 925/08 (https://dejure.org/2009,6091)
LAG München, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 4 Sa 925/08 (https://dejure.org/2009,6091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    TV-Ärzte/VKA § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte/VKA § 16; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
    Eingruppierung eines Chefarztes bei lückenhaftem Arbeitsvertrag zur Ersetzung des in Bezug genommenen Tarifvertrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Niedersachsen, 12.12.2008 - 16 Sa 901/08

    Chefarztvertrag; Vergütung; Auslegung; Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Es kann hiernach für die Berufungskammer keinem greifbaren Zweifel unterliegen, dass die (damaligen) Vertragsparteien bei Abschluss des Änderungs-/Dienstvertrages 1997 übereinstimmend gewollt hätten, dass für den Fall, dass künftig sowohl ein den BAT ablösender allgemeiner und unspezifischer Tarifvertrag für nunmehr alle Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes als auch, wenig später, zusätzlich ein ärztespezifischer Spartentarifvertrags existent wären, sie einzelvertraglich die Geltung letzteren spezifischen Spartentarifvertrages vereinbart hätten - nicht alternativ den unspezifischen und Besonderheiten des ärztlichen Tätigkeitsbereichs/-bildes naturgemäß weitgehend vernachlässigenden allgemeinen TVöD für alle - Angestellten- und Arbeiter- - Beschäftigtengruppen des öffentlichen Diensts in TVöD (so auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, 16 Sa 901/08 E - hier, wie vom Kläger vorgelegt, Bl. 285 f d. A.; ebenso: LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, 10 Sa 1016/08 (nv); siehe auch LAG Hamm, U. v. 22.01.2009, 16 Sa 1079/08 (nv); LAG Köln, U. v. 09.06.2008, 2 Sa 357/08 (nv)).

    Es ist deshalb zwanglos davon auszugehen/zu unterstellen, dass hier die Vereinbarung einer Vergütung dezidiert nach der höchsten Vergütungsgruppe des BAT als Grundvergütung des Chefarztes insoweit die Tarifvergütung des höchst eingruppierten Tarifangestellten unter den dem Kläger unterstellten Ärzten, nämlich dem Leitenden Oberarzt als seinem ständigen und ausdrücklich hierzu bestellten Vertreter, nicht unterschreiten, sondern dieser entsprechen sollte - was nur durch eine ersetzende Vergütungsregelung nach EG IV TV-Ärzte/VKA, in die eben - allein - diese herausgehobene Ärztegruppe (Leitende Oberärzte) eingruppiert ist, der Fall sein kann (siehe auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, aaO; ebenso LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2008 - 10 Sa 1016/08

    Anspruch des Chefarztes auf Überleitung

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Es kann hiernach für die Berufungskammer keinem greifbaren Zweifel unterliegen, dass die (damaligen) Vertragsparteien bei Abschluss des Änderungs-/Dienstvertrages 1997 übereinstimmend gewollt hätten, dass für den Fall, dass künftig sowohl ein den BAT ablösender allgemeiner und unspezifischer Tarifvertrag für nunmehr alle Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes als auch, wenig später, zusätzlich ein ärztespezifischer Spartentarifvertrags existent wären, sie einzelvertraglich die Geltung letzteren spezifischen Spartentarifvertrages vereinbart hätten - nicht alternativ den unspezifischen und Besonderheiten des ärztlichen Tätigkeitsbereichs/-bildes naturgemäß weitgehend vernachlässigenden allgemeinen TVöD für alle - Angestellten- und Arbeiter- - Beschäftigtengruppen des öffentlichen Diensts in TVöD (so auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, 16 Sa 901/08 E - hier, wie vom Kläger vorgelegt, Bl. 285 f d. A.; ebenso: LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, 10 Sa 1016/08 (nv); siehe auch LAG Hamm, U. v. 22.01.2009, 16 Sa 1079/08 (nv); LAG Köln, U. v. 09.06.2008, 2 Sa 357/08 (nv)).

