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   LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17   

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https://dejure.org/2018,30227
LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17 (https://dejure.org/2018,30227)
LAG München, Entscheidung vom 19.06.2018 - 7 Ta 281/17 (https://dejure.org/2018,30227)
LAG München, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 7 Ta 281/17 (https://dejure.org/2018,30227)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 3, § 890 Abs. 2; BetrVG § 2 Abs. 1, § 101 S. 2
    Verbot der Beschäftigung des Arbeitnehmers länger als die im Dienstplan festgelegte Arbeitszeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgeld bei Verstoß gegen arbeitsgerichtlichen Beschluss zur Unterlassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der "roten Phase" ihres Arbeitszeitkontos; Umfang einer vom Betriebsrat für ein Beschlussverfahren erteilten Prozessvollmacht

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 890 ZPO
    Ordnungsgeld

  • rewis.io

    Verbot der Beschäftigung des Arbeitnehmers länger als die im Dienstplan festgelegte Arbeitszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Ordnungsgeld

  • rechtsportal.de

    ZPO § 81 ; ZPO § 890 ; BetrVG § 101 S. 2
    Ordnungsgeld bei Verstoß gegen arbeitsgerichtlichen Beschluss zur Unterlassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der "roten Phase" ihres Arbeitszeitkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Prozessvollmacht gilt auch für Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17
    a) Die Arbeitgeberin hatte in vollem Umfang iSd. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2003 (1 AZB 53/02) Klarheit darüber, in welchen Fällen sie durch die Verhängung eines Ordnungsgeldes bestraft werden kann.
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17
    b) Soweit die Arbeitgeberin meint, eine Unbestimmtheit der Unterlassungsverpflichtung vom 15.10.2014 ergäbe sich daraus, dass dieser Eilfälle nicht ausnehme, wird sie darauf verwiesen, dass etwaige Eilfälle das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gerade nicht ausschließen (BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98).
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17
    Und da eine vom Betriebsrat seinem Verfahrensbevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht diesen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch zur Einlegung von Rechtsmitteln berechtigt (BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13; 11.09.2001 - 1 ABR 2/01), wäre es systemwidrig und inkonsequent, für die Durchsetzung einer obsiegenden Entscheidung in dem sich daran anschließendes Vollstreckungsverfahren das Vorliegen einer Vollmacht zu leugnen.
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 14/05

    Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung; Zustellung der Vollstreckungsklausel

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17
    b) Für den Beginn der Zwangsvollstreckung ist es unerheblich, ob der gerichtliche Unterlassungstitel nebst Vollstreckungsklausel dem Schuldner zugestellt worden ist, denn regelmäßig muss die Vollstreckungsklausel gemäß § 750 Abs. 1 ZPO nicht zugestellt werden (LArbG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16 mit Verweis auf BGH 05.07.2005 - VII ZB 14/05; Zöller 32. Aufl. § 750 ZPO Rn. 18).
  • LAG Hessen, 13.02.2009 - 4 Ta 717/08

    Umfang einer Prozessvollmacht - Antrag zur Aufhebung einer personelle Maßnahme

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17
    a) Auch das Hessisches Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Prozessvollmacht des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats im Ausgangsfahren jedenfalls auch einen Vollstreckungsantrag gemäß § 101 Satz 2 BetrVG legitimiert, da der ein Beschlussverfahren einleitende Beschluss eines Betriebsrats sich nicht auf einzelne Verfahrensanträge beschränkt (Beschluss, 13.12.2009 - 4 Ta 717/08).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17
    Und da eine vom Betriebsrat seinem Verfahrensbevollmächtigten erteilte Prozessvollmacht diesen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch zur Einlegung von Rechtsmitteln berechtigt (BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13; 11.09.2001 - 1 ABR 2/01), wäre es systemwidrig und inkonsequent, für die Durchsetzung einer obsiegenden Entscheidung in dem sich daran anschließendes Vollstreckungsverfahren das Vorliegen einer Vollmacht zu leugnen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16

    Zwangsvollstreckung - Verhängung von Ordnungsgeld - Höhe - schriftlicher

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Ta 281/17
    b) Für den Beginn der Zwangsvollstreckung ist es unerheblich, ob der gerichtliche Unterlassungstitel nebst Vollstreckungsklausel dem Schuldner zugestellt worden ist, denn regelmäßig muss die Vollstreckungsklausel gemäß § 750 Abs. 1 ZPO nicht zugestellt werden (LArbG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16 mit Verweis auf BGH 05.07.2005 - VII ZB 14/05; Zöller 32. Aufl. § 750 ZPO Rn. 18).
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