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LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 890 Abs. 2
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden
- rewis.io
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden
- arbeitsrecht-hessen.de
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Überstunden auch bei Unkenntnis des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17
- LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. März 2019 - 4 TaBV 57/18 - aufgehoben. - ArbG Erfurt, 13.08.2021 - 7 BV 26/20 Dementsprechend sind nur solche Vereinbarungen mitbestimmungsfrei, die ausschließlich den individuellen Besonderheiten einzelner Arbeitsverhältnisse Rechnung tragen und deren Auswirkung sich gerade auf dieses Arbeitsverhältnis des einen Arbeitnehmers beschränkt, was vorliegend nicht der Fall ist, (LAG München, Beschluss vom 21. März 2019, Az.: 4 TaBV 57/18).