    Es ist deshalb zwanglos davon auszugehen/zu unterstellen, dass hier die Vereinbarung einer Vergütung dezidiert nach der höchsten Vergütungsgruppe des BAT als Grundvergütung des Chefarztes insoweit die Tarifvergütung des höchst eingruppierten Tarifangestellten unter den dem Kläger unterstellten Ärzten, nämlich dem Leitenden Oberarzt als seinem ständigen und ausdrücklich hierzu bestellten Vertreter, nicht unterschreiten, sondern dieser entsprechen sollte - was nur durch eine ersetzende Vergütungsregelung nach EG IV TV-Ärzte/VKA, in die eben - allein - diese herausgehobene Ärztegruppe (Leitende Oberärzte) eingruppiert ist, der Fall sein kann (siehe auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, aaO; ebenso LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, aaO).

  • LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08

    Eingruppierung/Höhergruppierung

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet nach ständiger Rechtsprechung auch des BGH dann aus, wenn zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (sh. auch die Urteile der Berufungskammer vom 23.10.2008, 4 Sa 580/08 - II. 4. der Entscheidungsgründe - , und vom 27.11.2008, 4 Sa 703/08 - II. 4. a der Entscheidungsgründe -).
  • LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07

    Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Sachverhalts - insbesondere dem Rundschreiben Nr. 00 des Beklagten vom 00.00.2006, dessen Inhalt und dessen Bewertung im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung - besteht auch keine Divergenz zum vorgelegten und vom Beklagten angezogenen Urteil des Hess. LAG vom 15.08.2008, 3 Sa 1798/07, Anl. B3, Bl. 214 f. d. A. -auch: ZTR 2009, S. 29 f -).
  • LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 357/08

    Chefarzt; Vergütung; mangelnde Einigung

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Es kann hiernach für die Berufungskammer keinem greifbaren Zweifel unterliegen, dass die (damaligen) Vertragsparteien bei Abschluss des Änderungs-/Dienstvertrages 1997 übereinstimmend gewollt hätten, dass für den Fall, dass künftig sowohl ein den BAT ablösender allgemeiner und unspezifischer Tarifvertrag für nunmehr alle Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes als auch, wenig später, zusätzlich ein ärztespezifischer Spartentarifvertrags existent wären, sie einzelvertraglich die Geltung letzteren spezifischen Spartentarifvertrages vereinbart hätten - nicht alternativ den unspezifischen und Besonderheiten des ärztlichen Tätigkeitsbereichs/-bildes naturgemäß weitgehend vernachlässigenden allgemeinen TVöD für alle - Angestellten- und Arbeiter- - Beschäftigtengruppen des öffentlichen Diensts in TVöD (so auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, 16 Sa 901/08 E - hier, wie vom Kläger vorgelegt, Bl. 285 f d. A.; ebenso: LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, 10 Sa 1016/08 (nv); siehe auch LAG Hamm, U. v. 22.01.2009, 16 Sa 1079/08 (nv); LAG Köln, U. v. 09.06.2008, 2 Sa 357/08 (nv)).
  • LAG Hamm, 22.01.2009 - 16 Sa 1079/08

    Vergütung eines Krankenhausarztes bei arbeitsvertraglicher Regelung zur Ersetzung

