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   LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12   

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https://dejure.org/2012,62091
LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12 (https://dejure.org/2012,62091)
LAG München, Entscheidung vom 21.11.2012 - 8 Sa 627/12 (https://dejure.org/2012,62091)
LAG München, Entscheidung vom 21. November 2012 - 8 Sa 627/12 (https://dejure.org/2012,62091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 23 Abs. 1 KSchG, § ... 85 SGB IX, Art. 5 Abs. 1 GG, § 242 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 c), b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 11 Abs. 4, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519 Abs. 2, 520 Abs. 3 ZPO, § 134 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 2 Abs. 2 SGB IX, § 2 Abs. 3 SGB IX, § 68 Abs. 2 SGB IX, § 68 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 138 Abs. 3 ZPO, §§ 133, 157 BGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnungsfreie ordentliche Kündigung bei Vorlage einer vorsätzlich wahrheitswidrigen eidesstattlichen Versicherung im gerichtlichen Verfahren gegen die Arbeitgeberin

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    .
    Verhaltensbedingte Kündigung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; vorsätzlich falsche eidesstattliche Versicherung; einstweiige Verfügung; Abmahnung

  • rechtsportal.de

    Abmahnungsfreie ordentliche Kündigung bei Vorlage einer vorsätzlich wahrheitswidrigen eidesstattlichen Versicherung im gerichtlichen Verfahren gegen die Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06

    Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung - Erfordernis einer Abmahnung

    Auszug aus LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
    Einer Abmahnung bedarf es nach diesem Fehlverhalten nicht (insoweit entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06).

    Das Arbeitsgericht München habe nach all dem richtig entschieden, seine Entscheidung stehe im Einklang mit den Rechtssätzen, die das LAG Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06 angewandt habe.

    a) Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die eine unwahre Sachverhaltsdarstellung enthält, im Prozess gegen den Arbeitgeber ist grundsätzlich geeignet, einen (verhaltensbedingten) Kündigungsgrund darzustellen (LAG B-Stadt, Urteil vom 123.04.2010 - 2 Sa 819/09, Juris; ähnlich LAG BerlinBrandenburg, Urteil vom 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06, Juris).

    Die Abmahnung ist hier weder zur Objektivierung der negativen Prognose noch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit von Nöten (anderer Auffassung LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06, Juris, insbes. Rn 44 und Rn. 47).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11

    Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung

    Auszug aus LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
    Die Formulierungen stellen keine durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Werturteile dar, die dem Schutz unterfallen würden (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11, NJW-RR 2012, 1002-1003, Juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
    Der sogenannte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. grundlegend BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84, BAGE 48, 122 - 129) steht der Klägerin nicht zur Seite, da sie im Kündigungsstreit unterlegen ist.
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
    Vielmehr handle es sich um sog. meinungsbezogene Tatsachenbehauptungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG unterfielen (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999 - 1 BvR 734/98), auch leichtfertig getätigte unwahre Tatsachenbehauptungen.
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02, ZTR 2004, 25 - 27; Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917 - 923).
  • LAG Köln, 12.04.2010 - 2 Sa 819/09

    Außerordentliche Folgekündigung bei vorsätzlich unwahrer Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
    a) Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die eine unwahre Sachverhaltsdarstellung enthält, im Prozess gegen den Arbeitgeber ist grundsätzlich geeignet, einen (verhaltensbedingten) Kündigungsgrund darzustellen (LAG B-Stadt, Urteil vom 123.04.2010 - 2 Sa 819/09, Juris; ähnlich LAG BerlinBrandenburg, Urteil vom 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06, Juris).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG München, 21.11.2012 - 8 Sa 627/12
    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02, ZTR 2004, 25 - 27; Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 21/05, NZA 2006, 917 - 923).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2012 - 8 Sa 627/12 - aufgehoben.
  • ArbG Paderborn, 24.10.2014 - 3 Ca 1013/14

    Fristlose Kündigung, falsche eidesstattliche Versicherung, Abmahnungserfordernis

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass grobe Vertrauensverstöße eines Arbeitnehmers, insbesondere im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen, grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen können (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98; LAG Berlin, Urteil vom 05.03.2007, 10 Sa 2109/06; LAG München, Urteil vom 21.11.2012, 8 Sa 627/12, zitiert nach juris).

    Mithin ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die eine unwahre Sachverhaltsdarstellung enthält, im Prozess gegen die Arbeitgeber grundsätzlich geeignet, einen (verhaltensbedingten) Kündigungsgrund darzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 20.11.1987, 2 AZR 266/87; LAG Berlin, Urteil vom 05.03.2007 a. a. O., LAG München, Urteil vom 21.11.2012, a. a. O.).

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