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Es kann hiernach für die Berufungskammer keinem greifbaren Zweifel unterliegen, dass die (damaligen) Vertragsparteien bei Abschluss des Änderungs-/Dienstvertrages 1997 übereinstimmend gewollt hätten, dass für den Fall, dass künftig sowohl ein den BAT ablösender allgemeiner und unspezifischer Tarifvertrag für nunmehr alle Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes als auch, wenig später, zusätzlich ein ärztespezifischer Spartentarifvertrags existent wären, sie einzelvertraglich die Geltung letzteren spezifischen Spartentarifvertrages vereinbart hätten - nicht alternativ den unspezifischen und Besonderheiten des ärztlichen Tätigkeitsbereichs/-bildes naturgemäß weitgehend vernachlässigenden allgemeinen TVöD für alle - Angestellten- und Arbeiter- - Beschäftigtengruppen des öffentlichen Diensts in TVöD (so auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, 16 Sa 901/08 E - hier, wie vom Kläger vorgelegt, Bl. 285 f d. A.; ebenso: LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, 10 Sa 1016/08 (nv); siehe auch LAG Hamm, U. v. 22.01.2009, 16 Sa 1079/08 (nv); LAG Köln, U. v. 09.06.2008, 2 Sa 357/08 (nv)).
  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    aa) Für die Ausfüllung der deshalb bestehenden Regelungslücke des Arbeitsvertrages der Parteien, die Ergänzung des Vertragsinhalts danach, wie die Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Geltung eines gänzlich neuen, die Regelungen des BAT und dessen Vergütungsgruppensystem novierenden, Tarifvertrages die einzelvertraglich übertariflich erfolgte "Eingruppierung" des Klägers geregelt hätten, wie sie einen etwaigen Tarifwechsel zum TVöD und/oder, mit geringer zeitlicher Verschiebung, ggf. auch zum TV-Ärzte/VKA, bedacht/geregelt hätten, ist - wenn, wie vorliegend, unmittelbar geltendes dispositives Rechts zur Füllung der Lücke nicht zur Verfügung steht - darauf abzustellen, was die Parteien nach dem Vertragszweck als redliche Vertragspartner bei angemessener Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbart hätten, wenn sie im Falle eines Tarifwechsels - zum TVöD bzw. zum TV-Ärzte (hier: Fassung VKA) - den nicht geregelten Fall einer Weiterführung der außertariflichen Vergütung des Klägers bedacht hätten, anknüpfend an die Bestimmungen und Wertungen des vorliegenden Arbeitsvertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. etwa BGH, U. v. 03.11.1999, VIII ZR 269/98, NJW 2000, S. 323 f - II: 4. a der Gründe, m. w. N. - BGH, U. v. 24.01.2008, III ZR 79/07, NJW-RR 2008, S. 562 f).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. etwa BAG, U. v. 19.09.2007, 4 AZR 710/06, AP Nr. 54 zu § 133 BGB - Rz. 20, m. w. N. -).
  • LAG München, 23.10.2008 - 4 Sa 580/08

    Eingruppierung

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet nach ständiger Rechtsprechung auch des BGH dann aus, wenn zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten (sh. auch die Urteile der Berufungskammer vom 23.10.2008, 4 Sa 580/08 - II. 4. der Entscheidungsgründe - , und vom 27.11.2008, 4 Sa 703/08 - II. 4. a der Entscheidungsgründe -).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
    aa) Für die Ausfüllung der deshalb bestehenden Regelungslücke des Arbeitsvertrages der Parteien, die Ergänzung des Vertragsinhalts danach, wie die Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Geltung eines gänzlich neuen, die Regelungen des BAT und dessen Vergütungsgruppensystem novierenden, Tarifvertrages die einzelvertraglich übertariflich erfolgte "Eingruppierung" des Klägers geregelt hätten, wie sie einen etwaigen Tarifwechsel zum TVöD und/oder, mit geringer zeitlicher Verschiebung, ggf. auch zum TV-Ärzte/VKA, bedacht/geregelt hätten, ist - wenn, wie vorliegend, unmittelbar geltendes dispositives Rechts zur Füllung der Lücke nicht zur Verfügung steht - darauf abzustellen, was die Parteien nach dem Vertragszweck als redliche Vertragspartner bei angemessener Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) vereinbart hätten, wenn sie im Falle eines Tarifwechsels - zum TVöD bzw. zum TV-Ärzte (hier: Fassung VKA) - den nicht geregelten Fall einer Weiterführung der außertariflichen Vergütung des Klägers bedacht hätten, anknüpfend an die Bestimmungen und Wertungen des vorliegenden Arbeitsvertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. etwa BGH, U. v. 03.11.1999, VIII ZR 269/98, NJW 2000, S. 323 f - II: 4. a der Gründe, m. w. N. - BGH, U. v. 24.01.2008, III ZR 79/07, NJW-RR 2008, S. 562 f).
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